Bitte beachten Sie: Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr, nur die geltenden Ordnungen sind rechtlich verbindlich!
Frequently asked questions
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Alle allgemeinen Fragen zu:
Bewerbung (erforderliche Unterlagen, Sprachtests, Zweitstudium, Anerkennung von Kursen):
https://www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/bewerbung-master/vorbereitung-masterbewerbung
Zentrale Studienberatung
Telefon: +49 331 977-1715
Email: studienberatunguuni-potsdampde
Internationale Bewerber:
Nadja Romanova und Fabian Wähner
Telefon: +49 331 977-1674
E-Mail: incoming-degree@uni-potsdam.de
Einschreibung (erforderliche Unterlagen, Fristen):
https://www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/immatrikulation-master/masterstudiengaenge-ausser-lehramtsbezogen
Anerkennung von Kursen für Studieninteressierte und gegenwärtige Studierende, Mutterschaftsschutz:
www.uni-potsdam.de/de/mnfakul/studium-und-lehre/beratung-und-formulare/anerkennung-von-leistungen
https://www.uni-potsdam.de/de/mnfakul/studium-und-lehre/beratung-und-formulare/mutterschutz
Geschäftsstelle Studium und Lehre (Mat. Nat. Fakultät)
Telefon: +49 331 977-256378
E-Mail: gslmnfuuni-potsdampde
Bei allen spezifischen Fragen im Zusammenhang mit dem Studium im BAM-Programm wenden Sie sich bitte an Dr. Marianne Grafe (tutoribbuuni-potsdampde), wenn diese nicht auf unserer FAQ-Seite oder auf einer der allgemeinen Webseiten der Universität Potsdam aufgeführt sind. Wir beantworten keine Fragen, die auf den Webseiten der Universität Potsdam beantwortet werden oder die nicht spezifisch für das BAM-Programm sind.
Studiengang: Wer sind meine Kontaktpersonen?
Die Kontaktpersonen für den Studiengang BAM finden Sie hier.
Studiengang: Wo kann ich mich noch über Aufbau und Struktur des Studiums informieren?
Zusätzlich zu den BAM-Websites (z. B. Studienstart) findet zu Beginn jedes Semesters eine Einführungsveranstaltung statt (normalerweise die Einführungswoche, d. h. die Woche vor Beginn der Vorlesung).
Die Struktur und Organisation des Studiums sowie die Inhalte des Modulshandbuchs werden vorgestellt. Weitere Informationen finden Sie auch im bereitgestellten PDF zum Download.
Studiengang: Ich arbeite nebenbei, ist ein Teilzeitstudium möglich?
Prinzipiell ja, obwohl der Master in Biochemistry and Molecular Biology als Ein-Fach-Studium mit einer Regelstudienzeit (Vollzeitstudium) von vier Semestern und 120 Leistungspunkten angeboten wird und die Lehrveranstaltungen daraufhin konzipiert sind. Wir können das Teilzeitstudium wegen der Saisonabhängigkeit vieler Praktika nicht ohne Einschränkungen empfehlen. Es kann zu Zeitverzögerungen führen. Rein rechtlich ist ein Teilzeitstudium bei Ausführung einer Nebentätigkeit aber möglich. Es muss hierfür ein Antrag auf Teilzeitstudium beim Dezernat für Studienangelegenheiten gestellt werden. Dem Antrag ist ein Merkblatt beigefügt, dem Sie detailliertere Informationen entnehmen können. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den zentralen Seiten der Universität.
Bewerbung: Welche Voraussetzungen muss ich für eine Zulassung erfüllen?
- Im Allgemeinen ist die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang ein erster beruflich qualifizierender akademischer Abschluss, z. B. ein Bachelor-Abschluss. Insbesondere für das Masterstudium in Biochemie und Molekularbiologie sollten Sie Ihren ersten Abschluss in Biologie, Biochemie, Biowissenschaften, Biotechnologie oder Biomedizin mit insgesamt 180 Creditpoints erworben haben. Akademische Abschlüsse in verwandten Bereichen können anerkannt werden, sofern sie gleichwertig oder vergleichbar sind.
