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Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Studierende füllen Bogen aus

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist essentieller Bestandteil eines Auslandsaufenthaltes. Um diese sicherzustellen, bedarf es geregelter Anerkennungsverfahren und transparenter Strukturen, die folgend näher erläutert werden.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen ausschließlich auf die Anerkennung von Leistungen beziehen, die Sie an einer Institution im Ausland erbracht haben, während Sie an der Universität Potsdam immatrikuliert waren. Dies betrifft beispielsweise Leistungen im Rahmen eines Auslandssemesters, eines Auslandspraktikums, einer Summer School oder eines Onlinekurses im Rahmen von EDUC.

Anerkennung Ihrer Leistungen - Schritt für Schritt erklärt

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den Webseiten Ihrer Fakultät bzw. Ihres Department/ Instituts, ob des gegebenenfalls sonstige Informationen zum Ablauf und/oder den Zuständigkeiten gibt.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Online Learning Agreement für Erasmus+:
Weitere Informationen zum Online Learning Agreement (OLA) erhalten Sie vom Erasmus+ Outgoing Team im Laufe der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts. Eine Anleitung zum Ausfüllen des OLA finden Sie im Erasmus+ Download Center.

Sonstiges Learning Agreement:
Eine allgemeine Learning Agreement Vorlage finden Sie auf dieser Webseite.

Planen, prüfen, regeln: Bevor Sie den Auslandsaufenthalt antreten bzw. Leistungen im Ausland erbringen, sollten Sie bereits die Anerkennung dieser Leistungen vorbereiten und prüfen lassen. Dies gibt Ihnen nicht nur Planungssicherheit, sondern vereinfacht auch das Anerkennungsverfahren im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt.

Learning Agreement:

Erster Schritt zur Anerkennung ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes (Online) Learning Agreement. Sprechen Sie mit Ihrer*m Austauschkoordinator*in bzw. Ihrem Prüfungsausschuss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über Ihre Kurswahl. Holen Sie alle nötigen Unterschriften ein (digitale und gescannte Unterschriften sind ausreichend)!

    Online Learning Agreement für Erasmus+:
    Weitere Informationen zum Online Learning Agreement (OLA) erhalten Sie vom Erasmus+ Outgoing Team im Laufe der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts. Eine Anleitung zum Ausfüllen des OLA finden Sie im Erasmus+ Download Center.

    Sonstiges Learning Agreement:
    Eine allgemeine Learning Agreement Vorlage finden Sie auf dieser Webseite.


    Während des Auslandsaufenthalts

    Aktualisierung des Learning Agreement:

    Änderungen zum ersten Learning Agreement halten Sie ebenfalls im Learning Agreement fest und lassen es wieder von allen Seiten unterschreiben. Beim Erasmus+ Online Learning Agreement nehmen Sie Änderungen unter "Apply Changes" vor, während dieser Abschnitt in anderen Learning Agreement Vorlagen "Changes" oder "During the Mobility" heißen kann.

    Wenn sich keine Änderungen am ersten Learning Agreement ergeben haben, müssen Sie keine Änderungen eintragen.


    Am Ende des Auslandsaufenthalts

    Transcript of Records:

    Sie erhalten von Ihrer Gastinstitution eine Auflistung der besuchten Lehrveranstaltungen bzw. erbrachten Leistungen, ein sogenanntes Transcript of Records. Einige Institutionen schicken es Ihnen direkt zu, andere schicken es an die Austauschkoordinator*innen oder an das International Office. Sobald Transcripts bei uns eintreffen, werden Sie per E-Mail darüber informiert.


    Nach dem Auslandsaufenthalt

    Antrag auf Anerkennung:

    1. Die Anerkennung Ihrer Leistungen erfolgt nicht automatisch. Sie müssen die Anerkennung beantragen. Den Antrag auf Anerkennung finden Sie in PULS.
      Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Seite: www.uni-potsdam.de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen.html
    2. Suchen Sie zunächst in der Spalte „Titel von Modul/Lehrveranstaltung“ das Modul Ihres Studiengangs, in das eine Anerkennung laut Learning Agreement erfolgen soll. Tragen Sie dann in die Spalte „Titel der Lehrveranstaltung“ den jeweiligen Kurs der Gastinstitution ein, den Sie sich anerkennen lassen möchten. In die Spalte „Auslandsaufenthalt (A)/ Berufliche Qualifikation (B)“ tragen Sie A ein. Die Spalte Bewertung lassen Sie frei.
    3. Die Umrechnung der Noten der Gastinstitution nimmt der Prüfungsausschuss vor. Eine Empfehlung des International Office zur Notenumrechnung finden Sie unten auf dieser Seite.
    4. Für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss Ihres Fachs zuständig (NICHT das Zentrale Prüfungsamt!). Wer das ist, erfahren Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/pruefungsausschuesse.html
    5. Es empfiehlt sich, das Learning Agreement (und ggf. die "Changes"), eine aktuelle PULS-Leistungsübersicht und eine Kursbeschreibung (ggf. mit Übersetzung) zusätzlich zum Transcript of Records einzureichen.
    6. Sie erhalten den geprüften und unterzeichneten Antrag auf Anerkennung vom Prüfungsausschuss zurück. Sollten Sie mit der Anerkennung nicht einverstanden sein, haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.
    7. Bitte laden Sie den vom Prüfungsausschuss unterzeichneten Antrag in PULS hoch, damit die Leistungen vom Zentralen Prüfungsamt in PULS verbucht werden können. Bitte nutzen Sie hierzu die Option "Dokumentenupload" in Ihrem PULS-Account.
    8. Nur für Erasmus+ Studierende: Sobald die Leistungen verbucht wurden, laden Sie eine aktualisierte Leistungsübersicht als Nachweis für die Anerkennung im Erasmus+ Portal des International Office hoch.

    Notenumrechnung*

    *Diese Notenumrechnungsvorschläge gelten nur für Studierende, die im Rahmen ihres Studiums an der Universität Potsdam ein Auslandssemester absolviert haben und sich die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen wollen.