Bewerbung und Immatrikulation
Der Bachelorstudiengang Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch) hat keine Zulassungsbeschränkung (kein NC). Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulation in das erste Fachsemester jeweils nur zum Wintersemester möglich ist. Die Immatrikulationsfrist endet jeweils am 15. September für das folgende Wintersemester.
Zulassungsvoraussetzung
- Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (mehr Informationen zu möglichen Arten der Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie hier)
- Nachweis über grundlegende Sprachkompetenzen im Polnischen (Niveau B1 GER): Die Sprachkenntnisse können durch Bestehen einer sprachlichen Eignungsprüfung bzw. durch äquivalente Zeugnisse nachgewiesen werden. Falls Sie nicht über die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen verfügen, können Sie diese gerne in einer einjährigen, BAföG förderungsfähigen Orientierungsphase UP°grade an der Universität Potsdam erwerben.
- Falls Sie bei der Bewerbung Deutschkenntnisse nachweisen müssen, werden diese im Rahmen der Zulassung geprüft. Für den binationalen Bachelorstudiengang werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt.