Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur PUCK
Wie erfolgt die Ausgabe der Potsdamer Universitätschipkarte nach dem Semesterbeginn?
Alle Chipkarten werden versandt. Auch nach Beginn des Semesters werden die Chipkarten an die angegebene Adresse der Studierenden verschickt.
Wenn Ihre Zahlung für das Semester eingegangen ist, wird die Chipkarte erstellt und in den darauffolgenden Tagen an Sie versandt. Sobald die Chipkarte versandt wurde, erhalten Sie eine E-Mail. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine aktuelle Adresse an der Universität Potsdam anzugeben.
Brauche ich jedes Semester eine neue Chipkarte?
Nein. Die PUCK begleitet Sie (wenn sie nicht verloren bzw. kaputt geht) während des gesamten Studiums an der Universität Potsdam. Auf dem unteren Teil der Karte befindet sich ein wiederbedruckbarer Bereich. Nach Ihrer Rückmeldung können Sie diesen Bereich bei Nutzung der Validierungsstation mit dem jeweils aktuellen Gültigkeitszeitraum neu bedrucken lassen.
Wie verhalte ich mich, wenn meine Chipkarte nicht mehr auffindbar ist und wie bekomme ich eine neue Karte?
- Wenn eine Chipkarte verloren geht, muss der Verlust umgehend der PUCK Servicestelle telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden, um Missbrauch zu verhindern.
- Um eine neue Chipkarte zu erhalten, können Sie über PULS eine neue Ersatzkarte beantragen. Unter "Meine Funktionen" - "Anträge stellen" können Sie bei "PotsdamerUniversitätsChipkarte" einen "Antrag auf Ersatzausfertigung einer Chipkarte" stellen. Zu den erforderlichen Unterlagen, die hochgeladen werden müssen, gehören ein Passbild und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis.
Bei der Antragstellung erhalten Sie die Bankverbindung für die Überweisung der 10,00 €. Die neue PUCK wird erstellt und versendet, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen und die 10,00 € auf dem Konto der Universität Potsdam verbucht wurden.
Alternativ können Sie auch die Sprechzeiten der PUCK-Servicestelle nutzen. Bringen Sie dafür bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis*, ein Passbild und eine girocard (früher auch als ec-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte mit.
* Da mehrere Arten von Ausweisen demselben Zweck dienen, werden folgende Dokumente in der PUCK Servicestelle als gleichwertig angesehen: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass.
Wie wird die Chipkarte aktualisiert?
Das Gültigkeitsdatum auf der PUCK muss jedes Semester selbstständig an den Validierungsstationen aktualisiert werden.
Ist noch das letzte Semester, nach der Aktualisierung, auf dem Gültigkeitsaufdruck sichtbar oder ist der Aufdruck überhaupt nicht mehr vorhanden? Was tun?
Gehen Sie bitte zu einer anderen Validierungsstation und versuchen Sie die Gültigkeit erneut aufzudrucken.
Achtung: Thermochromschicht nicht abkratzen oder beschädigen!
Ist der Gültigkeitsaufdruck noch immer unlesbar, so wenden Sie sich bitte an die PUCK Servicestelle!
Meine Chipkarte scheint kaputt zu sein. Was kann ich tun?
Die PUCK-Servicestelle kann Chipkarten auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen. Falls ein technischer Defekt vorliegt, kann dort eine neue PUCK gebührenfrei erstellt werden. Bringen Sie ein aktuelles Passbild, die Chipkarte und Ihren amtlichen Lichtbildausweis* zur Sprechzeit mit.
Ist die Karte durch Eigenverschulden defekt (wie zum Beispiel: gebrochen oder gebogen o. ä.), fallen zusätzlich für eine Ersatzausfertigung Kosten in Höhe von 10,00 € an, die Sie nur per girocard (früher auch als ec-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte bezahlen können!
* Da mehrere Arten von Ausweisen demselben Zweck dienen, werden folgende Dokumente in der PUCK Servicestelle als gleichwertig angesehen: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass.
Welche Merkmale sind auf der Chipkarte?
