Visum und Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Hinweise zum Aufenthaltstitel:
1. Wenn Sie aufgrund der späteren Visavergabe nicht rechtzeitig einreisen oder im ersten Fachsemester nicht regelmäßig an universitären Veranstaltungen teilnehmen konnten, empfehlen wir Ihnen, alles damit zusammenhängende zu dokumentieren. Dies kann später bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels eine Rolle spielen. Das betrifft unter anderem Flugtickets und Termine bei der Botschaft.
2. Falls Sie während der COVID-Pandemie an der Universität Potsdam eingeschrieben waren: Wir empfehlen Ihnen, dass Sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis Ihre PULS-Studienverlaufsbescheinigung (das ist ein anderes Dokument als Ihre Studienbescheinigung für das aktuelle Semester!) einreichen. Dort ist vermerkt, dass es in den COVID-19-Pandemie-Semestern Beeinträchtigungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb gab. Ihre Studienverlaufsbescheinigung finden Sie unter "Meine Dokumente" bei PULS.
Visabestimmungen
Bürger aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen & der Schweiz
Bürger aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, den USA, dem Vereinigten Königreich Großbritannien
Bürger aus anderen Staaten
Visum zu Studienzwecken (Nationales Visum, Kategorie D)
Ein Visum zu Studienzwecken (nationales Visum) beantragen Sie bei den deutschen Botschaften oder Generalkonsulaten in Ihrem Heimatland. Die Ausstellung des Visums kann mehrere Wochen dauern. Informieren Sie sich in der Botschaft über die notwendigen Unterlagen und beantragen Sie das Visum zu Studienzwecken rechtzeitig.
- Aufenthalt bis maximal 12 Monaten
Das nationale Visum kann mit einer maximalen Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt werden (längerfristiges Visum, D-Visum), wenn Ihr Studienaufenthalt in Deutschland nicht länger als 1 Jahr dauert (z.B. bei Austauschprogrammen). Sie brauchen dann nach der Einreise keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, da das Visum Ihren gesamten Aufenthalt abdeckt. - Aufenthalt von mehr als 12 Monaten
Sie erhalten das nationale Visum zu Studienzwecken. Nach Beginn des Studiums beantragen Sie bitte drei Monate vor dem Ablauf Ihres Visums bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwanderungsamt einen Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken.
Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule erhalten haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Der Aufenthaltstitel zur Studienbewerbung kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.
DAAD-Stipendiaten beantragen das Visum mit der Stipendienzusage des DAAD und müssen dafür nicht auf die Zulassung zum Studium von der Universität warten.
Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Die Dauer der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis hängt von der Dauer Ihres Studiums und ob weitere Voraussetzungen (z.B. die Sicherung des Lebensunterhaltes) erfüllt sind. Der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwanderungsamt gestellt werden.Die Austellung der Aufenthaltserlaubnis („elektronische Aufenthaltstitel - eAT") kann bis zu 4 Wochen dauern und kostet derzeit 100,00 Euro; Ausnahme sind Stipendiaten, deren Finanzierung aus deutschen Quellen erfolgt.
Sie brauchen folgende Unterlagen:
- Antrag
- gültigen Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Anmeldebestätigung der Meldestelle
- Mietvertrag oder Wohnraumnachweis
- Bestätigung des Hauseigentümers (für die Ausländerbehörde Potsdam)
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid der Universität
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis
Verlängerung
Bitte achten Sie darauf, die Verlängerung vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer bei der Einwanderungsamt zu beantragen. Die Verlängerung hängt vom Nachweis ausreichender Finanzmittel und vom positiven Ablauf Ihres Studiums ab.
Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich an das International Office für eine individuelle Beratung.
Finanzierungsnachweis
Nachweis über ausreichende Finanzmittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts in Deutschland: Maßstab ist der Förderungshöchstsatz (BAFöG) von 992 Euro monatlich.
Eine Bescheinigung Ihres Kontos oder Sparkontos mit aktuellem Kontostand reicht nicht. Als Finanzierungsnachweise gelten:
Sperrkonto
Mindestens 11.904 Euro pro Jahr bei einem deutschen Geldinstitut (z.B. bei Coracle, Fintiba oder Expatrio.) Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen.
Stipendien
Aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn das Auswärtige Amt oder eine deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an die deutsche Hochschule übernommen hat.
Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit
kann ebenfalls als Beitrag zur Finanzierung eingebracht werden.
Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Eltern
Die Bescheinigungen werden im Original und in deutscher Sprache (beglaubigter Übersetzung) vorgelegt. Zusätzlich kann eine schriftliche Erklärung und eine Ausweiskopie Ihrer Eltern verlangt werden. Hiermit verpflichten sich Ihre Eltern, Ihnen das nötige Geld zur Verfügung zu stellen.
Förmliche Verpflichtungserklärung von in Deutschland ständig wohnenden Verwandten oder Bekannten,
die die Kosten für Sie übernehmen. Diese Personen müssen gegenüber dem Einwanderungsamt nachweisen, dass sie ihre Verpflichtung einhalten können.