Wissenschaft und Familie
Wissenschaft als Berufung – die ihr eigene Arbeitskultur und der lange Weg zur Professur wirken sich in besonderer Weise auf das Familienleben aus.
Familienpolitische Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und ihre Anwendung an der UP
Das Präsidium der Universität Potsdam hat die laufende Praxis gestärkt, die Regelungen nach § 2 des WissZeitVG voll auszuschöpfen und so Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Potsdam im Rahmen der Gesetzgebung und angesichts der Befristungsregelungen eine größere Planungssicherheit zu gewährleisten. Dementsprechend verlängert sich auf Antrag die insgesamt zulässige Beschäftigungsdauer des in der Qualifizierungsphase befindlichen wissenschaftlichen Personals um zwei Jahre je Kind, sofern die Finanzierung der Stelle gewährleistet ist.
Familienpolitik in Drittmittel-Projekten
Einige Förderinstitutionen von Drittmittel-Forschungsprojekten haben im Zuge der Gleichstellungspolitik von Frauen und Männern eigene Regelungen und Instrumente zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere entwickelt.
So berücksichtigt beispielsweise die DFG bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen ihrer Antragstellenden deren individuelle Lebensumstände (wie Kindererziehungszeiten). Sie stellt außerdem zusätzliche Personalmittel zur Verfügung, wenn eine Projektleitung aus familiären Gründen in Teilzeit arbeiten will, finanziert Vertretungen für wissenschaftliches Personal bei Ausfall durch Mutterschutz und Elternzeit, hält besondere Leistungen und Regelungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kindern bereit sowie pauschale Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen in Forschungsverbünden, etwa zur Verstärkung familienfreundlicher Maßnahmen.