Elterngeld*
Allgemeine Informationen
Elterngeld federt den Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes ab, insbesondere dann, wenn Eltern dazu ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz unterbrechen. Es gibt zwei Arten von Elterngeld: Das Basiselterngeld und (für Kinder, die ab 01.07.2015 geboren sind) das ElterngeldPlus.
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem durchschnittlichen, monatlichen Einkommen (nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten), das der jeweilige Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erhalten hat. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro/ Monat, maximal bis zu 1.800 Euro/ Monat. ElterngeldPlus liegt zwischen 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Nichterwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbeitrag von 300 Euro/ Monat bzw. bei ElterngeldPlus 150 Euro/ Monat.
Das Basiselterngeld wird für maximal vierzehn Monate (bis zum vierzehnten Lebensmonats des Kindes) an die Eltern gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn der andere Elternteil ebenfalls das Kind betreut und dadurch einen Einkommensverlust erleidet. Alleinerziehende, die vor Geburt des Kindes erwerbstätig waren, können das Basiselterngeld für insgesamt vierzehn Monate in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus ist für solche Eltern eine Option, die nach der Geburt des Kindes mit einem Stundenumfang von je max. 30 Wochenstunden erwerbstätig sein möchten. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld wie beim Basiselterngeld, allerdings auch nur in maximal halber Höhe. Wenn beide Elternteile darüber hinaus gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, wird das ElterngeldPlus zusätzlich vier Monate pro Elternteil ausgezahlt.
Anspruchsvoraussetzungen
- EU-Nationalität oder Aufenthaltstitel nach § 18 (nicht § 18.2), § 19, § 19a oder § 20
- Sie betreuen Ihr Kind nach der Geburt selbst und leben mit ihm zusammen in einem Haushalt
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland
- Sie sind max. 30 Stunden/ Woche erwerbstätig (für ElterngeldPlus gilt dies für Sie und Ihren Ehe-/ Lebenspartner)
- Ihr Familieneinkommen lag in den zwölf Monaten vor Geburt des Kindes nicht über 500.000 Euro (für Alleinerziehende gilt eine Obergrenze von 250.000 Euro)
Antragstellung und Fristen
Ihr Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Sie können den Antrag gemeinsam oder auch getrennt von Ihrem Ehe-/ Lebenspartner einreichen. Für die Antragstellung haben Sie ab Geburtstag des Kindes drei Monate Zeit, wenn Sie den vollen zeitlichen Umfang des Elterngeldes in Anspruch nehmen möchten. Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit in Potsdam und Berlin bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen kann.
Postanschrift: Landeshauptstadt Potsdam | Besucheranschrift: Am Palais Lichtenau 3 |
E-Mail: | Sprechzeiten: |
Telefon: +49 331 289-2291, +49 331 289-2302, +49 331 289-2245, +49 331 289-2298, +49 331 289-2164, +49 331 289-2337 | Telefonsprechzeiten: |
Die Berliner Elterngeldstellen finden Sie bei dem für Ihren Bezirk zuständigen Jugendamt: |
Notwendige Unterlagen und Angaben
- Antragsformular und Anlagen (s. Downloadbox am Seitenende)
- Originalgeburtsurkunde des Neugeborenen mit dem Aufdruck "für Elterngeld"
- Bestätigung der Krankenkasse über den (Nicht-) Erhalt von Mutterschaftsgeld
- Informationen zur Krankenversicherung der Elternteile
- Steueridentifikationsnummern
- Bankangaben
- Ausweise bzw. Reisepässe
- ggf. Aufenthaltstitel
Wenn Sie sich um den einkommensabhängigen Beitrag des Basiselterngelds oder um ElterngeldPlus bewerben möchten (also nicht um den Mindestbetrag des Basiselterngelds von 300 Euro/ Monat), benötigen Sie zudem noch folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweis für die der Geburt des Kindes vorangegangenen zwölf Monate
- Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers
- ggf. Kindergeldnachweis für ältere Kinder
- ggf. Studienbescheinigung
- ggf. Übersetzungen von ausländischen Leistungen, die mit dem Elterngeld vergleichbar sind
Betrifft nur Elterngeldanträge für Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden:
- einige Abschnitte des Antragsformulars müssen vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterzeichnet werden
- bei Drittstaatnationalität müssen einige Abschnitte des Antragsformulars von der Ausländerbehörde ausgefüllt und unterzeichnet werden
Zusatzinformationen
Sie erhalten einen Geschwisterbonus von 10% Ihres Elterngelds, wenn Sie ein weiteres Kind unter drei Jahren, zwei Kinder unter sechs Jahren oder ein behindertes Kind unter vierzehn Jahren haben. Bei Mehrlingsgeburten wird Ihnen ein Zuschlag von 300 Euro/ Monat pro Kind gewährt.
Die folgenden staatlichen Leistungen werden mit dem Elterngeld verrechnet:
- Mutterschaftsgeld sowie Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
- mit dem Mutterschafts- und Elterngeld vergleichbare ausländische Leistungen
- Zuschüsse nach Beamtenrecht für die Zeit eines Beschäftigungsverbots
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
Berlin: Elterngeld
- Welcome Center Informationen zum Elterngeld (PDF 581KB)
- Elterngeldantrag (PDF 124KB)
- Anlage 1 (Elternteil 1) (PDF 91KB)
- Anlage 2 (Elternteil 2) (PDF 90KB)
- Anlage 3 (Bezugszeitraum) (PDF 97KB)
- Erläuterungen zum Antrag (PDF 113KB)
* Quellen (Stand: 05.05.2021): https://www.euraxess.de/de/germany/information-assistance/research-stay-family/beihilfen-f%C3%BCr-familien