Auf der Chipkarte sind Vor- und Zuname, ein Passfoto, die Matrikel-Nr. und die 7-, 8- oder 10-stellige Ausweisnummer als Sicherheitsmerkmal zur Legitimation sichtbar vermerkt. Der Gültigkeitsvermerk wird auf einem wiederbeschreibbaren Thermochromstreifen sichtbar aufgedruckt.
Bei älteren Chiparten ist die Matrikelnummer zusätzlich als Barcode aufgedruckt. Der Barcode entfällt ab September 2009 auf neu ausgestellten Chipkarten.
Die Verarbeitung der auf der Chipkarte gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Welche Leistungen erbringt die Chipkarte bisher?
- Studierendenausweis zur Legitimation des Inhabers für die Benutzung von Diensten
- Erneuern des Gültigkeitsaufdruckes
- Bibliotheksausweis
- Universitätsinternes Zahlungsmittel für den Kopier- und Druckservice, das Bezahlen in der Mensa und für Bibliotheksgebühren
- Schlüssel für Schließsysteme – z. B. Institut für Informatik und Computational Science, Haus 70
Wo ist der Chip?
Er ist in der Karte integriert und kontaktlos, daher nicht sichtbar.
Wo kann ich meine Geldbörse aufladen?
Die Aufladestationen für die Aufwertung der Geldbörse befinden sich an folgenden Standorten:
- Campus Am Neuen Palais, Haus 8, vor dem Sekretariat des ZIM (Eingang rechts neben der Cafeteria) - Shopsystem
- Campus Griebnitzsee, Haus 1 - Bargeld
- Campus Griebnitzsee, Mensa - girocard
- Campus Griebnitzsee, Haus 5 (Bereichsbibliothek) -Shopsystem
- Campus Golm, Mensa - girocard
- Campus Golm, Haus 18 (Bereichsbibliothek/IKMZ) -Shopsystem
An den Shopsystemen der Universität Potsdam kann zur Aufladung der Geldbörse und Bezahlung mit mastercard, maestro, girocard und VISA gezahlt werden. Eine kontaktlose Bezahlung ist auch möglich.
Service für Studierende mit Behinderung: Möchten Sie Unterstützung beim Aufladen der Chipkarte erhalten, dann wenden Sie sich bitte an die Sekretariate des ZIM bzw. an die Tutoren in den Computerpools.
Wie bekomme ich mein Restguthaben auf der PUCK auf Grund der Exmatrikulation zurück?
Das Restguthaben auf der Geldbörse verfällt, wenn die Rückzahlung nicht innerhalb des nach der Exmatrikulation folgenden Semesters beantragt wird.
Die Auszahlung des Restguthabens erfolgt in Barauszahlung oder per Banküberweisung und kann über PULS beantragt werden. Der Antrag gilt erst mit Eingang der PUCK im Studienbüro/ Studierendensekretariate oder International Office als wirksam gestellt. Anfallende Überweisungsgebühren sind vom Antragsteller zu tragen und werden mit dem Restguthaben verrechnet. Der Studierende erhält die Auszahlung des Restguthabens vom Studentenwerk Potsdam erst nach Bearbeitung des Antrages durch die PUCK- Servicestelle.
Auf meiner Chipkarte ist noch der Strichcode für die Universitätsbibliothek vorhanden, muss ich jetzt eine neue PUCK ohne Strichcode beantragen?
Nein, Sie müssen keine neue PUCK beantragen, da die Chipkarte mit Strichcode weiterhin ohne Probleme in der Bibliothek nutzbar ist.
Wo bekomme ich Studienbescheinigungen aus vergangenen Semestern?
Der Druck von Studienbescheinigungen aus vergangenen Semestern ist über das PULS-Portal möglich. Die Bescheinigungen enthalten einen Verifikationskey, mit welchem jede Behörde die Echtheit der Bescheinigung überprüfen kann.
Wo kann ich meine Anschrift ändern?
Die Adressenänderung ist über das PULS-Portal möglich.
Mein Name hat sich durch Heirat etc. geändert, wie bekomme ich eine neue Karte?
