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Unfallversicherung

Wenn Sie als Promotionsstudent an einer Hochschule in Potsdam oder Berlin eingeschrieben sind, hier einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag oder beispielsweise einen Gastwissenschaftlervertrag an der Universität Potsdam haben, sind Sie auf dem Weg zu und von Ihrem Arbeitsort sowie am Arbeitsplatz selbst gesetzlich unfallversichert.

Bleibende körperliche Schäden, die durch einen Unfall im privaten Umfeld entstehen, können Sie mit einer privaten Unfallversicherung finanziell abfedern. Als dauerhafte Beeinträchtigung gelten in der Regel Unfallfolgen, die für voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben werden.

Eine private Unfallversicherung sollte daher Ihren unfallbedingten Lohnausfall, Umbauten der Wohnung und des Autos sowie ggf. Haushaltshilfen und von der Krankenkasse nicht abgedeckte Therapien sichern. Sind Sie in der Lage, diese Kosten selbst zu stemmen, benötigen Sie keine private Unfallversicherung.