Zum Hauptinhalt springen

Studienprognose für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium

„Ordnungsgemäßes Studium“

bedeutet, dass Sie die durchschnittliche Studiendauer im jeweiligen Studienfach nicht um mehr als drei Semester (=Bonussemester für internationale Studierende) überschreiten. Falls Sie einen Bachelorstudiengang und darauffolgend einen Masterstudiengang absolvieren, stehen Ihnen die drei Bonussemester nur einmal für beide Studienabschnitte zur Verfügung, auf die Sie diese frei verteilen können.

Die durchschnittliche Studiendauer ist nicht dasselbe wie die Regelstudienzeit, sondern die durchschnittliche Semesterzahl, die für den Studienabschluss im jeweiligen Fach an der jeweiligen Hochschule benötigt wird. Die durchschnittliche Studiendauer Ihres Faches können Sie im Studienbüro/Prüfungsamt (pruefungsamtuni-potsdamde) erfahren.

Um den ordnungsgemäßen Verlauf Ihres Studiums zu prüfen, kann das Einwanderungsamt nach Verlauf einer bestimmten Frist von Ihnen eine so genannte Studienprognose verlangen. Diese enthält Informationen über die erbrachten Studienleistungen, ggf. über individuelle Gründe für ein nicht ordnungsgemäßes Studium sowie über die voraussichtliche weitere Dauer Ihres Studiums unter Berücksichtigung der individuellen Situation.

1. Stellt Ihnen die anfordernde Behörde, in der Regel die für Ihren Wohnort zuständiges Einwanderungsamt, ein Formular zur Verfügung, welches Sie dort ausgefüllt vorlegen sollen, übermitteln Sie dieses Formular bitte zunächst an das Studienbüro/Prüfungsamt (pruefungsamtuni-potsdamde).

In besonderen Fällen stellt die zuständige Behörde kein Formular zur Verfügung, verlangt aber trotzdem eine Studienprognose. Auch in diesen Fällen hilft Ihnen das Studienbüro/Prüfungsamt weiter. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an pruefungsamtuni-potsdamde mit der Information, welches Einwanderungsamt für Sie zuständig ist.

2. Die Studienprognose muss, nachdem Sie diese vom Studienbüro/Prüfungsamt zurückerhalten haben, von der Studienfachberatung Ihres Faches bzw. vom jeweiligen Beauftragten für Studien- und Prüfungsangelegenheiten  vervollständigt werden.
Bitte schicken Sie Ihrer Studienfachberatung vorab die Bestätigung Ihrer Prüfungsleistungen oder bringen Sie diese zum Termin mit. Die Prüfungsleistungen können Sie in PULS ausdrucken oder im Prüfungsamt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Studienprognose 8 Wochen nach der Ausstellung ihre Gültigkeit verliert!

Erhält das Einwanderungsamt während der Laufzeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis Kenntnis davon, dass Ihre Studienfortschritte nicht ausreichend sind, um die oben genannten Bedingungen zu erfüllen, ist es möglich, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird.

Wenn es besondere Gründe oder Nachweise gibt, welche den Einfluss auf die Dauer Ihres Studiums gehabt haben (z.B. Krankheit, ärztliche Atteste), müssen diese dem Einwanderungsamt vorgelegt werden.

Eine Beratung zur Dauer des Studiums nach dem Ausländergesetz erhalten Sie im International Office. Falls eine Überschreitung des ordnungsgemäßen Studiums droht, wird eine Beratung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im International Office nachdrücklich empfohlen.

„Ordnungsgemäßes Studium“

bedeutet, dass Sie die durchschnittliche Studiendauer im jeweiligen Studienfach nicht um mehr als drei Semester (=Bonussemester für internationale Studierende) überschreiten. Falls Sie einen Bachelorstudiengang und darauffolgend einen Masterstudiengang absolvieren, stehen Ihnen die drei Bonussemester nur einmal für beide Studienabschnitte zur Verfügung, auf die Sie diese frei verteilen können.

Die durchschnittliche Studiendauer ist nicht dasselbe wie die Regelstudienzeit, sondern die durchschnittliche Semesterzahl, die für den Studienabschluss im jeweiligen Fach an der jeweiligen Hochschule benötigt wird. Die durchschnittliche Studiendauer Ihres Faches können Sie im Studienbüro/Prüfungsamt (pruefungsamtuni-potsdamde) erfahren.

Hinweise zu der Aufenthalserlaubnis zum Studium:

1. Wenn Sie aufgrund der späteren Visavergabe nicht rechtzeitig einreisen oder im ersten Fachsemester nicht regelmäßig an universitären Veranstaltungen teilnehmen konnten, empfehlen wir Ihnen, alles damit zusammenhängende zu dokumentieren. Dies kann später bei der Verlängerung Ihrer Aufenthalserlaubnis eine Rolle spielen. Das betrifft unter anderem Flugtickets und Termine bei der Botschaft.

2. Falls Sie während der COVID-Pandemie an der Universität Potsdam eingeschrieben waren: Wir empfehlen Ihnen, dass Sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis Ihre PULS-Studienverlaufsbescheinigung (das ist ein anderes Dokument als Ihre Studienbescheinigung für das aktuelle Semester!) einreichen. Dort ist vermerkt, dass es in den COVID-19-Pandemie-Semestern Beeinträchtigungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb gab. Ihre Studienverlaufsbescheinigung finden Sie bei PULS.