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Zugangsvoraussetzungen (LPri, LPI, LSek oder LFör)

1. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugang zum Masterstudium für das Lehramt für die Primarstufe, auch mit inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung, das Lehramt für die Sekundarstufen I und II sowie das Lehramt für Förderpädagogik (LPri, LPI, LSek und LFör) muss bei Interessentinnen und Interessenten ohne Abschluss „Bachelor of Education“ der Universität Potsdam (also insbes. bei allen externen Interessentinnen und Interessenten) festgestellt werden, ob sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 Lehramtsstudienverordnung (LSV) vom 6. Juni 2013 (GVBl. II/13, [Nr. 45], zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2024 (GVBl. II/24, [Nr. 28]), in Verbindung mit der Ordnung über den Zugang zu den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen für das Lehramt für die Primarstufe, das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) und das Lehramt für Förderpädagogik an der Universität Potsdam (Lehramts-Zugangsordnung Master – LAZugOM, Lesefassung) vom 27. Januar 2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Januar 2024.

Dabei muss mit den nachfolgenden Formularen und Anträgen geprüft werden, ob

  • Sie über einen Bachelorabschluss verfügen, der zum Zugang zum lehramtsbezogenen Masterstudium für eines der genannten Lehrämter berechtigt (§ 3 LAZugOM),
  • die von Ihnen im Bachelorstudium studierten Fächer (und beim Lehramt für Förderpädagogik auch die Förderschwerpunkte) denen des Bachelorstudiums der Universität Potsdam entsprechen bzw. diesen gleichwertig sind (§§ 4 bzw. 4a LAZugOM), und
  • Sie an Maßnahmen der Hochschule zur Feststellung der individuellen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Lehrkraft teilgenommen haben (§ 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LSV, § 5 LAZugOM).

Nähere Informationen zu den Anforderungen an den jeweiligen Bachelorabschluss finden Sie hier.
Zudem müssen Sie für die Immatrikulation ein phoniatrisches Gutachten vorlegen. Für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch das ZeLB ist es nicht notwendig. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
 

2. Immatrikulation
Die Immatrikulation erfolgt nicht durch das ZeLB, sondern durch Einsendung der Unterlagen an das Studienbüro/Studierendensekretariat. Beachten Sie dazu bitte die allgemeinen Hinweise zum Immatrikulationsverfahren für die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge. Sie gehören dort zur Nr. 2.3.
 

3. Einstufung ins höhere Fachsemester und Anerkennung von Leistungen für das Masterstudium
Sofern Sie bereits Leistungen in einem Master- oder vergleichbaren Studium erworben haben, muss grundsätzlich geprüft werden, ob der Zugang zum Masterstudium nicht zum ersten, sondern zu einem höheren Fachsemester erfolgt. Zudem kommt gegebenenfalls die Anerkennung der Leistungen für das lehramtsbezogene Masterstudium an der Universität Potsdam in Betracht. Sowohl die Einstufung als auch die Anerkennung erfolgt nicht durch das ZeLB, sondern in einem gesonderten Verfahren direkt durch die jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare dazu finden Sie unter Einstufung in ein Fachsemester und Anerkennung von Leistungen. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit dem ZeLB auf, um zunächst prüfen zu lassen, ob die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen, die auch für den Zugang ins höhere Fachsemester gelten, erfüllt sind (siehe oben).