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Krankenversicherung

Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung.

Diese muss bereits bei der Einschreibung nachgewiesen werden.

Kontaktdaten einiger gesetzlichen deutschen Krankenkassen

Studierende aus EU- und EWR- Staaten, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, der Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei, dem Vereinigten Königreich

Studierende, die in diesen Ländern gesetzlich versichert sind, müssen in ihrem Heimatland im Voraus die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beziehungsweise eine Anspruchsbescheinigung (E-111, AT 11, ATN 11 oder BH6- Formular) beantragen. 

Danach müssen Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wenden. Dort beantragen Sie eine Bestätigung, dass für Sie eine gesetzliche Versicherung in Ihrem Heimatland besteht.

Für die Immatrikulation:

Schicken Sie eine Kopie Ihrer Zulassung, eine Kopie von Ihrer EHIC/Ihrer Anspruchsbescheinigung sowie eine Kopie von Ihrem Personalausweis per Mail an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse und bitten Sie die Krankenkasse, die "Meldung nach Meldegrund M10 für die Universität Potsdam" (Absendernummer H0001228) zu übermitteln. 

Die Krankenkasse übermittelt die erforderliche Bestätigung für die Einschreibung elektronisch direkt an die Universität Potsdam.

Das Einreichen der Unterlagen zur Krankenversicherung im STUDIENPLATZ-PORTAL ist nicht erforderlich. In dem Antrag für Immatrikulation wählen Sie bitte zur Krankenversicherung die Option „befreit“.


Studierende aus anderen Ländern müssen sich in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichern

Gesetzliche Krankenversicherung

Studierende können sich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei einer beliebigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einem studentischen Tarif (zurzeit ca. 125 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung) versichern. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen beinhalten:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • Krankenhausbehandlung
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Für die Anmeldung bei der Krankenkasse Ihrer Wahl brauchen Sie Ihren Pass und den Zulassungsbescheid zum Studium.

Sie können sich auch schon aus dem Heimatland für die beabsichtigte Studienzeit versichern lassen. Eine Adresse in Deutschland ist dafür nicht erforderlich.

Für die Immatrikulation:

Wenn Sie bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert sind, bitten Sie Ihre Krankenkasse, die "Meldung nach Meldegrund M10 für die Universität Potsdam" (Absendernummer H0001228) zu übermitteln. Die Krankenkasse übermittelt die Angaben elektronisch an die Universität Potsdam.

Das Einreichen der Unterlagen zur Krankenversicherung im STUDIENPLATZ-PORTAL ist nicht erforderlich.

Wer durch die Einschreibung als Studierende versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des aktuellen Studiums.

Private Krankenversicherung

1. Für Studierende unter 30 Jahre gilt: Wenn Sie eine private Krankenversicherung in Deutschland abschließen oder aus Ihrem Heimatland mitbringen möchten, müssen Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
Die private Krankenversicherung wird nur dann anerkannt, wenn sie den Mindestleistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (Auflistung der Leistungen siehe oben).

Wenn Sie unter 30 Jahren alt sind, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei einer der deutschen gesetzlichen Krankenkassen anzumelden.

Für die Immatrikulation:

Eine Bestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung reicht nicht aus!

Studierende unter 30 Jahren müssen sich zusätzlich an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wenden und eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragen.

Die Krankenkasse übermittelt die Angaben über Ihre Krankenversicherung elektronisch an die Universität Potsdam.

2. Wenn kein Anspruch auf eine studentische gesetzliche Krankenversicherung besteht - für nicht-EU-Bürger über 30 Jahre – müssen Sie sich privat versichern. Bei den privaten Krankenversicherungen sind die Beitragsunterschiede größer – je nach Vertragsbestimmungen und angebotenen Leistungen. Wir empfehlen daher, die verschiedenen Angebote auf Preis und Leistung zu prüfen und zu vergleichen.

Für die Immatrikulation (Studierende über 30 Jahre alt):

Schicken Sie eine Kopie Ihrer Zulassung sowie eine Kopie von Ihrem Personalausweis per Mail an eine gesetzliche Krankenkasse und bitten Sie die Krankenkasse, die "Meldung nach Meldegrund M10 für die Universität Potsdam" (Absendernummer H0001228) zu übermitteln.

Die Krankenkasse übermittelt die Angaben elektronisch an die Universität Potsdam.

Das Einreichen der Unterlagen zur Krankenversicherung im STUDIENPLATZ-PORTAL ist nicht erforderlich.

In dem Antrag für Immatrikulation wählen Sie bitte zur Krankenversicherung die Option „befreit“.

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland

AOK Nordost - Studierendenservice

Techniker Krankenkasse (TK)

BARMER | Beratung für Studenten

Private Krankenversicherung

Das Deutsche Studierendenwerk / eine Rahmenvereinbarung mit dem UNION Versicherungsdienst