FAQ zu Hochschulpartnerschaften
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Im Rahmen von Hochschulpartnerschaften werden die Studiengebühren an den Partneruniversitäten erlassen. Für alle anderen Kosten (Flug, Unterkunft, Lebenshaltungskosten u.a.) müssen die Studierenden selbst aufkommen. Informationen zu den Lebenshaltungskosten für alle Länder finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
Um das Studium an der Partneruniversität zu finanzieren, können Sie sich auch für verschiedene Stipendien oder das Auslands-BAföG bewerben. (Link zu der Finanzierungsseite).
Gibt es fachliche Einschränkungen vonseiten der Partneruniversitäten?
Die meisten Partneruniversitäten sind offen für alle Studienfächer, die sie selbst anbieten. Interessierte Studierende sollten sich direkt auf den Internetseiten der Universitäten über das entsprechende Angebot informieren.
Bei folgenden Universitäten gibt es Einschränkungen:
- alle US-Partnerhochschulen: offen für alle Studienfächer außer Rechtswissenschaften
- Duke University (USA): Der Studierendenaustauschvertrag gilt nur für die Duke Graduate School
Kann ich mich auch für das Sommersemester bewerben?
Es gibt nur eine Bewerbungsfrist im Jahr pro Land bzw. Ländergruppe für das gesamte akademische Jahr. Sie können sich entweder für ein oder für zwei Semester bewerben. Die Bewerbungsfristen orientieren sich an dem akademischen Jahr im jeweiligen Land.
Kann ich mich für mehrere Länder gleichzeitig bewerben?
Ja, Sie können sich zu jeder der zwei Bewerbungsfristen für alle angegebenen Länder bewerben (01.12.: USA, Kanada, Georgien, Israel, Palästinensische gebiete, Südkorea; 01.06.: Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Kolumbien, Mexiko, Australien).
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie pro Ländergruppe eine separate Bewerbung einreichen müssen. Diese Gruppen bestehen aus: 1. USA und Kanada, 2. Israel und Palästinensische Gebiete, 3. Lateinamerika, 4. Georgien, 5. Australien, 6. Südkorea.
Beispiel: Sie wollen sich für zwei Unis in den USA, aber auch für eine Uni in Israel bewerben. In diesem Fall reichen Sie eine Bewerbung für die USA und eine separate Bewerbung für Israel ein.
Kann ich mich für mehrere Partneruniversitäten gleichzeitig bewerben?
Ja, Sie können sich für insgesamt drei Universitäten in einem Land oder Ländergruppe gleichzeitig bewerben. Dafür ist pro Ländergruppe nur eine Bewerbung nötig.
Muss ich pro Wunschhochschule jeweils ein Motivationsschreiben anfertigen?
Nein, für die universitätsinterne Bewerbung reicht ein Motivationsschreiben für alle drei Hochschulen. Sie können auf die Hochschule erster Wahl etwas detaillierter eingehen.
Was gehört in ein Motivationsschreiben rein und wie lang soll es sein?
In dem Motivationsschreiben schildern Sie Ihre Gründe für die Bewerbung für das bestimmte Land und auch für die bestimmte/n Hochschule/n, die Ziele, die Sie mit dem Auslandsaufenthalt verfolgen und den Mehrwert, der sich dadurch für Sie persönlich und akademisch ergibt. Das Schreiben soll 1-2 Seiten lang sein.
Wer darf das Gutachten schreiben und welche Informationen muss es beinhalten?
Das Gutachten sollte von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer geschrieben sein (es muss nicht unbedingt eine Professorin oder ein Professor sein). Es sollte möglichst nicht aus dem Bereich der Sprachausbildung kommen.
Es ist vorrangig ein Fachgutachten, sollte also insbesondere Bezug auf die fachliche Qualifikation der Studierenden nehmen, soll aber auch die allgemeine Einschätzung der Studierenden enthalten.
Das Gutachten soll Antworten auf folgende Fragen geben:
- Wie lange und aus welchem Kontext kennt der Gutachter/ die Gutachterin Sie?
- Wie beurteilt der Gutachter/ die Gutachterin Ihre bisherigen akademischen Leistungen?
- Wie beurteilt der Gutachter/ die Gutachterin Ihr Studienvorhaben im Ausland?
- Wie ist sein/ ihr Allgemeineindruck von Ihnen (akademisch und persönlich)?
Welche Kriterien werden für die Auswahl der Studierenden herangezogen?
Folgende Kriterien werden für die Auswahl herangezogen:
- fachliche Kompetenz bzw. adäquate Studienleistungen
- Struktur und Plausibilität des Studienvorhabens
- Darstellung der Motivation für die Wahl der Gasteinrichtung und Wahl des Landes
- Kenntnisse des Gastlandes
- Passgenauigkeit des Studienvorhabens auf die Schwerpunkte der gewählten Hochschule
- Sprachkenntnisse
Welche Sprachnachweise werden akzeptiert?
Folgende Sprachnachweise werden für die Bewerbung akzeptiert:
- DAAD-Zertifikat
- UNIcert-Zertifikate
- TOEFL
- IELTS
- Cambridge Certificate
Sollten Sie einen anderen Sprachnachweis haben, kontaktieren Sie bitte das International Office, um zu erfahren, ob dieser Nachweis akzeptiert wird. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem UNIcert-Sprachkurs des Zessko an der Uni Potsdam befinden, können Sie einen Auszug aus der PULS-Kursleistungsübersicht vorlegen, wenn die Teilnahme an einem entsprechenden UNIcert-Kurs vermerkt ist. Alternativ können Sie Ihre Zessko-Lehrkraft bitten, eine Teilnahmebescheinigung an das International Office (E-Mail Adresse einfügen!) zu senden.
Wenn Sie die Sprache des Ziellandes studieren, können Sie sich Ihr aktuelles Sprachniveau von Ihrem Fachbereich bestätigen lassen.
Kann ich mich für das Auslandsemester beurlauben lassen?
Ja, Sie können sich beurlauben und trotz Urlaubssemester die Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen lassen. Die Beurlaubung muss in dem Rückmeldezeitraum stattfinden (15.6. – 15.7. für das Wintersemester und 15.1. – 15.2. für das Sommersemester).
Informationen zur Beurlaubung zwecks Auslandsaufenthalt finden Sie hier. Die allgemeinen Informationen (Antrag auf Beurlaubung, die Höhe des zu zahlenden Semesterbeitrags) finden Sie hier.
Werden die Studienleistungen aus dem Ausland an der Uni Potsdam anerkannt?
Die Studienleistungen aus dem Ausland können anerkannt werden. Dafür ist die Absprache mit dem Prüfungsausschuss vor dem Auslandsaufenthalt notwendig.