Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Aktuelle Hinweise
- Die Gleichstellungsbeauftragten der Juristischen Fakultät haben in Zusammenarbeit mit dem Team Studieneingangsphase einen Leitfaden für die Gestaltung juristischer Sachverhalte ausgearbeitet, der hier abrufbar ist.
- Die Homepage „Diskriminierungsfreie Hochschule“ informiert über Maßnahmen zu Diversität und Antidiskriminierung an der Universität Potsdam, gibt einen Überblick über Anlaufstellen und Beratungsangebote bei Diskriminierung und bietet weiterführende Informationen und Material an.
- Hier findet Ihr Die Beratungstellen des Koordinationsbüro für Chancengleichheit mit allen Informationen.
Aktuelle Empfehlungen
Tätigkeitsbereiche & Kontakt
Gleichstellungsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe und damit Teil unterschiedlicher Aufgaben- und Themenbereiche einer Universität. Die Gleichstellungsbeauftragten der Universität Potsdam leiten institutionelle Gleichstellungsarbeit und formen die Gleichstellungspolitik der Universität durch eigene Schwerpunkt- und Zielsetzungen.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragte sind dabei gewählte Vertreterinnen und unterstützen und ergänzen im jeweiligen Bereich/der jeweiligen Fakultät die Arbeit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Universität.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 und § 68 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (kurz: BbgHG) werden in sechs Fakultäten, in der Verwaltung, in den zentralen Einrichtungen und in der Bibliothek dezentrale Gleichstellungsbeauftragte für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät unterstützen wir die zentrale Gleichstellungsbeauftrage der Universität Potsdam bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 7 BBgHG und § 68 BBgHG.
Als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät wurden gewählt:
- dezentrale Gleichstellungsbeauftragte: Friederike Schulze
- Stellvertreterinnen: Benita Goletz, Sheuly Quayim
Die laufende Amtsperiode geht vom 1.10.2024 bis zum 30.09.2026.
Den Rahmen der Aufgabenbereiche einer Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Brandenburg setzt § 68 Abs. 2 BbgHG. Demnach gehören zum Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten:
- Beratung und Unterstützung in allen die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffenden Angelegenheiten
- Mitarbeit und Beratung in Auswahl- und Berufungskommissionen zur Herstellung geschlechtergerechter Personalstrukturen
- Entwicklung, Begleitung und Umsetzung von Konzepten zur Frauenförderung und Gleichstellung
- Beratung von Universitätsangehörigen in Angelegenheiten von Studium, Karriereplanung und Fördermöglichkeiten für Frauen, aber auch zu Diskriminierung und Belästigung
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Campus Griebnitzsee
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Haus 7, Raum 3.07