Wohnraum für internationale Studierende
Leider wird es immer schwieriger für internationale Studierende, bezahlbaren Wohnraum in unserer Region zu finden.
Falls Sie ein freies Zimmer in Ihrem Haus, in Ihrer Wohnung oder in Ihrer WG haben oder für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer untervermieten möchten, können Sie dem International Office Ihr Angebot zusenden. Gern vermitteln wir dieses an internationale Studierende.
Bitte nutzen Sie dieses Formular für Ihr Wohnraum-Angebot.
Die Daten im Formular werden an potenzielle Mietinteressent:innen weitergegeben. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail (housing-for-incomings@uni-potsdam.de) bei weiteren Kommentaren und Fragen zur Vermittlung und hängen die PDF-Datei, die beim Absenden des Formulars generiert wird, an die E-Mail an.
Untervermietung
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Untervermietung in der Regel die Genehmigung Ihres Vermieters benötigen.
Falls Sie in einem Wohnheim des Studentenwerkes Potsdam wohnen, bitten Sie zuerst um die Genehmigung zur Untervermietung. Kontaktieren Sie dafür Ihre Sachbearbeiterin beim Studentenwerk und senden Sie ihr dann den Untermietvertrag zu.
Für möblierten Wohnraum, der für einen befristeten Zeitraum (unter-)vermietet wird, empfiehlt sich die Festlegung einer Pauschalmiete, in der bereits Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Internet und ggf. Rundfunkbeitrag sowie Endreinigung enthalten sind.
Austausch- und Programmstudierende bleiben in der Regel für 1 bis 2 Semester und suchen hauptsächlich Wohnraum von September/ Oktober bis Februar/ März fürs Wintersemester und von März/ April bis Juli/ August fürs Sommersemester.
Untermietvertrag
Wir stellen Ihnen ein Muster für einen Untermietvertrag zur Verfügung. Gern können sie dieses nutzen und anpassen.
Vermieter:innen sind verpflichtet, den Ein- und Auszug von Mietern durch eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung zu dokumentieren. Im Falle einer Untervermietung stellt der Hauptmieter einer Wohnung die Bescheinigung aus. Die (Unter-) Mieter müssen diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung im Bürgerservice/ Bürgeramt vorlegen.
Was gilt es zu bedenken
- Das International Office vermittelt lediglich, es haftet weder für die Studierenden noch für die Vermietenden.
- Das International Office kann keine Betreuung des Mietverhältnisses übernehmen - bitte regeln Sie alle Fragen, die über die Vermittlung hinausgehen, selbständig.
- Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Ihr Angebot oder Gesuch nicht mehr gültig bzw. aktuell ist und nicht mehr verbreitet werden soll.
Vielen Dank!
Das International Office bedankt sich für Ihre Beteiligung, den internationalen Studierenden ein Wohnraum-Angebot unterbreiten zu können.