Kranken- und Sozialversicherung während des Praktikums
Ob Sie sich während Ihres Praktikums selbst krankenversichern und ob Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Freiwillige Praktika vor oder nach dem Studium
Wenn Sie familienversichert sind (in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren) und während des Praktikums nichts oder nur bis zu 400 Euro verdienen, müssen Sie keine Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung zahlen. Wenn Sie im Praktikum mehr als 400 Euro verdienen, gilt das Praktikum als normales Arbeitsverhältnis und Sie müssen Versicherungsbeiträge zahlen.
Pflichtpraktika vor dem Studium
Wenn Sie in Ihrem Pflichtpraktikum vor oder nach dem Studium nichts bzw. unter 325 Euro verdienen, muss der/die Arbeitgeber*in alleine die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Für die Krankenkasse können Sie familienversichert bleiben. Wenn Sie nicht mehr familienversichert sind, müssen Sie sich als Praktikant*in selbst pflichtversichern (dabei gelten die gleichen Bedingungen wie bei der studentischen Pflichtversicherung). Wenn Sie mehr als 325 Euro monatlich verdienen, müssen Sie alle Beiträge selbst zahlen (es gelten nicht die Befreiungsregeln für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen!)
Pflichtpraktika während des Studiums
Pflichtpraktika während des Studiums gelten als Ausbildungsbestandteile und sind deshalb kranken- und sozialversicherungsfrei, egal wie viel man dabei verdient. Ab einem Verdienst von 400 Euro kann man allerdings nicht mehr familienversichert sein und muss sich in der studentischen Pflichtversicherung selbst versichern.
Freiwillige Praktika während des Studiums
Freiwillige Praktika gelten wie normale Arbeitsverhältnisse, daher fallen auch die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge an. Wenn Sie unter 400 Euro verdienen, fallen diese Praktika aber unter die Kategorie "geringfügige Beschäftigungen" und Sie müssen keine Beiträge zahlen.