- Sie müssen einen Nachweis über Kenntnisse in Molekularbiologie und Biochemie mit insgesamt mindestens 60 Creditpoints vorlegen sowie Nachweise über den Erwerb grundlegender wissenschaftlicher Arbeitstechniken zum Erstellen und Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten und Texten bzw. praktischen Arbeiten (z.B. Protokolle) im Umfang von 18 LP.
- Ihre Sprachkenntnisse in Englisch müssen mindestens der Stufe B2 und in Deutsch mindestens der Stufe A2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechen.
Eine detaillierte Beschreibung ist in der geltenden allgmeinen bzw. der fachspezifischen Zulassungsordnung für den Studiengang BAM vermerkt (siehe Link auf der Seite Bewerbung, Zulassung, Ordnungen).
Bewerbung: Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung für das Masterstudium in Biochemie und Molekularbiologie im ersten Semester muss über das Online-Bewerbungsportal Uni-Assisteingereicht werden unabhängig davon ob Sie bereits an der Universität Potsdam ihren Bachelor gemacht haben. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen für die Bewerbung. Sie können das Kontaktformular und die Telefonnummern von Uni Assist verwenden, wenn Sie Fragen zur Online-Bewerbung haben. Ihre Unterlagen werden von dort an den Prüfungsausschuss übermittelt, wenn diese vollständig sind. Der Prüfungsausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen und entscheidet über die Zulassung ca. 2-4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Seite Bewerbung, Zulassung, Ordnungen.
Bewerbung: Benötige ich ein Motivationsschreiben?
Ein Motivationsschreiben ist nicht obligatorisch, aber insbesondere bei QuereinsteigerInnen erwünscht.
Bewerbung: Muss ich der Bewerbung eine Modulbeschreibung beifügen?
Dies ist nicht zwangsläufig notwendig, jedoch sinnvoll bei Abschlüssen die nicht an der Universität Potsdam absolviert wurden. Besonders gilt dies für nicht einschlägig spezialisierte BiologInnen und QuereinsteigerInnen. Die Modulbeschreibung wird in englischer oder deutscher Sprache erbeten. Der Nachweis muss Angaben zu den erhaltenen Leistungspunkten, der Form der Module, dem Inhalt und den Prüfungsmodalitäten enthalten. Bitte lesen Sie auch die Rahmenvorschriften für die Bewerbung.
Bewerbung: Wo und wie reiche ich Unterlagen nach?
Fehlende Unterlagen können über das online-Bewerbungsportal bei Uni-Assist bis Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Sie müssen sich dazu bei Uni-Assist über den Button ANMELDEN mit Benutzername und Kennwort einloggen.
Bewerbung: Kann ich mich als Nicht-Biologe und Quereinsteiger trotzdem für den BAM bewerben?
Ja, das können Sie (lesen Sie unbedingt vorher die Voraussetzungen für die Zulassung in der fachspezifischen Zulassungsordnung). Sie brauchen aber zumindest einen ersten Hochschulabschluss mit mindestens 180 Leistungspunkten (meist ein B.Sc.) in einer Naturwissenschaft oder verwandten Fächern, z.B. Geowissenschaften, Agrarwissenschaften oder auch Bioinformatik. Ausserdem müssen Sie mindestens 60 Leistungspunkte in den Fächern Biochemie und Molekularbiologie (oder verwandt) vorweisen. Für QuereinsteigerInnen in höhere Fachsemester gelten besondere Bedingungen. Bitte lesen Sie dazu in diesen FAQs den Eintrag für Hochschulwechsler und QuereinsteigerInnen und informieren Sie sich hier.
Immatrikulation: Was ist bei einem Hochschulwechsel (QuereinsteigerInnen) in ein höheres Fachsemester des Masterstudiengangs zu beachten?
Bei einem Hochschul- und Studiengangswechsel in höheres Fachsemester lesen Sie bitte aufmerksam die Informationsseiten der UP zum Thema Hochschulwechsel.
