Barrierefreiheit
Der Webauftritt der Universität Potsdam ist gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz, der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und den Empfehlungen des World Wide Web Consortium (W3C) möglichst barrierearm zu gestalten.
Kurze Checkliste für Webredaktionen
- Bereitstellung eines äquivalenten Texts für jedes Nicht-Text-Element (Links, Downloads, Bilder, Grafiken, Videos)
- Vermeidung von Schriftgrafiken zur Vermittlung von Informationen (Text im Bild)
- Bereitstellung von Text- bzw. Audio-Alternativen für aufgezeichnete Audio- bzw. Video-Dateien (z.B. Untertitel und Beschreibungen)
- Beschreibung von Thema oder Zweck einer Website mithilfe ihres Titels
- Verwendung von Abschnittsüberschriften zur Strukturierung des Inhalts
- keine Verwendung von Tabellen für die Text- und Bildgestaltung
- Verwendung der einfachsten Sprache, die für die jeweiligen Inhalte angemessen ist
Alle Anforderungen im Überblick
Weiterführende Hinweise zu digitaler Barrierefreiheit (u.a. barrierefreie Dokumente, barrierefreie Videos, barrierefreie Lehrveranstaltungen sowie barrierefreies E-Learning) finden Sie auf der Seite Digitale Barrierefreiheit.