Form und Inhalt von Arbeitszeugnissen
Das „qualifizierte Arbeitszeugnis" bzw. „Praktikumszeugnis“ besteht aus sachlichen und subjektiven Textbausteinen.
Möchten Sie Ihr Zeugnis auf Vollständigkeit prüfen, sollten Sie darauf achten, dass immer Informationen über Ihre Arbeitsleistungen und Ihre sozialen Kompetenzen (also die subjektiven Bestandteile) nicht fehlen. Denn nur so wird den Leser*innen ein „rundes“ und aussagekräftiges Bild von Ihnen vermittelt.
Bestandteile eines Arbeitszeugnisses:
- Briefkopf: Das Zeugnis sollte auf dem offiziellen Briefbogen des Unternehmens (nicht nur der Abteilung) verfasst sein. Die Überschrift „Arbeitszeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“ sollte gut zu erkennen sein und es sollte ein Datum tragen, an dem man üblicherweise ein Arbeitsverhältnis beendet (z.B. 30. September 2012). Vorsicht: Ein „krummes“ Datum könnte auf eine unfriedliche Trennung hinweisen.
- Einleitung: In der Einleitung sollten Name, Titel, Geburtsdatum und Funktion des/der Arbeitnehmer*in genannt werden.
Sachliche Bestandteile
- Werdegang: Besonders bei langjährigen Arbeitsverhältnissen sollte auf die Beschreibung Ihrer beruflichen Weiterentwicklung im Unternehmen nicht verzichtet werden. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen, wie z.B. Praktika, ist dies natürlich nicht nötig.
- Aufgabenbeschreibung: An dieser Stelle sollten Ihre Verantwortungsbereiche aussagekräftig und sachlich korrekt dargestellt werden. In welchen Bereichen und Projekten waren Sie tätig? Welche Aufgaben haben Sie dort übernommen? Die Beschreibung sollte Ihrem Qualifikationshintergrund und der Dauer der Beschäftigung entsprechen. Zu ausschweifende Aufgabenbeschreibungen lassen vermuten, dass Sie das Zeugnis selbst verfasst haben. Sehr kurze und ungenaue Formulierungen deuten darauf hin, dass Ihnen keine erwähnenswerten Aufgaben übertragen wurden.
Subjektive Bestandteile
- Leistungsbeurteilung: Zu einem vollständigen Arbeitszeugnis gehört eine Leistungsbeurteilung, die Aufschluss über Ihre Arbeitsweise und Ihre Erfolge, ggf. auch über Ihre Misserfolge, gibt. Diese Beschreibung wird subjektiv durch den/die Arbeitgeber*in vorgenommen. Hier werden „Noten“ vergeben, die durch bestimmte Formulierungen zum Ausdruck gebracht werden. Möchten Sie Ihre Leistungsbeurteilung richtig verstehen und prüfen, ist es nötig, dass Sie sich mit den üblichen Formulierungen vertraut machen.
- Verhaltensbeurteilung: Auch dieser Teil des Arbeitszeugnisses ist eine subjektive Bewertung. Hier geht es um Ihren Umgang mit den Vorgesetzten, mit Kolleg*innen oder Kund*innen/ Geschäftspartner*innen. Bei Führungsverantwortung sollte auch der Umgang mit den Mitarbeitenden erwähnt werden. Auch hier sollten Sie bei der Prüfung genau auf die sprachlichen Formulierungen achten.
- Schlussformel: Die Leser*innen erwartet hier vor allem die Angabe eines Grundes für das Ausscheiden. Bei Praktika wäre dies das Ablaufen der vereinbarten Frist. Auch sollten Dank, Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft an dieser Stelle nicht fehlen, da dies sonst auf eine unfriedliche Trennung hindeuten könnte.
Quellenangabe
Quelle: Frey, B., Wörl, G. (2009): Arbeitszeugnisse - Vollstens zufrieden? Was Sie wissen müssen und verstehen sollten. München: Beck Wirtschaftsberater im dtv.