Wichtig ist, dass sie sich nicht online bewerben, sondern direkt an die Geschäftsstelle Studium und Lehre der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät wenden:
Anerkennung der Leistungen & Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgt durch den Prüfungsausschuss in das jeweilige Fachsemester. Beachten Sie dazu die Anweisungen auf der Webseite der Fakultät. Erst nach Erhalt eines Zulassungsbescheids durch den Prüfungsausschuss können Sie die Immatrikulation in das jeweilige Fachsemester vornehmen. Die Einstufung selbst ist keine Studienplatzgarantie. Liegen der Zulassungsbescheid sowie die Bestätigung der Annahme des Studienplatzes im Studierendensekretariat vor, wird der Wechsel vollzogen. Voraussetzung dafür ist der Eingang des Semesterbeitrages. Sie müssen die Leistungsnachweise aus Ihrem alten Studium (Kopie) und den Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen (Original!) binnen 4 Wochen nach der Zulassung im Prüfungsamt der UP vorlegen.
Kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennungen und beachten Sie bitte die hier genannten Fristen für das Einreichen Ihrer Unterlagen zur Immatrikulation!
Immatrikulation: Wie, wo und wann immatrikuliere ich mich?
Die Fristen zur Beantragung der Immatrikulation entnehmen sie bitte der allgemeinen Webseite zur Immatrikulation für die Masterstudiengänge (https://www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/immatrikulation-master/masterstudiengaenge-ausser-lehramtsbezogen). Für den Fall, dass sie bereits in einem Bachelorstudiengang an der Universität Potsdam studiert haben, können sie ihre Immatrikulation auf den Masterstudiengang einfach umschreiben. Genauere Hinweise zur Vorgehensweise sind hier zu finden: (https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/studienorganisation/uebergang-bachelor-master). Für alle anderen Studienanfänger erfolgt die Immatrikulation für Masterstudiengänge über das Studienplatz-Portal. Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben wird ein Immatrikulationsantrag erstellt (PDF-Datei). Dieser Antrag muss unterschrieben und mit den für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen an das Studienbüro/Studierendensekretariat geschickt werden: (https://studienplatz.uni-potsdam.de/UP/information.html?state=user&type=0)
Die Adresse des Studienbüros/Studierendensekretariats lautet:
Studierendensekretariat
Universität Potsdam | Dezernat für Studienangelegenheiten
Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10, Haus 08
14469 Potsdam
Studium: Wie und wann schreibe ich mich für Veranstaltungen ein?
Die Belegung der Lehrveranstaltungen startet in der Woche vor Vorlesungsbeginn (Belegungszeitraum) via PULS (online Service für Studienplanung- und Studienorganisation der Universität Potsdam).
Informationen zur Studienorganisation mit PULS.
Studierende, die noch keine Potsdamer UniversitätsChipKarte (PUCK) haben, können sich auch nach Vorlesungsbeginn einschreiben, sie sollten aber auf jeden Fall in der ersten Vorlesungswoche bei den Lehrveranstaltern ihren Teilnahmewunsch äußern.
Beachten Sie, dass die Anmeldung zu einer einzelnen Veranstaltung zu Beginn des Semesters nicht identisch mit der Anmeldung zur Prüfung zum Modul gegen Ende des Semesters ist! Die Anmeldung zur Modulprüfung ist Voraussetzung für eine Verbuchung der Prüfungsleistung. Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie den im Modulhandbuch genannten Modulverantwortlichen.
Studium: Kursbelegung - Zuordnung zu Pulsmodul
Wenn Sie sich auf PULS für einen Kurs mit Eingabe der TAN eintragen, müssen Sie bereits entscheiden zu welchem offiziellen Modul dieser Kurs zugeordnet wird.
Die Wahl des Moduls bei der Anmeldung über PULS ist bindend. Die Wahl kann nur noch im Belegungszeitraum geändert werden. Später nicht mehr.
