Zum Hauptinhalt springen

Teilzeitstudium

Der Universität Potsdam ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle, die die Berechtigung zu einem Studium erlangt haben, dieses auch unabhängig von ihrer sozialen Situation realisieren können. In dem am 16. Juni 2010 vom Senat der Universität verabschiedeten Leitbild ist u. a. zu lesen: „Die Universität Potsdam (...) gestaltet das Studienangebot unter Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit der Studierenden“. Die Universität bietet daher die Möglichkeit des Teilzeitstudiums an.

Das Teilzeitstudium stellt eine individuelle Streckung des Curriculums in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar, begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines speziellen Teilzeitcurriculums. Im Rahmen des Teilzeitstudium können Studierende maximal die Hälfte der für das jeweilige Semester vorgesehenen Aufwendungen für ein Vollzeitstudium betreiben. Die Studierenden integrieren sich dabei in den normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb, eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen an ein Teilzeitstudium findet nicht statt. Ein Teilzeitstudium ist nur in den Studiengängen möglich, in denen festgelegt wurde, dass die Studiengänge für ein Teilzeitstudium geeignet sind. Wenn das Studium im Rahmen eines Kombinationsstudienganges erfolgt, ist ein Teilzeitstudium dann möglich, wenn in allen Teilstudiengängen die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde. Parallel- und Doppelstudien können nicht in Teilzeit studiert werden.

Liste der für ein Teilzeitstudium geeigneten Fächer (Bachelor)

Liste der für ein Teilzeitstudium geeigneten Fächer (Master)

Teilzeitstudium - Besonderheiten konkret

Das Teilzeitstudium gilt für mindestens 1 Studienjahr (2 Semester) und für alle Teile des Studiums. Teilzeitstudiensemester werden als halbe Fachsemester und volle Hochschulsemester gezählt. Der Umfang des Teilzeitstudiums in einem Studienjahr darf in der Regel nicht mehr als 30 Leistungspunkte (LP) umfassen. Unter Berücksichtigung von Wiederholungsprüfungen sind höchstens 39 LP möglich. Die Semester, in denen die Abschlussarbeit angefertigt wird, und das Praxissemester eines Lehramtsstudiums können nicht als Teilzeitstudium absolviert werden. Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Ordnungen für das Studium gelten daher auch für Teilzeitstudierende. Die pro Semester zu entrichtenden Beiträge und Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten.

Bei ausländischen Studierenden aus den Nicht-EU-Ländern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium besitzen, stellt das Studium den Hauptzweck ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar. Deswegen ist eine Absprache mit der Ausländerbehörde Voraussetzung für einen möglichen Wechsel des Status zum Teilzeitstudierenden. Ein Teilzeitstudium wird für diese Studierenden von der Ausländerbehörde nur bei Vorlage besonderer Gründe, zum Beispiel Krankheit oder Pflege der Angehörigen, genehmigt

Auswirkungen eines Teilzeitstudiums

Der Status als Teilzeitstudierende*r hat gegebenenfalls Auswirkungen auf unterschiedliche Sozialleistungen. Eine Entscheidung für ein Teilzeitstudium sollte daher gut überlegt und mit der jeweils zuständigen Stelle individuell vor der Antragsstellung geprüft werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass an dieser Stelle nur die wichtigsten Aspekte kurz dargestellt werden können. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Wer ein Teilzeitstudium erwägt, um mehr Zeit zum Jobben zu haben, sollte sich vorab genau beraten lassen, ob sich der Wechsel lohnt. Darüber hinaus ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums aus individuellen Gründen gründlich zu überlegen, da diese bereits als Nachteilsausgleichsmöglichkeit in den Prüfungsbestimmungen geregelt sein könnten und ein Teilzeitstudium damit eventuell unnötig machen, insbesondere mit Blick auf die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums.

Kein BAföG für Teilzeitstudierende

Kindergeld trotz Teilzeitstudium?

Krankenversicherung trotz Teilzeitstudium

Auswirkungen in besonderen Fällen

Studierende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich auf jeden Fall vor der Antragstellung im International Office beraten lassen.

Antragstellung - Schritte ins Teilzeitstudium

Wenn für den entsprechenden Studiengang / die entsprechenden Teilstudiengänge die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde, kann das Teilzeitstudium für Studierende vor der Rückmeldung im Rückmeldezeitraum über ihren PULS-Account (Anträge stellen) beantragt werden. Dem Antrag ist der Nachweis über die obligatorische Fachstudienberatung (nur bei erstmaliger Antragstellung) beizufügen. Werden zwei Fächer studiert, ist der Nachweis für jedes Fach gesondert zu erbringen.

Sollten Sie als Studienanfänger*in ein Teilzeitstudium für das erste Fachsemester beabsichtigen, erfolgt die Antragstellung hiervon abweichend zusammen mit der Beantragung der Immatrikulation (online über das Studienplatz-Portal).

Gut beraten zur Entscheidung

Die Planung eines Studiums in Teilzeit stellt eine besondere Herausforderung dar. Trotz Feststellung der Eignung des Studienganges für ein Teilzeitstudium existiert kein besonderes Lehrveranstaltungsangebot. Teilzeitstudierende nehmen am normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb teil. Eine Studienfachberatung kann daher eine gute Option sei, unter Berücksichtigung der eigenen Vorstellungen, einen individuellen Studienplan für das Teilzeitstudium zu erstellen. Die Zentrale Studienberatung berät Sie darüber hinaus gern zu den grundsätzlichen Überlegungen ein Teilzeitstudium aufzunehmen.