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Dienstvereinbarung
'Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung' 

Die Hochschulleitung und die Personalräte für das wissenschaftliche und künstlerische sowie das studentische Personal haben am 20.12.2024 eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung geschlossen. Den Text der DV finden sie hier (DV Arbeitszeit).

Hier stellen wir Ihnen eine aus Sicht des Personalrats geeignete Excel-Datei zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit und Erläuterungen zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit gern, bis das durch die Dienststelle bereitgestellte Erfassungsinstrument zur Verfügung stehen wird.

Zwei Antworten aus den FAQs beantworten wir hier schon einmal:

  • Wo bekomme ich Unterstützung bei Fragen zur Arbeitszeiterfassung und/oder Nutzung der Zeiterfassungstabelle?
    Für Fragen zur Zeiterfassung wenden Sie sich an das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten (D3) unter folgender E-Mail-Adresse: arbeitszeit@uni-potsdam.de.
  • An wen kann ich mich im Konfliktfall wenden?
    Bei Konflikten wenden Sie sich an Ihren zuständigen Personalrat (wimipr@uni-potsdam.de oder prstub@uni-potsdam.de) oder das D3. Der Personalrat behandelt Ihr Anliegen vertraulich und prüft, welche Lösungen in Ihrem Sinne gefunden werden können.

FAQs zur Dienstvereinbarung

1. Warum gibt es unterschiedliche Arbeitszeitmodi, und was bedeuten diese?

2. Wie unterscheiden sich Plusstunden von Mehrarbeit bzw. Überstunden?

3. Können Plus- oder Minusstunden angewiesen werden?

4. Mit welchem Instrument erfasse ich meine Arbeitszeit?

5. Warum soll ich meine Qualifizierungszeit gesondert erfassen?

6. Wie kann ich zwischen Qualifizierung und Projektarbeit/Forschung im Bereich unterscheiden?

7. Darf ich auch am Sonntag an meiner Qualifizierung arbeiten?

8. Was passiert, wenn mein Arbeitszeitkonto aus dem Gleichgewicht gerät?

9. Wer hat Zugriff auf meine Arbeitszeitdokumentation?

10. Welche Informationspflichten habe ich?

11. Wie lange muss ich meine Arbeitszeitdokumentation aufheben?

12. Wo bekomme ich Unterstützung bei Fragen zur Arbeitszeiterfassung?

13. An wen kann ich mich im Konfliktfall wenden?