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Personalrat für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung

Sie finden uns auch im Intranet der Universität Potsdam.

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

an der Universität Potsdam existieren 3 Personalräte: der Gesamtpersonalrat, der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie der Personalrat für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung (PR MTV). Der Personalrat MTV, als gewähltes Verbindungsglied zwischen den Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung der Universität Potsdam und deren Dienststelle, bietet Möglichkeiten zur spezifischen Wahrnehmung Ihrer Interessen als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin im Personalbereich bei unserem Arbeitgeber. Wir sind bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben und im Entscheidungsspielraum an das Landespersonalvertretungsgesetz (PersVG-BB) gebunden, das uns vorgibt, wo wir das Recht auf Mitbestimmung und wo wir das Recht auf Mitwirkung haben. (§§ 63 - 68 des PersVG-BB)

Aber wir sind auch – und das nimmt einen großen Teil unserer Arbeit ein – Ansprechpartner für die kleinen und großen Probleme, die die Kolleginnen und Kollegen mit der Dienststelle oder auch untereinander in der täglichen Arbeit haben. Sie können sich auch und gerade in solchen Angelegenheiten vertrauensvoll an die Mitglieder des PRMTVs wenden. Dies ist Ihr gutes Recht und kann Ihnen nicht verwehrt werden. Wir werden uns dann – immer in Rücksprache mit Ihnen – um eine vernünftige und zufrieden stellende Lösung für Sie bemühen.

Dabei kommt uns die Tatsache zugute, dass unsere Mitglieder aus den verschiedensten Arbeitsbereichen der Universität kommen und die Verhältnisse vor Ort sehr gut kennen. Sie stehen Ihnen als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung und bringen ihre Kenntnisse in die Entscheidungsprozesse mit ein. Selbstverständlich werden diese Informationen vertraulich behandelt; alle Mitglieder des Personalrats stehen unter Schweigepflicht.

Mitbestimmung

Der Personalrat bestimmt z.B. mit,
-  wenn in einem Bereich Überstunden angeordnet werden sollen,
-  bei der Verabschiedung von Schichtplänen,
-  bei Einführung neuer Technologien und/oder neuer Geräte, die den Arbeitsablauf entscheidend verändern,
-  bei Fragen, die Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit betreffen,
-  bei Neueinstellungen
-  bei Befragungen unter den Beschäftigten u.v.a.m.
-  bei Altersteilzeitmaßnahmen
-  bei Maßnahmen, die geeignet sind, Verhalten und/oder Leistung der Beschäftigten zu kontrollieren
 

Mitwirkung

Der Personalrat wirkt mit z.B.
-  bei Entlassungen
-  bei beabsichtigten Abmahnungen
-  bei Versetzungen oder Abordnungen an andere Dienstorte