Übersicht
Der Gesamtpersonalrat ist die Interessenvertretung für die Beschäftigten der Universität Potsdam (ausgenommen die im § 90 (1) LPersVG genannten Beschäftigtengruppen), insbesondere bei übergreifenden sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten (z. B. Arbeitsschutz und Unfallverhütung).
Er soll die Arbeit mehrerer örtlicher Personalräte koordinieren, die in einer Dienststelle gebildet sind und einer gemeinsamen Dienststellenleitung unterstehen.
Die Mitglieder des Gesamtpersonalrates werden von den Beschäftigten der Dienststellen gewählt, für die ein Gesamtpersonalrat gebildet werden soll.