… zur Abschlussarbeit
Wie und wo melde ich meine Abschlussarbeit an?
Die Themenvergabe für die Abschlussarbeit bereiten Sie über „Anträge stellen“ in PULS vor. PULS führt Sie hierzu durch den Prozess zur Vorbereitung des Formulars „Themenvergabe für die Abschlussarbeit“. Bitte beachten Sie die Hinweise, die PULS hierzu bereitstellt.
Das vorausgefüllte Formular, das Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt wird, ist durch Ihre Gutachter*innen, den Prüfungsausschuss und Sie selbst zu unterzeichnen. Nach Unterschrift und Datierung durch den Prüfungsausschuss muss dieser Themenvergabebogen innerhalb von 7 Kalendertagen dem Studienbüro/ Prüfungsamt über PULS (Dokumentenupload) zur Verfügung gestellt werden, damit die Anmeldung der Abschlussarbeit geprüft und umgesetzt werden kann.
Eine Bestätigung der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit erhalten Sie abschließend per E-Mail. Hierin wird Ihnen auch der späteste Abgabetermin mitgeteilt. Die erfolgreiche Anmeldung und den spätesten Abgabetermin können Sie gleichzeitig auch über Ihre Leistungsübersicht in PULS einsehen.
Wer darf meine Abschlussarbeit begutachten?
Die Befugnis zur Abnahme von Hochschulprüfungen im Land Brandenburg ist in der Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen (Hochschulprüfungsverordnung - HSPV) § 7 Abs. 3 HSPV geregelt.
Die Abschlussarbeiten und ein von der Prüfungsordnung vorgesehenes Kolloquium als mündliche Prüfung sind von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern aus dem Fachgebiet, auf das sich die Abschlussarbeit bezieht, zu bewerten. Eine Prüferin oder ein Prüfer, in der Regel die Erstprüferin oder der Erstprüfer, muss die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz erfüllen und in dem Fachgebiet, auf das sich die Abschlussarbeit bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an der Hochschule ausüben. Sie oder er kann auch Juniorprofessorin oder Juniorprofessor in dem Fachgebiet sein.
Kann ich meine Abschlussarbeit während meines Urlaubssemesters schreiben bzw. abgeben?
Ja, wenn sie vor Beginn des Urlaubssemesters angemeldet wurde.
Was muss ich beachten, wenn sich das Thema meiner Abschlussarbeit ändern soll?
- Die Änderung und damit Rückgabe des Themas kann nur im ersten Drittel der Bearbeitungszeit erfolgen. Sie ist dem Studienbüro/ Prüfungsamt mitzuteilen. Ein spätere inhaltliche Änderung / Rückgabe des Themas ist nicht mehr möglich.
- Satzumstellungen bzw. geringfügige Veränderungen oder die Hinzufügung einiger Worte sind möglich.
Was ist eine Selbstständigkeitserklärung / Eidesstattliche Versicherung?
Mit dieser Erklärung versichern Sie, dass Sie sich wissenschaftlich korrekt verhalten haben und die Abschlussarbeit von Ihnen selbstständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet haben. Näheres können Sie der Plagiatsrichtlinie des Senats entnehmen. (z.B. Hiermit erkläre ich, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel genutzt habe.) Beim PULS-Upload Ihrer Abschlussarbeit ist eine Unterschrift unter der Selbstständigkeitserklärung nicht zwingend erforderlich.
Was muss ich bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit beachten?
Die Abschlussarbeit ist ab dem 1. November 2023, versehen mit einer Selbstständigkeitserklärung, ausschließlich digital über den Dokumentenupload in PULS an das Studienbüro/Prüfungsamt zu übermitteln.
- Bitte prüfen Sie Ihre Abschlussarbeit vor dem PULS-Upload sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Version hochladen. Das Prüfungsamt kann nur die Version Ihrer Abschlussarbeit berücksichtigen und an Ihre Gutachter*innen weiterleiten, die zuerst hochgeladen wurde. Aktualisierte Versionen Ihrer Abschlussarbeit, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt in PULS hochladen, werden nicht an Ihre Gutachter*innen weitergeleitet.
- Die Versendung direkt an die Gutachter*innen wahrt die notwendige Form und Frist nicht.
- Wenn die Arbeit nicht in deutscher Sprache verfasst wurde (Einverständnis der Gutachter*innen ist i.d.R. erforderlich), muss eine kurze deutsche Zusammenfassung integriert werden. Ausnahme: Ist die Lehrsprache Ihres Studiengangs lt. fachspezifischer Ordnung ausschließlich Englisch, ist keine deutsche Zusammenfassung erforderlich.
- Fragen zur Seitenanzahl, zu inhaltlichen Angaben oder zu Formatierungen klären Sie bitte direkt mit der betreuenden Person.
- Bitte beachten Sie, dass eine Selbstständigkeitserklärung in die Abschlussarbeit integriert werden muss. Beim PULS-Upload Ihrer Abschlussarbeit ist eine Unterschrift unter der Selbstständigkeitserklärung nicht zwingend erforderlich.
- Wenn auf Ihrer Leistungsübersicht in einem Wahlpflichtbereich mehr Module erfolgreich abgeschlossen wurden, als in Ihrer fachspezifischen Ordnung für den Abschluss des Studiums vorgesehen sind, kann eine Benennung der Module, die in die Berechnung der Abschlussnote eingehen sollen, erfolgen. Hierfür ist das Formular „Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule“ zu nutzen (Dokumentenupload über PULS oder per E-Mail an das Studienbüro/ Prüfungsamt). Bitte beachten Sie, dass die Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule nur einmalig vorgenommen werden kann und bis spätestens zur Abgabe der Abschlussarbeit zu erfolgen hat (BAMA-O § 27 (4), § 31 (2) / BAMALA-O § 27 (5), § 31 (5)). Ist bei Abgabe der Abschlussarbeit die Benennung nicht erfolgt, dann zählen die Wahlpflichtmodule in der Reihenfolge ihres Abschlusses, bis die notwendige Anzahl an Wahlpflicht-Leistungspunkten erreicht ist.
