Rechtliche Grundlagen und Regelungen
- Jedes Webprojekt im TYPO3-System muss im Footer im Bereich „Kontakt“ die Links zum Impressum, zur Datenschutzerklärung und zur Barrierefreiheit sichtbar eingebunden haben.
- Das Impressum darf nur in dem vorgesehenen Bereich verändert werden. Es muss vor der Freischaltung eines Webprojektes vollständig und korrekt sein.
- Sie können bei Bedarf eine eigene Datenschutzerklärung verfassen. Diese muss vor der Veröffentlichung eines Webprojektes sichtbar eingebunden und vollständig sein.
Aufbau des Impressums
Template Teil 1 (unveränderlicher Teil)
Template Teil 2 (unveränderlicher Teil)
Template Teil 3 (Angabe Ihrer Daten zur inhaltlichen Verantwortlichkeit!)
Template Teil 4 (unveränderlicher Teil)
Hinweise zum Datenschutz für den Einsatz der ORCID-Erweiterung
- Inhaber eines ORCID-Profils können ihr eigenes Profil zu jeder Zeit in ihrem eigenen Webprojekt einbinden (lassen).
- Holen Sie immer eine Einverständniserklärung ein, bevor Sie Profile von anderen Personen einbinden, auch wenn deren Profile oder IDs öffentlich einsehbar sind.
- Das Einbinden von ORCID-Profilen erfolgt auf freiwilliger Basis durch die Profilinhaber in ihren jeweiligen TYPO3-Projekten. Ein Anspruch auf das Einbinden einer ORCID-ID in einem Webprojekt besteht dabei nicht.
Kontaktformular Powermail
- Wenn Sie mit einem Kontaktformular Daten erheben, müssen Sie in einer Erklärung dazu erläutern, wie und wofür die Daten erhoben werden und wie sie verarbeitet werden.
- Hier finden Sie weitere Informationen und eine Vorlage für eine Powermail-Datenschutzerklärung.
- Bei Fragen wenden Sie sich zur Abstimmung des genauen Wortlauts bitte an den Datenschutzbeauftragten: datenschutzuuni-potsdampde
Barrierefreiheit
Der Webauftritt der Universität Potsdam ist gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) und den Empfehlungen des World Wide Web Consortium (W3C) möglichst barrierearm zu gestalten.
Urheberrechte
Fotos, Bilder und Grafiken: Bevor Sie Foto- bzw. Bildmaterial verwenden, muss die (schriftliche) Einverständniserklärung des Urhebers bzw. ein Lizenzvertrag zur Nutzung des Materials vorliegen (entfällt bei der Nutzung des Bildmaterials des ZIM). Ein Lizenzvertrag regelt, inwieweit (z.B. Print und/oder Online) und unter welchen Bedingungen Sie das Material verwenden dürfen (z.B. Zuschnitte, Veränderungen, Nennung des Urhebers).
Bitte beachten Sie, dass derzeit bei einigen Modulen die Nennung des Urhebers direkt am Bild aus technischen Gründen nicht möglich ist. Darunter fallen z.B. Artikel-Teaser, Seiten-Teaser und die Bühne. Der Einsatz des Bildmaterials in diesen Modulen muss über den Lizenzvertrag entsprechend geregelt sein. Alternativ können Sie die Urheberrechte mit einem Textmodul so nah am Bild wie möglich platzieren.
Texte: Sofern Texte oder Textpassagen anderen Werken entnommen oder sinngemäß entlehnt wurden, sind die Quellen eindeutig zu benennen.
Videos: Zur Kenntlichmachung urheberrechtlicher Informationen wird die Verwendung eines Abspanns empfohlen. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Lizenzrechte beim Einbinden fremder Videos.