Anmeldung Ihres Wohnsitzes | Meldebehörde
In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach Einzug anmelden, wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten werden.
Achtung: Dies gilt nicht, wenn Sie nur vorübergehend bei Freunden oder in einem Hostel wohnen.
Sie nehmen die Anmeldung in der jeweiligen Meldebehörde Ihres aktuellen bzw. zukünftigen Wohnorts vor.
Sie benötigen für die Anmeldung:
- Ihren Reisepass,
- den Mietvertrag Ihrer neuen Wohnung und
- die Wohnungsgeberbestätigung
Meldebescheinigung
Vom Bürger Service erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie für Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Eröffnung eines Bankkontos benötigen.
Anmeldung in Potsdam
Anmeldung in Berlin
Rundfunkbeitrag
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen monatlichen Beitrag von derzeit 18,36 Euro an den Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen. Neben Wohnungen ist auch für Zimmer in Studentenwohnheimen grundsätzlich der Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Wohngemeinschaften (WGs) können sich diesen Beitrag jedoch teilen.
Der Rundfunkbeitrag muss auch dann gezahlt werden, wenn kein Empfangsgerät wie zum Beispiel Computer, Radio oder Fernseher im Haushalt vorhanden ist.
Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde wird Ihnen das Formular für die Neuanmeldung zum Rundfunkbeitrag per Post zugesendet. Dort müssen Sie sich entweder anmelden oder angeben, wer in Ihrem Haushalt/Ihrer WG bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt.
Alternativ ist es auch möglich, sich selbst beim Beitragsservice anzumelden. Das Formular finden Sie hier.
Danach entscheidet der Beitragsservice, ob Sie bezahlen müssen und schickt gegebenenfalls eine Rechnung.
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Die Rundfunkgebühr ist gesetzlich verpflichtend. Daher kann bei einer Zahlungsverweigerung rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Am Ende des Aufenthaltes in Deutschland müssen Sie sich unbedingt wieder abmelden.
Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen, wie die Befreiung von der Zahlung finden Sie auf der folgenden Webseite.