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Arbeitszeitorganisation

Spielzeug und Butterbrot vor einem Computer
Foto: www.pixabay.com

Familie und vor allem die Sorge für Familienangehörige brauchen vor allem Zeit und Flexibilität. Die einzelnen Bedarfe sind sehr individuell, denn sie sind abhängig von der Situation aller Familienmitglieder. Eine Organisation der Arbeitszeit, die diese Belange mitberücksichtigt, hat daher eine zentrale Bedeutung für eine familienfreundliche Hochschule. Wer Arbeit und Familie gut miteinander verbinden kann, ist zufriedener und auch leistungsfähiger. Besonders wichtig ist hier die Abstimmung von Arbeits- und Betreuungszeiten bei möglichst großer Flexibilität - denn (spontane) Veränderungen in der Planung sind im Familienalltag gang und gäbe und müssen dementsprechend bewältigt werden können.

Verschiedene Formen der Arbeitszeitorganisation erleichtern den Beschäftigten an der Universität Potsdam, sowohl ihren Arbeits- als auch Familieninteressen gerecht zu werden:

  • Flexible Präsenz-Arbeitszeiten (Gleitzeit)
    Für alle Verwaltungsangestellten gilt das Prinzip der gleitenden Arbeitszeit. Diese erlaubt einen flexiblen Arbeitsbeginn zwischen 6:30 Uhr und 9 Uhr sowie ein ebenso flexibles Arbeitsende zwischen 15 (freitags 14) und 19 Uhr. Die Regelungen zur Gleitarbeitszeit sind in einer Dienstvereinbarung vom 19.11.2012 festgehalten. Davon abweichende individuelle Arbeitszeitmodelle sind mit den direkten Vorgesetzten abzusprechen.
  • Home Office bzw. Alternierende Telearbeit
    Home Office – das Büro zuhause – bezeichnet die Möglichkeit, seine Arbeit von zuhause aus zu erledigen. Auch ein Arbeitsplatz, der nur zuhause angesiedelt ist, kann als „Home Office“ bezeichnet werden.
    Alternierende Telearbeit bedeutet, dass ein Teil der Arbeit, insbesondere mittels elektronischer Medien, von zuhause aus erledigt wird und der andere Teil an einem festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber.
    Beschäftigte der Universität Potsdam können nach vorheriger Abstimmung mit ihren jeweiligen Vorgesetzten beim Personaldezernat einen Antrag auf Home Office im Sinne von alternierender Telearbeit stellen. Der Antrag muss genaue Angaben über den geplanten Umfang sowie die Aufgaben, die im Home Office bearbeitet werden sollen, enthalten.
  • Reduktion der Arbeitszeit
    Wenn die Anforderungen in der Betreuung oder Pflege von Kindern oder anderen nahen Angehörigen zu hoch für die verbleibende Zeit nach der Arbeit werden, kann ein (Aus-)Weg sein, die bisherige Arbeitszeit zu reduzieren.
    Grundlage für das grundsätzliche Recht auf Teilzeit-Arbeit für Beschäftigte, die bereits mehr als sechs Monate lang im Dienst sind, ist § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Den Wunsch nach einer Verringerung der Arbeitszeit müssen Sie mindestens drei Monate vorher anmelden. Der Arbeitgeber muss zustimmen; er kann aus betrieblichen Gründen allerdings auch den Antrag ablehnen (bis zu einem Monat vor Beginn).
    Im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht die Uni Potsdam eine Teilzeit-Beschäftigung auch in Führungspositionen.
    Das Formular für einen Antrag auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit finden Sie hier im Intranet.
  • Sonderurlaub
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich beurlauben oder freistellen zu lassen - mit oder ohne Fortzahlung des Entgelts.
    Weitere Informationen zum Sonderlaub finden Sie im hier im Intranet.
Spielzeug und Butterbrot vor einem Computer
Foto: www.pixabay.com