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Immatrikulation Bachelor & Erste Juristische Prüfung

Informationen für Deutsche und Internationale Bewerber*innen

Immatrikulation | Wichtige Hinweise | Durchführung der Immatrikulation | Einzureichende Unterlagen

Cover Studienangebot

Studienangebot Bachelor & Erste juristische Prüfung (PDF)

Derzeitig angebotene grundständige Studiengänge ergänzt durch die wichtigsten Informationen zu Bewerbung, Zulassung (zulassungsfrei: kein NC und zulassungsbeschränkt: NC UP) und Einschreibung.

1. Immatrikulation

Immatrikulation in das 1. Fachsemester

Immatrikulation in ein höheres Fachsemester

Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC UP)

Wichtige Hinweise zur Immatrikulation

Studierende, die bereits an der Universität Potsdam immatrikuliert sind, informieren sich bitte hier.

Eignungsprüfungen und Online-Self-Assessment
Bitte beachten Sie, dass die in einer Reihe von Fächern stattfindenden Eignungsprüfungen für einige Studienfächer Immatrikulationsvoraussetzung sind.

Informationen zum Online-Self-Assessment finden Sie hier.

Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung


2. Durchführung der Immatrikulation

Foto vom Immatrikulationsportal

... weiter zum Studienplatz-Portal

Sie können sich hier vom 15. Februar 2025 bis 15. März 2025 in NC-freie Studiengänge (Nur höheres Fachsemester!) für das Sommersemester 2025 immatrikulieren.

Bewerber*innen für NC-Studiengänge können das Studienplatz-Portal für die Immatrikulation (nach Zulassung) in dem auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Zeitraum nutzen.

Die Immatrikulation für alle zulassungsfreien (kein NC) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor und Erste juristische Prüfung erfolgt ausschließlich online über das Studienplatz-Portal. Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben müssen alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen im Studienplatz-Portal unter "Immatrikulationsunterlagen hinzufügen" hochgeladen werden. Bewerber*innen, die eine Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (NC) erhalten haben, werden über das Verfahren der Immatrikulation und die für sie geltenden Fristen im Zulassungsbescheid informiert.

Nach Prüfung der Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie bei Vollständigkeit und Übermittlung der Meldung M10 durch Ihre Krankenkasse die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Studienplatz-Portal angegebene E-Mail-Adresse.

Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind enthalten:

Wichtige Informationen zum Studienstart finden Sie hier.

3. Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Ihnen für eine Immatrikulation vorliegen:

Hinweise für internationale Studieninteressierte

Auf den Seiten  des International Office finden Sie Informationen zu folgenden Themen: Einreisebestimmungen (VISUM), Krankenversicherung, Finanzierung des Studienaufenthaltes und Buddy-Programm.