Eignungsprüfungen
Einige Studiengänge an der Universität Potsdam haben besondere Zugangsvoraussetzungen. Nähere Informationen finden Sie in den Ordnungen zur Eignungsprüfung. Die Nachweise über das Bestehen der Prüfung müssen bei der Bewerbung bzw. der Immatrikulation vorliegen.
Termine für die Eignungsprüfungen
Für folgende Studiengänge sind an der Universität Potsdam Eignungsprüfungen nachzuweisen:
- Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch) (Ein-Fach-Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Anglistik/Amerikanistik (Zwei-Fach-Bachelor)
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents (gilt für alle in der Ordnung genannten Äquivalente) und im Folgejahr.
- Englisch (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Primarstufe und Fach der Sekundarstufen)
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents (gilt für alle in der Ordnung genannten Äquivalente) und im Folgejahr.
- Französische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Französisch (lehramtsbezogener Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Italienische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Kunst (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Primarstufe und Fach der Sekundarstufen)
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
- Latein (lehramtsbezogener Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt unbegrenzt.
- Musik (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Sekundarstufen)
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
- Musik (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Primarstufe)
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
- Polnisch (lehramtsbezogener Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Russisch (lehramtsbezogener Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Spanische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Spanisch (lehramtsbezogener Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Sporttherapie und Prävention (Ein-Fach-Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
- Sportmanagement (Ein-Fach-Bachelor)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
- Sport (lehramtsbezogener Bachelor: Fach der Primarstufe und Fach der Sekundarstufen)
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
Alle Informationen zum Ablauf und der Anmeldung entnehmen Sie bitte den obigen Links.
Sie erhalten im Internet zusätzlich Informationen zu den anerkannten Äquivalenzregelungen für die jeweiligen Eignungsprüfungen. Bitte beachten Sie, dass für das Fach Musik (lehramtsbezogener Bachelor) ausschließlich die Prüfung der Universität Potsdam anerkannt wird.
Studieninteressierte der Studiengänge und Fächer:
- Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch) (Ein-Fach-Bachelor)
- Französische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
- Französisch (lehramtsbezogener Bachelor)
- Italienische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
- Latein (lehramtsbezogener Bachelor)
- Polnisch (lehramtsbezogener Bachelor)
- Russisch (lehramtsbezogener Bachelor)
- Spanische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor)
- Spanisch (lehramtsbezogener Bachelor)
mit wenigen oder keinen Kenntnissen der entsprechenden Sprachen haben die Möglichkeit im Rahmen einer zweisemestrigen Orientierungsphase im Studiengang Philologische Studien diese Sprachkenntnisse aufzubauen.