Wo kann ich meine Abschlussarbeit abgeben?
Ab 1. November 2023 gilt: Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich digital über den Dokumentenupload in PULS.
Bitte prüfen Sie Ihre Abschlussarbeit vor dem PULS-Upload sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Version hochladen. Das Prüfungsamt kann nur die Version Ihrer Abschlussarbeit berücksichtigen und an Ihre Gutachter*innen weiterleiten, die zuerst hochgeladen wurde. Aktualisierte Versionen Ihrer Abschlussarbeit, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt in PULS hochladen, werden nicht an Ihre Gutachter*innen weitergeleitet.
Die Abschlussarbeit ist nicht beim Lehrstuhl einzureichen oder direkt an die Gutachter*innen zu übermitteln.
Welche Möglichkeit zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit gibt es?
Im Krankheitsfall kann die Abgabefrist um den Zeitraum der Krankschreibung verlängert werden. Zur fristgerechten Einreichung und den Anforderungen an ein ausführliches ärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bestätigt, informieren Sie sich bitte online.
Das ärztliche Attest laden Sie bitte, zusammen mit der Anlage zum Attest, fristgerecht in PULS hoch. Sie werden, sobald Ihre Krankmeldung berücksichtigt wurde, vom Studienbüro/ Prüfungsamt über den neuen spätesten Abgabetermin informiert.
In Verzögerungsfällen, die nicht krankheitsbedingt und von Ihnen nicht zu verantworten sind, kann auf Antrag Ihr Prüfungsausschuss einer Verlängerung der Bearbeitungszeit gem. BAMA-O § 26 (7) und § 30 (7) / BAMALA-O § 26 (7) und § 30 (9) zustimmen. Der Antrag muss vor Ende der Bearbeitungszeit gestellt werden. Im Falle der Stattgabe laden Sie bitte ein entsprechendes formloses Schreiben Ihres Prüfungsausschusses, das die Verlängerung bestätigt und den konkreten Zeitraum der Verlängerung (in der Regel 1 Monat) benennt, unmittelbar nach Erhalt in PULS für das Studienbüro/ Prüfungsamt hoch. Der dann neue späteste Abgabetermin wird Ihnen vom Studienbüro/ Prüfungsamt mitgeteilt. Der neue Abgabetermin wird auch auf Ihrer Leistungsübersicht vermerkt.
Wie verfahre ich mit Dateien/Dateiformaten für Anhänge zu meiner Abschlussarbeit, die sich aber nicht über PULS hochladen lassen?
Der Upload / die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit (immer pdf) hat fristgerecht ausschließlich in PULS zu erfolgen. Sollten zusätzliche Dateien/Dateiformate nicht über die Uploadfunktion ergänzt werden können, stellen Sie diese ergänzenden Bestandteile Ihrer Abschlussarbeit (Anhänge) bitte direkt und parallel Ihren Gutachter*innen zur Verfügung.
Wie groß dürfen die Dateien, die als Abschlussarbeit in PULS hochgeladen werden, maximal sein?
PULS lässt den Upload von Dateien, die nicht größer als 100 MB sind, zu. Sollte Ihre Abschlussarbeit größer sein, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt, um zu besprechen, wie die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit erfolgen kann.
Woran kann ich erkennen, dass der PULS-Upload meiner Abschlussarbeit erfolgreich war?
In PULS können Sie unter „Meine digitale Akte“ Ihre Upload-Historie einsehen.
Der fristgerechte Eingang Ihrer Abschlussarbeit wird durch das Studienbüro/Prüfungsamt geprüft. Nach Feststellung des fristgerechten Eingangs, wird die Abschlussarbeit Ihren Gutachter*innen zur Bewertung bereitgestellt. Zeitgleich sehen Sie, dass sich der Status der Abschlussarbeit auf Ihrer Leistungsübersicht zu „angemeldet und abgegeben“ geändert hat. Zudem ersetzt auf Ihrer Leistungsübersicht das tatsächliche Abgabedatum (IST) nun den spätesten Abgabetermin (SOLL). Damit besteht der Nachweis über den Tag des Eingangs.
Bitte prüfen Sie auf Ihrer Leistungsübersicht auch, ob der Titel Ihrer Abschlussarbeit korrekt wiedergegeben wird.
Was mache ich, wenn der Abgabetermin auf einen Wochenend- oder Feiertag (Land Brandenburg) fällt?
Die Übermittlung der Abschlussarbeit am darauffolgenden Werktag gilt als fristgerecht.
Muss ich mich zurückmelden, wenn alle Leistungen erbracht sind und nur noch meine Abschlussarbeit aussteht?
Bei dieser Frage gilt es, verschiedene Aspekte zu beachten, die Sie im Bereich Formalia finden.
Besteht die Möglichkeit die Gutachten meiner Abschlussarbeit einzusehen?
Sobald die Noten der Gutachten eingetragen wurden, sind diese auf Ihrer Leistungsübersicht (pdf) in PULS sichtbar. Wenn die Sie Gutachten einsehen wollen, wenden Sie sich bitte per Mail an das Studienbüro/ Prüfungsamt.
Kann meine Abschlussarbeit auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam veröffentlicht werden?
Herausragende Abschlussarbeiten können auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der Universitätsbibliothek.