Um eine neue Chipkarte zu erhalten, lassen Sie zuerst den Namen im Studierendensekretariat ändern und kommen anschließend bitte in die PUCK-Servicestelle. Bringen Sie ein aktuelles Passbild, die Chipkarte, Ihren amtlichen Lichtbildausweis* und eine girocard (früher auch als ec-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte zur Sprechzeit mit. Für eine Ersatzausfertigung fallen Kosten in Höhe von 10,00 € an, die Sie nur per girocard oder Kreditkarte bezahlen können!
Alternativ können Sie über PULS eine neue Ersatzkarte beantragen.
Unter "Meine Funktionen" - "Anträge stellen" können Sie bei "PotsdamerUniversitätsChipkarte" einen "Antrag auf Ersatzausfertigung einer Chipkarte" stellen. Zu den erforderlichen Unterlagen, die hochgeladen werden müssen, gehören ein Passbild und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis. Der Antrag gilt erst mit Eingang der PUCK im Studienbüro/ Studierendensekretariate als wirksam gestellt. Bei der Antragstellung erhalten Sie die Bankverbindung für die Überweisung der 10,00 €. Die neue PUCK wird erstellt und versendet, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen und die 10,00 € auf dem Konto der Universität Potsdam verbucht wurden.
* Da mehrere Arten von Ausweisen demselben Zweck dienen, werden folgende Dokumente in der PUCK Servicestelle als gleichwertig angesehen: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass.
Was kann ich tun, wenn meine Ausweisnummer (M_Seriennummer) auf der PUCK unleserlich ist?
Aufgrund starker Benutzung der Chipkarte kann es sein, dass Ihre Ausweisnummer unleserlich ist. In diesem Fall können Sie Ihre Ausweisnummer auch in der PUCK-Servicestelle erfragen.
Kann ich meine Bibliotheksgebühren mit der PUCK bezahlen?
Ja, die Geldkartenfunktion des Studierendenausweises (PUCK) kann auch zur Zahlung von Bibliotheksgebühren genutzt werden. Es stehen in Babelsberg in Haus 5, Am Neuen Palais in Haus 8 und in Golm im IKMZ (Haus 18) Kassenautomaten zur Selbstbedienung zur Verfügung.
Beim Verwenden der PUCK wird am Terminal der Fehler 448 (Löschkarte) angezeigt. Was muss ich tun?
Die Meldung erscheint immer dann, wenn eine Transaktion zwischen Ihrer PUCK und einem Terminal (Drucker, Kopierer, Bibliothek) bzw. einem Baraufwerter in der Mensa oder Cafeteria nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden konnte. Die Chipkarte wurde eventuell zu früh aus dem Chipkartenslot genommen. Dabei erhält Ihre Chipkarte den Eintrag "Löschkarte" und ist somit gesperrt. Alle Funktionen rund um das Bezahlen mit der PUCK sind somit nicht mehr möglich.
Um die Sperre der Karte wieder aufzuheben, muss Sie nochmals mit dem Terminal (Kopierer, Baraufwerter, usw.) verbunden werden, das die Sperre gesetzt hat. Normalerweise ist es das Gerät, an dem die Karte zuletzt funktioniert hat. Sobald der Kartenwert angezeigt wird, ist die Karte wieder voll funktionsfähig. Wird der Fehler erneut angezeigt, vergewissern Sie sich, ob es tatsächlich das zuletzt benutzte Gerät war. Tritt der Fehler weiterhin auf, können Sie sich in der PUCK-Servicestelle eine neue PUCK ausstellen lassen. Beachten Sie bitte die Hinweise unter Informationen zu Ersatzausfertigungen.
Wo befinden sich die Validierungsstationen für die Aktualisierung der PUCK?
An den drei großen Uni-Standorten:
- Campus Am Neuen Palais, Haus 8, im Flur vor den Räumen 0.66/0.69 (ZIM - Computerpool)
- Campus Golm, Haus 8, Raum 0.10 (ZIM - Computerpool)
- Campus Golm, Haus 14a, Foyer
- Campus Griebnitzsee, Haus 1, EG, Raum 1.01 (Raum zentrale Drucker/Kopierer/Scanner)
- Campus Griebnitzsee, Haus 5, Eingangsbereich Universitätsbibliothek
befinden sich jeweils ein oder zwei Validierungsstationen.