Hochschulwechsel
1. Sie studieren bereits an der Universität Potsdam und möchten an eine andere Hochschule wechseln
Sie haben sich an einer anderen Hochschule beworben, müssen aber die Zulassung noch abwarten; dann brauchen Sie vorerst den Semesterbeitrag für die Rückmeldung nicht zu entrichten.
Sobald Sie Bescheid von Ihrer neuen Hochschule haben – spätestens aber Anfang März für das Sommersemester bzw. Ende August für das Wintersemester – melden Sie sich bitte umgehend beim Studienbüro/ Studierendensekretariate und teilen mit:
- Ob Sie weiter an der Universität Potsdam immatrikuliert bleiben möchten. Über PULS erhalten Sie die Information über die zu zahlenden Gebühren für die Rückmeldung (bei Rückmeldung nach Ablauf der Frist zuzüglich der Verwaltungsgebühren für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 10€) oder
- Ob Sie sich von der Universität Potsdam exmatrikulieren möchten. In diesem Fall ist der Antrag auf Exmatrikulation (Nutzung des Links "Anträge stellen" in Ihrem PULS-Account) zu stellen.
Bei einem Hochschulwechsel empfiehlt sich eine Exmatrikulation zum Semesterende (31.03./30.09.) - damit Ihr Studierendenstatus nicht unterbrochen wird, denn die neue Hochschule schreibt Sie erst mit Wirkung zum neuen Semester ein. Ggf. erkundigen Sie sich an Ihrer neuen Hochschule, wann dort das Semester anfängt. Die Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie zur Einschreibung an Ihrer neuen Universität benötigen, erhalten Sie schon vorher ausgehändigt bzw. zugesandt.
2. Sie studieren an einer anderen Hochschule und möchten an der Universität Potsdam im gleichen Studiengang weiterstudieren
Bachelor (kein NC)
Bachelor (NC UP)
Master
3. Sie studieren einer anderen Hochschule und möchten an der Universität Potsdam in einem anderen Studiengang weiterstudieren
Bachelor (kein NC)
Bachelor (NC UP)
Master
Wichtige Hinweise
- Bearbeitungszeit im Prüfungsausschuss einplanen!
Für die Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein Fachsemester sollten mindestens 6 Wochen eingeplant werden. Eine vorherige Konsultation bei der Studienfachberatung wird empfohlen, um u. a. sicher zu stellen, dass durch den Hochschulwechsel keine erheblichen Nachteile (z. B. Studienzeitverlängerung) entstehen. - Achtung für BAföG-Empfänger!
Der Wechsel muss auch dem BAföG-Amt mitgeteilt und schriftlich begründet werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sich der Fachwechsel auf die Förderung nach BAföG nachteilig auswirken. Entsprechende Erkundigungen sollten vorher eingeholt werden!