Studium: Module BIO-B-WM13 BIO-B-WM14 BIO-B-WM15 BIO-B-WM16 BIO-B-WM17 BIO-B-RM22
Im Rahmen der Module “Biochemistry and Molecular Biology in Practice” / “Biochemistry and Molecular Biology as Reflected in other Sciences” (WM14-17) and “Current Research in Biochemistry and Molecular Biology in Local Research Institutes and Biotechnology Companies” (WM13 / RM22) ist es möglich, Kurse aus anderen Instituten zu wählen. Das heißt, Sie können Kurse aus anderen Instituten/Fakultäten als dem Institut für Biochemie und Biologie wählen, aber die Kurse müssen hier (unter Bio-B-WM13-17 / BIO-B-RM22) aufgelistet sein, z.B. Introduction to Geomicrobiology. Genrell werden keine Kurse aus dem Bachelorstudium anerkannt.
Für die unter diesen Modulen gelisteten Kurse “Biochemistry and Molecular Biology as Reflected in other Sciences”/ “Biochemistry and Molecular Biology in Practice” / “Current Research in Biochemistry and Molecular Biology in Local Research…” melden Sie sich nur dann direkt an, wenn Sie an einem Kurs teilnehmen möchten, der NICHT an der Universität Potsdam stattfindet. Haben Sie eine Lehrveranstaltung an einer anderen Universität/Forschungseinrichtung gefunden, an der Sie teilnehmen möchten, müssen Sie sich zuerst mit dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Verbindung setzen [pabam2020(at)uni-potsdam.de] und fragen, ob dieser Kurs an der anderen Universität/Forschungseinrichtung anerkannt werden kann (wichtig: die Leistungspunkte müssen genau übereinstimmen, d.h. für WM13/15/17 bräuchten Sie einen Kurs im Wert von 6 LP oder zwei Kurse im Wert von 3 LP).
Aus den Wahlpflichtmodulen BIO-B-WM14, BIO-B-WM15, BIO-B-WM16 und BIO-B-WM17 können maximal 14 LP eingebracht werden.
Studium: Was passiert, wenn ich mehr Kurse als notwendig belege?
1. Bildung der Abschlussnote
Wenn die Studierenden im Wahlpflichtbereich mehr Kurse belegt haben, haben sie bis zur Abgabe der Abschlussarbeit Zeit, über ein sogenanntes Notenpicking zu entscheiden, welche abgeschlossenen Module in die Abschlussnote eingehen sollen.
Ist bei Abgabe der Abschlussarbeit die Benennung nicht erfolgt, dann zählen die Wahlpflichtmodule in der Reihenfolge ihres Abschlusses (Prioritätsgrundsatz), bis die notwendige Anzahl an Wahlpflicht Leistungspunkten erreicht ist. Mehr Infos dazu, siehe Seite 37 https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/studium/docs/03_studium_konkret/07_rechtsgrundlagen/kommentierung_bama-o_studierende_2013.pdf
2. Darstellung der Zusatzleistungen auf Zeugnis
Die Zusatzleistungen werden nicht auf dem Zeugnis, sondern nur auf der Leistungsübersicht ausgegeben, die ebenfalls Bestandteil der Abschlussunterlagen ist.
Studium: Prüfungsorganisation
Information zur Prüfungsorganisation finden sie auf den zentralen Webseiten der UP.
Studium: Reicht ein Attest bei Prüfungsunfähigkeit?
Neben dem Attest müssen Sie noch ein Formular einreichen, das Sie hier finden.
Studium: Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Bitte beachten Sie §15 der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung und die allgemeinen Infomationen der Universität Potsdam. Auf letzteren Seiten ist auch die Vorgehensweise beschrieben und ein Antragsformular bereit gestellt.
Studium: Wie/Wann kann ich einen Freiversuch nehmen?
