Einstufung und Anerkennung
Einstufung und Anerkennung
- Antrag auf Einstufung (PDF 1,01MB)
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die Informationen zum:
- Hochschulwechsel
- Studiengangwechsel
- Vorgehen bei der Anerkennung von Leistungen
- Für Anträge auf Anerkennung im Fach Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung nutzen Sie bitte folgenden Link.
- Für die Einstufung im Fach Psychologie beachten Sie bitte auch folgende Informationen.
Bearbeitungszeit im Prüfungsausschuss einplanen!
Die Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und der Einstufung in ein Fachsemester sollte mindestens 6 Wochen vor Ende der Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsfrist erfolgen.
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