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Hinweise zu den „Eignungsmaßnahmen“

1. Masterstudium für das Lehramt für diePrimarstufe, das Lehramt für die Sekundarstufen I und II sowie das Lehramt für Förderpädagogik (LPri, LPI, LSek oder LFör)
Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Lehramtsstudienverordnung (LSV) haben Lehramtsstudierende spätestens zu Beginn des Masterstudiums einen Nachweis über die Teilnahme an Maßnahmen der Hochschule zur Feststellung der individuellen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Lehrkraft zu erbringen (sog. „Eignungsmaßnahmen“). Dies geht auf die Kultusministerkonferenz (KMK) zurück, die empfohlen hat, systematische Eignungsabklärungsverfahren in der ersten Phase der Lehrerausbildung durch Kombination verschiedener Instrumente vorzusehen und die Eignungsabklärungsverfahren so zu verankern und inhaltlich zu begleiten, dass Impulse für die Entwicklung der professionellen Kompetenz der Studierenden erfolgen (Empfehlungen zur Eignungsabklärung in der ersten Phase der Lehrerausbildung - Beschluss der KMK vom 7.03.2013).

Dabei handelt es sich nicht um den Nachweis, dass die oder der Lehramtsstudierende tatsächlich als Lehrkraft geeignet ist, sondern um die Teilnahmebestätigung an Maßnahmen zur Feststellung. Für den Zugang zum Masterstudium ist es unerheblich, mit welchem Erfolg hinsichtlich der beruflichen Eignung für den Lehrkräfteberuf die Maßnahmen durchlaufen worden sind. Die Feststellung der individuellen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Lehrkraft ist allerdings ein wichtiges Instrument zur selbstkritischen Reflexion der Berufswahlentscheidung vor und während des Studiums. Maßnahmen, die diesem Ziel dienen sollen, reichen von der Durchführung eines Self-Assessments zu Beginn des Studiums bis hin zur Beratungs- und Unterstützungsangeboten, um die individuellen Dispositionen mit den Anforderungen vor allem mit Blick auf die sozialen und personalen Kompetenzen sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen an eine Lehrkraft abzugleichen, möglicherweise erkannte Defizite zu kompensieren sowie gesammelte Erfahrungen in den schulpraktischen Studien begleitet zu reflektieren. Es muss sich allerdings um Maßnahmen der Hochschule handeln, beispielsweise im Rahmen von Seminaren oder schulpraktischen Studien. Reine Berufserfahrung, z. B. durch die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft o.ä., genügt nicht.

Studierende des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums an der Universität Potsdam absolvieren diese Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Eingangspraktikums (IEP, Lehramt für die Primarstufe) bzw. Orientierungspraktikum (OP, Lehramt für die Sekundarstufen I und II sowie Lehramt für Förderpädagogik). Die Teilnahme wird durch den erfolgreichen Abschluss des Moduls dokumentiert, in dem das jeweilige Praktikum enthalten ist.

Interessentinnen und Interessenten mit anderen Abschlüssen beantragen die Prüfung der Eignungsmaßnahmen mit dem Masterformular Lehramt Nr. 1. Sofern im Bachelorstudium keine entsprechenden Maßnahmen angeboten wurden, können sie ggf. an der Universität Potsdam nachgeholt werden.

 

2. Besonderes Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) (LBer)
Formal gilt die Vorgabe des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Lehramtsstudienverordnung (LSV), wonach Lehramtsstudierende spätestens zu Beginn des Masterstudiums einen Nachweis über die Teilnahme an Maßnahmen der Hochschule zur Feststellung der individuellen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Lehrkraft erbringen müssen (sog. „Eignungsmaßnahmen“, siehe oben unter 1.), auch für das besondere Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer). Da der Zugang zu diesem Studiengang allerdings ausdrücklich nur für Absolventinnen und Absolventen mit einem nicht-lehramtsbezogenen Bachelorabschluss möglich ist, kann die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen vor Beginn des Masterstudiums in der Regel nicht erwartet werden. Daher gehört der Nachweis nicht zu den notwendigen Zugangsvoraussetzungen. Bei diesem Studiengang erfolgt die Teilnahme an den Eignungsmaßnahmen vielmehr direkt im Masterstudium in den schulpraktischen Studien.