Freiversuch
Erstsemesterfreiversuch: Erstmals nicht bestandene Prüfungen im ersten Fachsemester gelten als nicht unternommen. ( BAMA-O 2013, § 13)
Freiversuch bei Nichtbestehen und zur Notenverbesserung: Laut fachspezifischer Ordnung des BAM Masters sind bis zu 2 Freiversuche möglich (s. Studienordnung). Die Freiversuche bei Nichtbestehen und zur Notenverbesserung werden im Studienbüro/ Prüfungsamt verwaltet. Die Anzeige eines Freiversuchs stellen Sie über PULS („Anträge stellen“). Die Anzeige des Freiversuchs muss spätestens 14 Kalendertage nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (Ausschlussfrist) erfolgen. Die Bekanntgabe der Note ist die Eintragung der Note im Campusmanagementsystem (PULS).
Studium: Was tue ich bei einer fehlerhaften Modulverbuchung in PULS?
Für ihre Modulwahl und –buchung verwendenSie bitte PULS. Sollte dabei eine fehlerhafte Modulverbuchung erfolgt sein, kontaktieren Sie bitte den PULS-Service, der Ihnen bei Fragen und Fehlern weiterhelfen kann. Sie können eine Anfrage entweder per E-mail hinterlegen oder den PULS-Service auch direkt telefonisch erreichen. Beide Optionen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/beratung/puls-service
Studium: Wie funktioniert die Anerkennung von Studienleistungen?
Allgemeines Vorgehen:
Studienleistungen des Masterprogramm BAM werden in der Regel direkt vom Modulkoordinator/Lehrverantwortlichen im online-Portal PULS verbucht.
Module können auch mit fachfremden (nicht originär für BAM vorgesehenen) Leistungen aus Veranstaltungen der Universität Potsdam, wie zum Beispiel “Toxikologie”, “Statistik”, “Bioinformatik” oder “Ethik der Wissenschaften”, belegt werden. Wenn Sie fachfremde Module belegen möchten, die im Vorlesungsverzeichnis nicht mit Ihrem BAM Studium verlinkt sind (meist unter Bio-B-WM13-17), melden Sie sich bitte VORHER beim Prüfungsausschuss [pabam2020(at)uni-potsdam.de].
Kurse aus einem fachnahen Bachelorstudium und Sprachkurse bei Zessko können nicht als Studienleistung für das Masterprogramm BAM anerkannt werden, können aber in Ihrer Leistungsübersicht aufgeführt werden, wenn diese auf PULS als fakultatives Modul gebucht worden sind.
Bitte beachten Sie: Kurse die Sie bereits im Bachelor an der Universität Potsdam abgeschlossen haben, können NICHT für den Master anerkannt werden (unabhängig davon, ob die LPs in ihre Abschlussnote eingerechnet wurden).
Anerkennung von Leistungen für Veranstaltungen aus der MNF, Veranstaltungen aus der gesamten Universität, Veranstaltungen aus anderen deutschen Universitäten oder aus dem Ausland bzw. beruflicher Qualifikationen
Seit 15.10.2019 läuft dies über die Geschäftsstelle Studium und Lehre (GSL):
Studierende reichen Anträge über die GSL ein, welche diese an den Prüfungsaussschuss weiterleitet, dieser unterschreibt den Antrag und schickt diesen dann an die GSL zurück. Dort nehmen die Studierenden den bearbeiteten Antrag entgegen und reichen diesen zusammen mit den Leistungsscheinen beim Prüfungsamt ein. Im Prüfungsamt erfolgt die Eintragung in PULS.
Den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und Informationen finden Sie hier.
Im Antrag auf Anerkennung tragen Sie bitte den Titel der Veranstaltung in die jeweilige Zeile ein, die der gewünschten Anerkennung entspricht – bitte achten Sie dabei auf die richtige Zuordnung bei den jeweiligen Wahlpflichtbereichen. Nur vollständige Anträge, die auch alle benötigten Nachweise (Modulbeschreibung der anzuerkennenden Leistung, Nebenhörerschein, Leistungsnachweise, ggf. learning agreement) und eine aktuelle Leistungsübersicht über das Studium an der Universität Potsdam enthalten, werden bearbeitet.
