Visum
Informationen zum Visum
Sie haben eine Einladung an die Universität Potsdam oder an eine der außeruniversitären Einrichtungen erhalten und möchten wissen, ob und wenn ja, welches Visum Sie für Ihren Aufenthalt benötigen?
Einen ersten Überblick bieten Ihnen die hier unten stehenden Informationen und der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts.
Gern beraten wir Sie bei Fragen zum Visum individuell.
Staatsangehörige aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Vatikan Stadt
Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie Ihren Wohnsitz jedoch im zuständigen Bürgerservice in Potsdam oder in einem der Bürgerämter in Berlin anmelden (EU-Bürger) beziehungsweise zusätzlich zur Anmeldung eine Aufenthaltskarte (Schweiz) bei der Migrationsamt Potsdam oder dem Landesamt für Einwanderung in Berlin beantragen.
Staatsangehörige aus Großbritannien
Informationen für Britische Staatsangehörige
Britische Staatsangehörige benötigen einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Dies betrifft sowohl bereits im Bundesgebiet lebende Briten als auch britische Staatsbürger, die einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen.
Briten dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten muss innerhalb der ersten 90 Tage des Aufenthalts ein Aufenthaltstitel bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Wichtig ist, dass Sie erst dann eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, die diese Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Hierzu wenden Sie sich direkt an die für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde/Migrationsamt.
Migrationsamt Potsdam: miaurathaus.potsdampde
Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA): Online-Registrierung für britische Staatsangehörige
Wir raten britischen Staatsangehörigen dazu, sich über die Deutsche Botschaft in London, die Britische Botschaft in Berlin sowie über die zuständigen Ausländerbehörden in Potsdam und Berlinzu informieren.
Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Nordirland, Republik Korea, UK, USA
Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, benötigen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis kann nur in Deutschland beantragt werden. Je nach Wohnort, ist dafür das Migrationsamt in Potsdam oder das Landesamt für Einwanderung in Berlin zuständig.
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland erwerbstätig sein werden und voraussichtlich länger als drei Monate bleiben, empfiehlt es sich, vor der Einreise ein nationales Visum (D Visum) bei der Deutschen Botschaft Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts zu beantragen.
Bei Aufenthalten bis zu maximal einem Jahr besteht die Möglichkeit, bereits im Voraus bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes ein nationales Visum (D Visum) für den Gesamtaufenthalt zu beantragen. Damit entfällt für Sie die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland.
Informationen zu den benötigten Dokumenten sowie Antragsformulare für die Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier.
Staatsangehörige aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, hängt von Ihrem geplanten Aufenthaltszweck ab.
Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland, wenn Sie hier studieren werden.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, benötigen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis kann nur in Deutschland beantragt werden. Je nach Wohnort, ist dafür das Migrationsamt in Potsdam oder das Landesamt für Einwanderung in Berlin zuständig.
Bitte beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis einige Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums.
Bei Aufenthalten bis zu maximal einem Jahr besteht die Möglichkeit, bereits im Voraus bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes ein nationales Visum für den Gesamtaufenthalt zu beantragen. Damit entfällt für Sie die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland.
Informationen zu den benötigten Dokumenten sowie Antragsformulare für die Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier.
Sie benötigen aber ein Visum für die Einreise nach Deutschland, wenn Sie hier einen Arbeitsvertrag erhalten werden.
Bitte beantragen Sie das Visum rechtzeitig (ca. 8 Wochen vor Ihrem geplanten Einreisedatum nach Deutschland) in der Deutschen Botschaft/ dem zuständigen Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder Ihrem derzeitigen Aufenthaltsland. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Informationen und Dokumente für Ihren Visumsantrag.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, benötigen Sie ein nationales Visum (D-Visum). Das nationale Visum ist ein Aufenthaltstitel, mit dem ein längerfristiger Aufenthalt (z.B. Studium/ Forschungsaufenthalt) oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ermöglicht wird. Das nationale Visum wird normalerweise für drei Monate ausgestellt. In Deutschland müssen Sie Ihr nationales Visum bei der örtlichen Ausländerbehörde in einen längerfristigen Aufenthaltstitel ändern lassen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern dabei!
