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Promotion

Es gilt die Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät vom 10. November 2021.

English Version(not legally binding!)

Bei Fragen zur Promotion wenden Sie sich bitte an:

Albrecht Dreißig
Golm, Haus 35, Raum 1.03
Telefon: 0331 977-2165
albrecht.dreissig.1uni-potsdamde

Bitte beachten Sie:

Sprechzeiten jeweils nach Voranmeldung.

Unterlagen können Sie per Post bzw. Hauspost senden an: Universität Potsdam, Dekanat der Humanwissenschaftlichen Fakultät, Karl-Liebknecht-Str. 24/25, 14476 Potsdam.

Die nächsten Sitzungen des  Promotionsausschusses finden statt am  30.10., 20.11., 18.12.2024 und 22.01.2025 statt.

Letzter Termin für Annahme von Anträgen bzw. für die Abgabe von Dissertationen ist jeweils zehn Tage vorher. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann endet die Frist am folgenden Werktag (12 Uhr).

Das Promotionsverfahren an der Humanwissenschaftlichen Fakultät erfolgt in drei Schritten:

 

1. Annahme als Doktorandin oder Doktorand, Zulassung zur Promotion
 

2. Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
 

3. Veröffentlichung der Dissertation
 

Punkt 1 beginnt mit der Idee zu promovieren und endet mit dem Status als Promotionsstudierende/r.

Punkt 2 erstreckt sich von der Abgabe der Dissertation bis zur Disputation.

Unter Punkt 3 erfolgt die Veröffentlichung der Dissertation mit allen dazugehörigen Pflichten und schließlich die Ausstellung der Promotionsurkunde.
In der HWF ist eine Immatrikulation zu keinem Zeitpunkt verpflichtend.

Bei Problemen oder Konflikten in laufenden Promotionsverfahren stehen Ihnen Prof. Dr. Petra Warschburger und Prof. Dr. Satyam Antonio Schramm als Ombudspersonen zur Verfügung.