Freiwillige versus Pflichtpraktika
Pflichtpraktika sind in den Studien- bzw. Hochschulordnungen vorgeschrieben und müssen in der Regel vor oder während des Studiums absolviert werden. Sie gelten nicht als Arbeitsverhältnisse, sondern als Teil der Ausbildung. Das Berufsbildungsgesetz greift in diesem Falle nicht und daher gelten für Pflichtpraktikant*innen auch nicht die üblichen Rechte der Arbeitnehmer*innen.
Der Praktikumsvertrag ist bei diesen Praktika, gerade wenn es sich um längere Zeiträume handeln sollte, umso wichtiger. Alle typischen Regelungen zu z. B. Urlaubsanspruch oder Krankheitsfall müssen im Vorfeld explizit vertraglich geregelt werden, andernfalls besteht keinerlei gesetzlicher Anspruch. Hier können Sie nachlesen, wie ein Praktikumsvertrag aussehen könnte.
Freiwillige Praktika unterscheiden sich von Pflichtpraktika somit dadurch, dass sie nicht durch die Studienordnung vorgeschrieben sind und in Eigeninitiative durch die Studierenden organisiert werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie selbst besser mit beeinflussenen können, wie Ihr Praktikum inhaltlich, aber auch die Arbeitszeiten betreffend,idealerweise gestaltet sein soll. Allerdings sind die Angebote für freiwillige Praktika durch das Mindestlohngesetz auch knapper geworden, denn es sieht eine Entlohnung von freiwilligen Praktika ab einer Dauer von drei Monaten vor.
Auch für freiwillige Praktika gibt es manchmal Anerkennungsmöglichkeiten in den Schlüsselqualifikationen. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im Artikel "Anerkennung von Praktika".
Nicht zu verwechseln sind freiwillige Praktika mit Werkstudierendentätigkeiten. Zur Erinnerung: Bei einem Praktikum steht der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Vordergrund und nicht die reine Arbeitsleistung!
Die Unterscheidung zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum spielt eine entscheidende Rolle für Ihre Rechtslage und Ihren Status. Die Gesetzgebung hat besondere Richtlinien für freiwillige Praktika im § 26 des Berufsbildungsgesetzes festgehalten.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Praktika
Status
Vergütung
Krankheit
Urlaub
Dauer
Vertrag
Zeugnis
Haftung und Versicherung
Steuern und Einkommensgrenzen
Quellen und Weiterführende Links
- http://www.dgb-jugend.de/
DGB-Jugend - Jugendorganisation, die sich um die Interessen junger Menschen im Zusammenhang mit Ausbildung, Praktikum und Job kümmert.
- Broschüre
der DGB-Jugend zum Thema Rechte und Pflichten im Praktikum
- http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf
Gesetzestext des Berufsbildungsgesetzes
- https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/Praktikum/2537982
Das Praktikum und seine Alternativen: Tipps zur Vermeidung typischer Fehler
- http://www.meinpraktikum.de/bewerbung/praktikumsrecht
Praktikumsportal mit weiteren Infos zu den rechtlichen Rahmenbedingungen