Informationen zum LL.M.-Studium
Ziel des Studiums
Das Magister legum-Studium (LL.M.) ist ein Zusatzstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für Absolventinnen und Absolventen, die im Ausland ein juristisches oder ein diesem äquivalentes anderes Studium mit Erfolg abgeschlossen haben. Dieses Studium soll die Studierenden mit den Grundlagen des deutschen Rechts vertraut machen und exemplarisch vertiefte Grundkenntnisse des deutschen Rechts vermitteln. Das Studium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Sie stellt die Beherrschung von Grundzügen des deutschen Rechts und die Fähigkeit der Bewerberin/des Bewerbers fest, auf einem ausgewählten Gebiet des deutschen Rechts selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Nach erfolgreich bestandener Magisterprüfung wird der akademische Grad eines Magisters der Rechte (Magister legum, LL.M.) verliehen.
Mit einem erfolgreichen Abschluss des LL.M.-Studiums haben besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit eine Promotion (Dr. iur.) an der Juristischen Fakultät anzuschließen.
Ablauf des Studiums
Die Studiendauer beträgt zwei Semester. In dieser Zeit ist ein Studienumfang von insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden mit entsprechenden Leistungsnachweisen zu absolvieren. Die Studierenden stellen sich ihren Studienplan selbst zusammen und können an allen im jeweiligen Semester angebotenen Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät teilnehmen. Die Teilnahme an einem Seminar ist als Pflichtveranstaltung vorgeschrieben. Während des Studiums steht jedem Studierenden auch ein/e Hochschullehrer/in als Betreuer/in zur Seite. Nach Ablauf der Studienzeit und Vorlage der Leistungsnachweise über 20 Semesterwochenstunden (einschließlich Seminarschein) erfolgt die Zulassung zur Magisterprüfung, die aus Magisterarbeit und mündlicher Magisterprüfung besteht. Das Prüfungsverfahren soll in einem anschließenden dritten Semester abgeschlossen werden.
- Ordnung der Prüfung zum Magister der Rechte (PDF 94KB)
- Änderungssatzung Magister Legum (LL.M.) (PDF 13KB)
Zulassungsvoraussetzungen
- erfolgreicher Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudiums gleichwertigen juristischen oder diesem äquivalenten anderen Studiums an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Erklärung einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers der Juristischen Fakultät über Betreuung der Bewerberin/des Bewerbers. Die Suche einer Betreuerin/eines Betreuers muss die Bewerberin/der Bewerber selbst übernehmen (Übersicht der Hochschullehrer/innen).
Bewerbung
Die Bewerbung zum LL. M.-Studium kann sowohl zum Sommersemester (Bewerbungsfrist bis 31. März) als auch zum Wintersemester (Bewerbungsfrist bis 30. September) erfolgen.
Der Semesterbeitrag für das LL. M.-Studium beträgt ca. 304 €, einschließlich Semesterticket für Berlin/Brandenburg (Stand: Juli 2020).
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Formloser schriftlicher Antrag an die Dekanin/den Dekan der Juristischen Fakultät auf Zulassung zum LL.M.-Studium (mit Angabe des Semesters, zu dem die Zulassung erfolgen soll)
- Original und Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss (mit Übersetzung)
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/sprachkenntnisse)
- Betreuererklärung einer Hochschullehrerin / eines Hochschullehrers der Juristischen Fakultät
Kontaktmöglichkeiten
... im Studierendensekretariat
Weite Informationen finden Sie auch auf den Seiten des International Office für internationale Studierende.
... in der Juristischen Fakultät
Campus Griebnitzsee, Haus 6, Raum 0.06
Telefon: +49 (0) 331/977-3589