Dauert Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als zwölf Monate, besteht die Möglichkeit, bereits in Ihrem Heimatland/ derzeitigen Aufenthaltsland ein D-Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer (nach Art. 18 Abs. 2 SDÜ) zu beantragen.
Staatsangehörige aus allen anderen Nicht-EU-Staaten
Sie benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum.*
Bitte beantragen Sie das Visum rechtzeitig (ca. 8 Wochen vor Ihrem geplanten Einreisedatum nach Deutschland) in der Deutschen Botschaft/ dem zuständigen Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder Ihrem derzeitigen Aufenthaltsland. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Informationen und Dokumente für Ihren Visumsantrag.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, benötigen Sie ein nationales Visum (D-Visum). Das nationale Visum ist ein Aufenthaltstitel, mit dem ein längerfristiger Aufenthalt (z.B. Studium/ Forschungsaufenthalt) oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ermöglicht wird. Das nationale Visum wird normalerweise für drei Monate ausgestellt. In Deutschland müssen Sie Ihr nationales Visum bei der örtlichen Ausländerbehörde in einen längerfristigen Aufenthaltstitel ändern lassen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern dabei!
Dauert Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als zwölf Monate, besteht die Möglichkeit, bereits in Ihrem Heimatland/ derzeitigen Aufenthaltsland ein D-Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer (nach Art. 18 Abs. 2 SDÜ) zu beantragen.
* Ausnahmen: Inhaber von Pässen der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau sind von der Visumspflicht befreit. Ukrainer mit biometrischem Reisepass benötigen nur für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen sowie für Aufenthalte mit geplanter Erwerbstätigkeit ein Visum.
Tipps & weitere Informationen:
Das Schengen-Visum (C-Visum) gilt nur für Aufenthalte bis zu drei Monaten und kann nicht verlängert werden. Deshalb ist das Schengen-Visum eher für Touristen zu empfehlen und nicht für Studierende und Wissenschaftler/innen, die länger im Land bleiben. Sie sollten aus diesem Grund kein Schengen Visum beantragen, sondern ein nationales Visum.
Inhaber eines nationalen Visums können sich innerhalb der Gültigkeit des Visums bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei in den Mitgliedsstaaten des Schengenraums bewegen.
Bitte prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Reisepass für den gesamten Aufenthaltszeitraum gültig ist. Andernfalls kann Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland nur bis zur Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ausgestellt werden und muss dann ggf. kostenpflichtig verlängert werden.
Weitere Informationen zu Visabestimmungen erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Staatsangehörige aus allen anderen Nicht-EU-Staaten | Aufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit
Für Aufenthalte von max. 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit in Deutschland müssen Sie kein Visum beantragen, wenn Sie Staatsangehöriger einer der folgenden Staaten sind (bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung des Aufenthalts nicht möglich ist!):
Albanien (gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe) | Nicaragua |
Antigua & Barbuda | Palau |
Argentinien | Panama |
Bahamas | Paraguay |
Barbados | Peru |
Bosnien-Herzegowina (gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe) | Salomonen |
Brunei Darussalam | Samoa |
Chile | Serbien (gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe, die nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion ausgstell wurden) |
Costa Rica | Seychellen |
Dominica | Singapur |
Georgien (gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe) | St. Kitts & Nevis |
Grenada | St. Lucia |
Guatemala | St. Vincent & Grenadinen |
Kiribati | Taiwan (gilt nur für Inhaber von durch Taiwan ausgestellen Reisepässen, die eine Personalausweisnummer tragen) |
Kolumbien | Timor-Leste (Osttimor) |
Macau (gilt nur für Inhaber von SAR-Pässen) | Tonga |
Malaysia | Trinidad & Tobago |
Marshall-Inseln | Tuvalu |
Mauritius | Ukraine (gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe) |
Mexiko | Uruguay |
Mikronesien | Vanuatu |
Moldau (gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe) | Vatikanstadt |
Montenegro (gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe) | Venezuela |
Nordmazedonien (gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe) | Vereinigte Arabische Emirate |
(Stand: 18.02.2022; aktuelle Informationen zur Visapflicht finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes)