Hinweise zur Habilitation an der Philosophischen Fakultät
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fach selbständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten. Die Philosophische Fakultät stellt die Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fach ihres Lehr- und Forschungsbereiches aufgrund eines Habilitationsverfahrens fest und verleiht nach bestandener Prüfung den akademischen Grad "doctor philosophiae habilitatus" (Dr. phil. habil.).
Rechtsgrundlage
- die Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam vom 27. April 2011 (Quelle: Amtliche Bekanntmachungen der Universität Potsdam, 20. Jahrgang, Nr. 14 vom 07. September 2011, S. 409-413)
- die Erste Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät vom 10. Juli 2013 (Quelle: Amtliche Bekanntmachungen der Universität Potsdam, 22. Jahrgang, Nr. 19 vom 19. Dezember 2013, S. 1134)
- die Zweite Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam vom 11. Dezember 2013 (Quelle: Amtliche Bekanntmachungen der Universität Potsdam Nr. 6 vom 30.4.2014, S. 221 - 23. Jahrgang)
- die Dritte Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam vom 19. Oktober 2016 (Quelle: Amtliche Bekanntmachungen der Universität Potsdam Nr. 3 vom 17. März 2017, Seite 71 - 26. Jahrgang)
Weitere Dokumente
Ansprechpartner
Dr. Jakob Warnecke
Am Neuen Palais 10
Haus 11, Zimmer 2.24
Voraussetzungen
- Nachweis einer besonderen Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- Nachweis einer weitergehenden wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion
- Nachweis ausreichender Lehrerfahrung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule im Umfang von insgesamt mindestens 8 Semesterwochenstunden
- Vorlage einer schriftlichen Habilitationsleistung in Form einer Monographie oder kumulativ von publizierten Forschungsergebnissen
Im Dekanat einzureichende Unterlagen
Ein Antrag auf Zulassung zur Habilitation ist in schriftlicher Form an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Habilitationsausschusses der Philosophischen Fakultät zu richten. Er muss die genaue Angabe des Themas der Habilitationsschrift und des Fachs enthalten, in dem die Habilitation angestrebt wird.
Dem Antrag sind ferner beizufügen:
- ein Lebenslauf mit Angaben über den Bildungsgang und die bisherige Berufstätigkeit
- eine beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde oder der Nachweis über den Erwerb einer dem Doktorgrad gleichwertigen ausländischen Qualifikation sowie Zeugnisse über abgelegte akademische Prüfungen
- eine Liste aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen und zur Veröffentlichung angenommenen Arbeiten (mit je einem Belegexemplar)
- ein Verzeichnis bisher durchgeführter Lehrveranstaltungen
- die gebundene Habilitationsschrift oder die als kumulative Habilitationsleistung eingereichten Schriften in mindestens vier Exemplaren
- eine Erklärung über frühere und gegenwärtige anderweitige Habilitationsversuche
- drei skizzenhaft erläuterte Themen für den wissenschaftlichen Vortrag vor dem Habilitationsausschuss
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- falls die Habilitandin oder der Habilitand davon Gebrauch machen möchte, die Nominierung eines Kommissionsmitglied ihres oder seines Vertrauens
- eine Erklärung darüber, dass der Habilitandin oder dem Habilitanden die Habilitationsordnung bekannt ist
Fächerkatalog:
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