Promotion an der Philosophischen Fakultät
1. Ich möchte an der Philosophischen Fakultät promovieren. Welche Schritte sind dafür erforderlich?
Annahme als Doktorand*in und Zulassung zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam
- Sie haben ein Promotionsprojekt und eine*n Betreuer*in an der Philosophischen Fakultät
- Folgende Unterlagen reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses im Dekanat der Philosophischen Fakultät ein:
- Bei Interesse und vor Anbahnung einer Cotutelle de Thèse Promotion, wird der*die Betreuer*in gebeten, ein Informationsgespräch mit dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu vereinbaren.
- Der Promotionsausschuss empfiehlt allen Promovierenden die Mitgliedschaft in der Potsdam Graduate School (POGS).
2. Meine Dissertation ist fertig. Ich möchte jetzt verteidigen.
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Dazu sind laut Promotionsordnung (PromO §6) folgende Unterlagen einzureichen:
- Formloser Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Ihr Antrag muss Folgendes enthalten:
- Fach, in dem die Promotion erfolgen soll
- Erklärung, wer die Dissertation betreut
- Vorschlag Gutachter*in mit Anschrift*
- Erklärung, dass die Dissertation in der gegenwärtigen oder einer anderen Fassung nicht an einer anderen Fakultät oder gleichgestellten Hochschule vorgelegen hat
- Erklärung, dass die Promotionsordnung bekannt ist
- unterschriebener Lebenslauf mit bisher veröffentlichten Schriften
- Beglaubigte Abschrift Ihres Hochschulabschlusses
- Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester oder ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Beschäftigungsnachweis im öffentlichen Dienst oder einer kirchlichen Einrichtung oder die Exmatrikulationsbescheinigung, die bei Einreichung des Antrags nicht älter als drei Monate sein darf
- Dissertation in dreifacher Ausfertigung und eine elektronische Version auf USB Stick (Bitte beachten Sie, dass auch die Eigenständigkeitserklärung der elektronischen Version unterschrieben sein muss!)
Bitte beachten Sie dazu die Gestaltungshinweise.
*Dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens kann ein Vorschlag hinsichtlich einer*s zweiten Gutachter*in eingebracht werden. Diese*r muss habilitiert und von einer anderen Universität sein.
Der Promotionsausschuss eröffnet nun das Verfahren, setzt eine Prüfungskommission ein und holt die Gutachten ein.
Die Gutachter*innen sollen innerhalb von zwölf Wochen ihre Gutachten zu Ihrer Dissertation im Dekanat einreichen. Nach Eingang der Gutachten erfolgt die Auslage der Dissertation und Gutachten im Dekanat der Philosophischen Fakultät. Die Auslagefrist beträgt in der Vorlesungszeit zwei Wochen, in der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen.
Nach der Auslagefrist erhalten Sie die Mitteilung über die Annahme Ihrer Dissertation und deren Bewertung sowie den Termin für die mündliche Prüfung. Ihre Gutachten dürfen Sie jetzt nach Terminabsprache mit der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses im Dekanat einsehen.
3. Ich habe meine Dissertation erfolgreich verteidigt. Und nun?
Veröffentlichung der Dissertation und Abgabepflicht
Nach der Disputation erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung von der Dekanin/vom Dekan zum Abschluss Ihres Verfahrens mit der Bewertung der Dissertation und dem Gesamtergebnis. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zur Führung des Titels "Dr. phil.".
Die Dekanin/der Dekan stellt nach der Druckfreigabe Ihrer Hauptbetreuerin/Ihres Hauptbetreuers eine Druckgenehmigung aus, die Sie bei Ihrem Verlag vor dem Druck Ihrer Dissertation vorlegen.
Mit der Kopie Ihres Verlagsvertrags können Sie einen schriftlichen Antrag auf Titelführung stellen. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, die Sie zur Führung des Titels „Dr.phil.“ berechtigt.
Bitte beachten Sie: Die Dissertation ist innerhalb von zwei Jahren nach der mündlichen Prüfung zu veröffentlichen und unentgeltlich in der Universitätsbibliothek abzuliefern.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, können Sie einen Antrag auf „Verlängerung der Abgabefrist der Belegexemplare“ an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses stellen. Wenn Sie bereits einen Verlagsvertrag haben, verlängert sich die Frist automatisch um ein weiteres Jahr. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen.
Als Veröffentlichungsformen sind zugelassen:
- als Monographie durch einen gewerblichen Verleger, sie müssen als Dissertation der Universität Potsdam gekennzeichnet sein
- in einer Zeitschrift
- in elektronischer Form auf dem Publikationsserver der Universitätsbibliothek unter: https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/home/index/help/content/checklist
- durch die Promovendin/den Promovenden in dauerhaft haltbar gebundener Form; die Zahl der abzuliefernden Exemplare beträgt 20
Ablieferungspflicht an die Universitätsbibliothek:
- Bei Veröffentlichung durch einen gewerblichen Verleger sind sechs Exemplare an die Universitätsbibliothek abzuliefern: https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/home/index/contact
- Erfolgt die Veröffentlichung in elektronischer Form auf dem Publikationsserver der Universitätsbibliothek, sind fünf Exemplare in gebundener Form und die elektronische Version abzuliefern: https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/home/index/contact
4. Alles gemacht. Wie erhalte ich meine Promotionsurkunde?
Nach Erfüllung der Ablieferungsfrist wird die Promotion durch Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Die Promotionsurkunde wird versandt oder auf Wunsch beim jährlichen, im Sommer stattfindenden Fakultätsfest von der Dekanin/vom Dekan überreicht.