Zum Hauptinhalt springen

Willkommen beim Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal


Antragserfordernis: Personalratsbeteiligung jetzt beantragen!

Laut Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg kann der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Sie nur auf Ihren expliziten Wunsch in Form eines Antrags auf Personalratsbeteiligung vertreten. Sie finden das Formular und eine kurze Information zum Antragserfordernis unter folgendem Link: Antrag Personalratsbeteiligung (in deutscher und englischer Sprache)