Elternzeit und Elterngeld
Beschäftigte können sich mit nur wenigen finanziellen Einbußen nach der Geburt ihres Kindes Zeit für die Familie nehmen – durch Elternzeit und Elterngeld. Rechtliche Grundlage dafür ist das Bundeselternzeit- und -elterngeldgesetz (BEEG). Während der Elternzeit erhalten sie einen Ausgleich für das ansonsten wegfallende Einkommen durch das Elterngeld (etwa 2/3 des Durchschnitt-Nettoeinkommens der zurückliegenden zwölf Monate). Die Organisation der Elternzeit ist sehr flexibel und erlaubt Eltern, insbesondere den Müttern einen allmählichen aber zügigen Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber damit die partnerschaftliche Aufgabenteilung der Eltern in der Familie und das Engagement von Vätern für ihre Familie unterstützen und stärken.
Nimmt nur die Mutter Elternzeit, besteht ein Anspruch auf 12 Monate Elternzeit und Elterngeld, nimmt der Vater mindestens zwei Monate Elternzeit, haben beide zusammen einen Anspruch von 14 Monaten. Dieser Anspruch lässt sich teilen, wenn ein oder beide Elternteile bereits während der Elternzeit in Teilzeit erwerbstätig sind – dadurch verlängert sich der Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen werden kann um die jeweils geteilten Monate (ElterngeldPlus). Außerdem können Paare den Bezug von Elterngeld verlängern, wenn sie direkt nach den ersten vierzehn Monaten beide in Teilzeit mit mindestens 24 bis maximal 32 Stunden/Woche erwerbstätig sind (Partnerschaftsbonus).
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach § 2.1 WissZeitVG beschäftigt sind, verlängert sich ihr Arbeitsvertrag im Anschluss um die Zeiten von Mutterschutz und Elternzeit.
Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber angezeigt werden. Formulare dazu finden Sie im Intranet der Universität.
Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie bei der jeweiligen Elterngeldstelle im Jugendamt Ihres Wohnbezirks.
Ausführliche Informationen zu Elterngeld und Elternzeit, Formulare für Elterngeldanträge sowie einen Elterngeld-Rechner finden Sie über das Webportal der Bundesregierung „Familien-Wegweiser“.