Gleichstellungsplan
Der Gleichstellungsplan definiert die Ziele der Fakultät in Bezug auf Gleichstellungsarbeit und ihre geplanten Maßnahmen um diese Ziele zu erreichen. Laut § 7 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG vom 28. April 2014), § 5 des Landesgleichstellungsgesetz (LGG vom 5. Dezember 2013) und § 16 Absatz 3 der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO vom 17. Dezember 2009) sind die Gleichstellungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam verpflichtet, ein dezentrales Gleichstellungskonzept für die Digital Engineering Fakultät zu erstellen und umzusetzen. Der Gleichstellungsplan wurde im November 2017 vom Fakultätsrat beschlossen und gilt bis Ende 2023.
Der Gleichstellungsplan beinhaltet die aktuellen Anzahlen von Männern und Frauen in den verschiedenen Statusgruppen – Student*innen, Promovend*innen, Habilitand*innen, wissenschaftliche und wissenschaftsstützende Mitarbeiter*innen, externe Dozent*innen sowie Professor*innen – und deren Auswertung. Darüber hinaus beschreibt er die gleichstellungsrelevanten Ziele der Fakultät und die geplanten Maßnahmen, um diese umzusetzen.
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