Anerkennungen können generell für jedes Modul erfolgen. Bitte überprüfen Sie, ob die anzuerkennende Leistung der Modulbeschreibung entspricht. Es bieten sich aber insbesondere die Module BIO-B-WM13 bis BIO-B-WM17 sowie BIO-B-RM22 an. Es können auch Teilleistungen anerkannt werden. Aus den Wahlpflichtmodulen BIO-B-WM14, BIO-B-WM15, BIO-B-WM16 und BIO-B-WM17 können maximal 14 LP eingebracht werden.
Für den Fall, dass Sie praktische Arbeiten in anderen Gruppen/Instituten/Hochschulen erbracht haben, die Sie für ein Modul im BAM-Masterstudiengang anerkennen lassen wollen: Sie benötigen einen Leistungsschein (https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/diskriminierungsfreie-hochschule/Dokumente/leistungsschein.pdf), in dem vom Betreuer explizit vermerkt ist, auf welches Modul in der BAM er sich bezieht. Sie können dies NUR nach Absprache mit dem Modulkoordinator tun, bevor Sie das Praktikum an einem anderen Ort beginnen.
Zusätzlich notwendig bei Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland/ beruflicher Qualifikationen
Auf Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes müssen zusätzliche Daten erhoben werden. Bei einer Anerkennung aus einem Auslandsaufenthalt (A) oder aus einer beruflichen Qualifikation (B) kennzeichnen Sie das bitte mit A bzw. B in der dafür vorgesehenen Spalte in dem obigen Anerkennungsformular.
Außerdem werden für die Bearbeitung der Anerkennungen ein Auszug/ Ausdruck der relevanten Modulbeschreibung zu der anzuerkennenden Leistung der Fremduniversität benötigt (also nicht der gesamte Modulkatalog des Studienganges), da sonst eine Bewertung der Äquivalenz nicht möglich ist. Gleiches gilt für die anzuerkennenden beruflichen Qualifikationen. Bringen Sie diese Unterlagen bitte zusätzlich zu Ihrem Termin bei der GSL mit.
Bei Eintragung A drucken Sie bitte außerdem in PULS unter "Meine Auslandsaufenthalte" die Anlage zum Anerkennungsantrag mit aus – diese benötigen Sie nur zur Vorlage beim Prüfungsamt. Sofern der zugehörige Auslandsaufenthalt noch nicht angezeigt wird, tragen Sie diesen bitte ein. Nach der Eintragung kann die Anlage zum Anerkennungsantrag ausgedruckt werden. Bitte tragen Sie vor dem Einreichen im Prüfungsamt noch die Prüfungsnummern der anerkannten Leistungen ein.
Anerkennung außeruniversitärer Leistungen: Im Prinzip werden keine (un-)bezahlten Praktika oder berufliche Leistungen als Ersatz für Seminar- oder Modulleistungen im Studiengang BAM anerkannt (ausser diese sind als Praktika im Modul deklariert und Teil des Studiums). In begründeten Ausnahmefälle können umfangreiche Leistungen als Ersatz für vollständige Module vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. Die Anerkennung kleinerer Teilleistungen ist mit dem Modulkoordinator/Lehrverantwortlichen abzusprechen. Es müssen die fehlenden Lehrveranstaltungen belegt und die Prüfungsleistungen (z.B. Klausur, mündliche Prüfung) erbracht werden, um das Modul erfolgreich abzuschließen.
Der Aufwand, aus Arbeitszeugnissen und/oder außeruniversitären Leistungsnachweisen die entsprechenden Leistungspunkte und Noten zu generieren, steht in den allermeisten Fällen nicht im Verhältnis zum Umfang der anerkennbaren Leistungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie erfolgte Anerkennungen, die bereits beim Prüfungsamt eingereicht wurden, NICHT rückgängig machen können.
Studium: Wo finde ich Informationen zum Studium im Ausland (incl. ERASMUS)?
Allgemeine Informationen zum Auslandsstudium finden Sie hier.
