Zum Hauptinhalt springen

Aufgaben und Zuständigkeit

Das Studienbüro/ Prüfungsamt der Universität Potsdam ist in der Regel die Stelle, die für die Verwaltung der Prüfungsleistungen zuständig ist. Neben dem Studienbüro/ Prüfungsamt gibt es die Prüfungsausschüsse, die davon zu trennende Aufgaben wahrnehmen. Oft ist unklar, ob für die Klärung von Fragen der Prüfungsausschuss oder das Studienbüro/ Prüfungsamt zuständig ist. Um die Entscheidung zu unterstützen, werden nachfolgend die wesentlichen Aufgaben beider Stellen dargestellt.

Studienbüro/ Prüfungsamt

Das Studienbüro/ Prüfungsamt der Universität übernimmt für die meisten Studiengänge der Universität Potsdam die Prüfungsverwaltung. Es gehört zum Dezernat für Studienangelegenheiten. Die Studiengänge für die das Studienbüro/ Prüfungsamt nicht zuständig ist, sind unten aufgeführt.

Die Sachbearbeitung des Studienbüros/ Prüfungsamt ist insbesondere zuständig für

  • Verbuchung von Anerkennungen
  • Eintragung von Noten für Studiengänge, die nicht über PULS verwaltet werden
  • Ausfertigung und Ausgabe/Versand von Abschlussdokumenten
  • Vorbeglaubigung von im Studienbüro/ Prüfungsamt erstellten Urkunden und Zeugnisse für Verwendung im Ausland
  • Kontenklärung der Prüfungsleistung/Prüfungsnebenleistung auf Nachfrage der Studierenden
  • Entgegennahme und Verbuchung von Attesten im Krankheitsfall
  • Anmeldung von Abschlussarbeiten und Kontrolle von Fristen bei Abschlussarbeiten (nach Themenvergabe durch den Prüfungsausschuss)
  • Entgegennahme von Abschlussarbeiten und Versand an die Gutachterinnen/Gutachter
  • Verbuchung der Noten der Abschlussarbeiten
  • Errechnung der vorläufigen Durchschnittsnote und Ausstellung des Nachweises über die vorläufige Durchschnittsnote (für Bewerbungen um ein Masterstudium)
  • Anmeldung von Freiversuchen aufgrund der Regelungen der fachspezifischen Ordnungen (Ausnahme: Erstsemesterfreiversuch, hier ist keine Anmeldung erforderlich)

und berät die Studierenden zu den mit der Prüfungsverwaltung zusammenhängenden Sachverhalten. Ein besonderes Beratungsangebot besteht für die Umsetzung von Nachteilsausgleichen.

Hinweis: für ein erfolgreiches Studium ist es u.a. erforderlich, dass Ihnen bekannt ist, nach welcher Ordnung Sie studieren. Den Hinweis auf die für Sie geltende Prüfungsversion können Sie der Leistungsübersicht entnehmen, die Sie im Online-Portal PULS finden.

Dezentrale Prüfungsverwaltung

Für folgende Studiengänge ist nicht das Studienbüro/ Prüfungsamt bei Fragen der Prüfungsverwaltung zuständig, sondern die jeweils aufgeführte Stelle:

Studiengang

Zuständigkeit für Prüfungsverwaltung

Juristische Fakultät
Rechtswissenschaft – Erste juristische Prüfung & Bachelor of Laws (LL.B.)Studienbüro der Juristischen Fakultät (Ausnahme: Verbuchung von Attesten für die Profilfachgruppe des LL.B.- diese erfolgt im D2/ Studienbüro/ Prüfungsamt)
Steuerrecht - Master of LawsJuristische Fakultät, Steuerrecht - Master of Laws
Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management - Master of LawsJuristische Fakultät, Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management - Master of Laws
Unternehmens- und Steuerrecht – Master of LawsJuristische Fakultät, Unternehmens- und Steuerrecht – Master of Laws
Rechtswissenschaft – Magister Legum (LL.M.)Juristische Fakultät, Rechtswissenschaft – Magister Legum (LL.M.)
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Master of Business Administration (MBA) mit den Vertiefungsfächern:

● Biotechnologie und Medizintechnik
● Informationstechnologie
● Innovative Technologie
● Innovatives Gesundheitsmanagement
● Personalführung und Leadership

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Master of Business Administration (MBA)
Master of European Governance and Administration (MEGA)Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Master of European Governance and Administration (MEGA)

Public Management (Master of Public Management – MPM) mit den Streams:

● Public Policy and Administration
● Global Public Policy
● GeoCovernance

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Public Management (Master of Public Management – MPM)
Internationale Beziehungen – Master of ArtsGeschäftsstelle des Studiengangs
Humanwissenschaftliche Fakultät
European Master in Clinical Linguistics (EMCL) – Master of ScienceHumanwissenschaftliche Fakultät, European Master in Clinical Linguistics (EMCL)
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Polymer Science – Master of ScienceMathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Institut für Physik
Digital Engineering Fakultät
IT-Systems Engineering – Bachelor of ScienceStudienreferat der Digital Engineering Fakultät
IT-Systems Engineering – Master of ScienceStudienreferat der Digital Engineering Fakultät
Data Engineering - Master of ScienceStudienreferat der Digital Engineering Fakultät
Digital Health - Master of ScienceStudienreferat der Digital Engineering Fakultät
Cybersecurity - Master of ScienceStudienreferat der Digital Engineering Fakultät
Philosophische Fakultät
Interkulturelle Wirtschaftskommunikation - Master of ArtsPhilosophische Fakultät, Interkulturelle Wirtschaftskommunikation - Master of Arts
Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB)
Schul- und Bildungsmanagement - Master of ArtsZentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung, Schul- und Bildungsmanagement - Master of Arts

Prüfungsausschüsse

  • sind Organe der Fächer oder für mehrere Fächer
  • im Prüfungsausschuss sind Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende vertreten
  • unterschriftsberechtigt sind der*die Vorsitzende und der*die stellvertretende Vorsitzende
  • sie*er trifft fachlich-inhaltliche Entscheidungen und ist daher u. a. zuständig für
    • Anerkennungen von im Ausland, an anderen Hochschulen, bei Wechsel der Ordnung oder von während der Immatrikulation in anderen Studiengängen erbrachte Leistungen
    • Vergabe der Themen der Abschlussarbeiten
    • Anwendung von Nachteilsausgleichen auf Antrag der Studierenden aufgrund Behinderung/chronischer Krankheit bzw. Pflege von Angehörigen und Erziehung von Kindern auf Grundlage der BAMA-O/BAMALA-O
    • Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten vor Abgabetermin aus wichtigem Grund um in der Regel bis zu einem Monat (§ 26 Abs. 7, § 30 Abs. 7 BAMA-O; § 26 Abs. 7, § 30 Abs. 9 BAMALA-O)
  • er ist auch zuständig für die Entscheidung über die Zulassung von Bewerber*innen für den jeweiligen Masterstudiengang