Individueller Nachteilsausgleich
Für Studierende während der Schwangerschaft, mit Kind(ern) und pflegebedürftigen Angehörigen
Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kind(ern) sowie Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen können – ebenso wie Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung einen individuellen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Individuelle Nachteilsausgleiche sollen Nachteile bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen verhindern.
Die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleiches sind in § 15 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen geregelt. Ausführliche Informationen sowie Links zum Antragsformular und den Prüfungsausschussvorsitzenden finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Dezernats 2 – Studienangelegenheiten zum Thema "Nachteilsausgleiche".
Gerne beraten wir Sie im Service für Familien, wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen möchten oder weitere Fragen dazu haben.