In jedem Fall wird empfohlen, sich an den ERASMUS-Koordinator des Instituts oder an den akademischen Berater des Prüfungsausschusses zu wenden, um Informationen über die Anerkennung akademischer Leistungen zu erhalten (siehe unten). Sie sollten vor dem Studium im Ausland ein Studienabkommen vereinbaren.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt analog zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen durch die Geschäftsstelle Studium und Lehre (GSL).
Studium: Wie melde ich mich zum jeweiligen Semesterbeginn zurück?
Informationen zur Rückmeldung (Bankverbindung, Verwendungszweck etc.) finden Sie unter:http://www.uni-potsdam.de/studium/konkret/studienorganisation/rueckmeldung.html
Studium: Wo bekomme ich die Studienprognose für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis / Bestätigung zur Vorlage beim Studentenwerk Potsdam?
Informationen zur Studienprognose finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/international/incoming/students/degree/studienprognose
Bitte kontaktieren Sie zuerst das International Office und mailen Sie Ihre Matrikelnummer sowie den Wohnsitz an incoming-degree(at)uni-potsdam.de. Das Formular wird individuell vorbereitet (abhängig von ihrem Wohnsitz) und die durchschnittliche Studiendauer des jeweiligen Studienganges eingetragen. Das vorausgefüllte Formular senden Sie dann an pabam2020(at)uni-potsdam.de (inklusive der Information über weitere abgeschlossene Kurse/Module, wenn diese noch nicht in der Leistungsübersicht eingetragen sind). Der Prüfungsausschussvorsitz vervollständigt dann das Formular und sendet es Ihnen zurück. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, da Sie für die Bearbeitung bis zu einer Woche einrechnen müssen. Bitte sehen Sie von Nachfragen vor einer Woche ab.
Für eine Bestätigung über die Dauer des Studiums zur Vorlage beim Studentenwerk Potsdam kontaktieren Sie den Prüfungsauschuss direkt über pabam2020(at)uni-potsdam.de (inklusive der Information über weitere abgeschlossene Kurse/Module, wenn diese noch nicht in der Leistungsübersicht eingetragen sind).
Masterarbeit: Wie absolviere ich mein Vertiefungsmodul (Advanced Reseach Practical)?
Das 4-wöchige Vertiefungsmodul (5 LP, entsprechend 150 h Arbeit inkl. einseitiges Forschungskonzept Masterarbeit) dient der Vorbereitung der Masterarbeit, ist aber nicht Bestandteil derselben. Das Advanced Research Practical wird üblicherweise im selben Labor absolviert, unmittelbar bevor Sie mit Ihrer Masterarbeit beginnen. Bitte melden Sie sich dazu im Vertiefungsmodul der Forschungsgruppe an der Universität Potsdam aus dem ibb an, in der Sie Ihre Masterarbeit machen werden.
Sie können sowohl das Advanced Research Practical als auch Ihre Masterarbeit in einer außeruniversitären Einrichtung absolvieren. Dies muss jedoch vorher mit dem Vorsitz des Prüfungsausschusses, der die Teilnahme später in PULS bestätigt, und einer Professur der Universität Potsdam aus dem ibb, die Ihre zweite begutachtende Person der Masterarbeit ist, abgesprochen werden. Wenn Sie das Advanced Research Practical nicht in einer der Forschungsgruppen der Universität Potsdam am ibb absolvieren, ist es nicht notwendig, sich zusätzlich für eines der Vertiefungsmodule in PULS anzumelden.
Unabhängig davon wo Sie das Advanced Research Practical absolvieren, müssen Sie sich für die Prüfung "BIO-B-VM, Forschungskonzept für die Masterarbeit (543501)" in Prüfungs-PULS unter dem Namen des aktuellen Vorsitz des Prüfungsausschusses anmelden.
Die Betreuung, die in der Regel auch die begutachtende Person Ihrer Masterarbeit ist, muss Ihre Teilnahme mit dieser Bescheinigung bestätigen. Bevor Sie sich zur Masterarbeit anmelden (siehe FAQ >Masterarbeit: Wie melde ich mich zur Masterarbeit an?), muss diese Bescheinigung zusammen mit einem Forschungskonzept, dem Formular zur Themenvergabe und Ihrer aktuellen Leistungsübersicht beim Vorsitz des Prüfungsausschusses eingereicht werden.
