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Formulare für Auslandspraktika

Beurlaubung

Wenn Sie sich für die Dauer Ihres Auslandspraktikums beurlauben lassen wollen, können Sie beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Die Beurlaubung muss im Rückmeldezeitraum beantragt werden. Sie hat nur für ein Semester Gültigkeit. Dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis über den Grund der Beurlaubung beizulegen (das Formular "Erklärung zum Auslandsstudium/Auslandspraktikum"). Bei der Beantragung einer Beurlaubung nach dem Rückmeldezeitraum (15.01. - 15.02. für das nachfolgende Sommersemester bzw. 15.06. - 15.07. für das nachfolgende Wintersemester) ist zusätzlich eine Begründung für die verspätete Antragstellung einzureichen. Bitte beachten Sie in diesem Fall auch die Nachfrist (31.08. für das Wintersemester bzw. 15.03. für das Sommersemester).

Alle weiteren Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.