Finanzamt
Sie erhalten ca. zwei Wochen nach der Anmeldung im Bürgerservice/ Bürgeramt ein Schreiben vom zuständigen Finanzamt mit Ihrer Steueridentifikationsnummer. Diese Nummer wird Ihnen und allen gemeldeten Familienangehörigen automatisch zugewiesen und ist ein Leben lang gültig. Bitte bewahren Sie die Steueridentifikationsnummern gut auf.
Haben Sie in Deutschland einen Arbeitsvertrag, leiten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer bitte an Ihren Arbeitgeber weiter. Sie können Sie auch gern an uns senden, wir leiten Sie für Sie an die entsprechende Personalabteilung weiter.
Wenn Ihr Arbeitsvertrag im Heimatland während Ihres Aufenthalts in Deutschland bestehen bleibt, kann in einigen Fällen eine Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer beantragt werden. Sprechen Sie uns an!
Sind Sie zusammen mit Ihrer Ehepartnerin/ Ihrem Ehepartner in Deutschland, kann es finanzielle Vorteile haben, Ihre Steuerklassen zu ändern. Bei der gemeinsamen Anmeldung im Bürgerservice/ Bürgeramt werden Sie automatisch in die Steuerklassen IV/IV eingestuft. Arbeitet ein Eheteil jedoch nicht bzw. verdient wesentlich weniger als der andere, kann es sich lohnen, einen Steuerklassenwechsel vorzunehmen.
Dazu füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und reichen es persönlich, zusammen mit einer beglaubigten Kopie Ihrer Heiratsurkunde, beim zuständigen Finanzamt ein. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Reisepässe/ Ausweise mitzubringen.
Finanzamt Potsdam
Steinstr. 104-106
14480 Potsdam
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do: 8:00-15:00 Uhr
Di: 8:00-18:00 Uhr
Fr: 8:00-12:30 Uhr
Downloads
- Formular Steuerklassenwechsel Ehepartner (PDF 89KB)