Das Vertiefungsmodul ist unbenotet.
Masterarbeit: Was muss ich zur Betreuerwahl wissen?
Im Verlauf ihres Studiums werden Sie entsprechend ihrer Interessen die Entscheidung treffen, in welcher Arbeitsgruppe sie gerne eine Masterarbeit anfertigen möchten. Dazu müssen insgesamt 77 Leistungspunkte erworben und die drei Richtungsmodule erfolgreich abgeschlossen sein. Für die Betreuung einer Masterarbeit kommen alle Hochschullehrer/innen in Frage, die am Unterricht des Masterstudienganges beteiligt sind. Die Gutachter sollten Mitarbeitende der Universität Potsdam sein. Auf Wunsch kann der Prüfungsausschuss auch prüfen, ob eine Arbeitsgruppe an einer anderen Universität oder einer außeruniversitären Forschungsinstitution im In- oder Ausland in Frage kommt, die auf einem für den Masterstudiengang relevanten Gebiet arbeiten.
Masterarbeit: Wie melde ich mich zur Masterarbeit an?
Der allgemeine Ablauf Ihrer Abschlussarbeit ist auf den zentralen Webseiten der UP beschrieben wo sie auch FAQs zur Abschlussarbeit finden.
Die Bewerbung für die Abschlussarbeit erfolgt immer schriftlich über das Sekretariat des Prüfungsausschussvorsitzenden. Für die Registrierung sind zwei Schriftstücke erforderlich:
1. Bitte erstellen Sie den Themenvergabebogen für die Abschlussarbeit in PULS(> Anträge stellen) und unterschreiben das Formular. Beide Prüfer der Arbeit müssen das Dokument ebenfalls unterschreiben. Der erste Prüfer ist der Betreuer der Abschlussarbeit. Der zweite Prüfer sollte in dem mit der Arbeit verbundenen Fachgebiet arbeiten. Einer der Prüfer sollte ein Professor sein. Die Gutachter sollten Mitarbeitende der Universität Potsdam sein. Sollten Sie sich unsicher über Ihre Prüferwahl sein, kontaktieren Sie bitte den Prüfungsausschuss.
2. Der Überblick über Ihre akademischen Leistungen (Leistungsübersicht). Die Anmeldung zur Masterarbeit ist nur möglich, wenn Sie über mindestens 77 credit points verfügen und alle drei Richtungsmodule abgeschlossen haben.
Um einen Überblick über Ihre Leistungen zu erhalten, verwenden Sie bitte PULS wie folgt:
· Die PULS-Startseite
· Ihre persönlichen PULS-Seiten
· Meine Funktionen
o Mein Stundenplan
o Meine Veranstaltungen
o Meine Leistungen
> Unter dem Menüpunkt "Meine Dokumente" finden Sie alle Leistungen, die Sie in Ihren aktuellen Studiengängen erbracht haben, von Ihnen anerkannt wurden oder in der Bewertung noch offen sind, aufgelistet nach Fach und Prüfungsnummer. Mit der Schaltfläche "PDF generieren" können Sie eine Leistungsübersicht als PDF-Dokument herunterladen, speichern und ausdrucken.
Sie müssen den Ausdruck Ihrer Leistungsübersicht zusammen mit der Bescheinigung der Teilnahme am Advanced Research Practical (siehe verknüpfte Formular unter Masterarbeit: Wie absolviere ich mein Vertiefungsmodul (Advanced Reseach Practical)?), dem Forschungskonzept und dem Antragsformular (siehe das verknüpfte Formular unter Punkt 1) im Sekretariat von Prof. Dr. S. Chiantia (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) abgeben:
Prof. Dr. S. Chiantia
Sekretariat Swetlana Kotlik
Universität Potsdam, Karl-Liebknecht-Str. 24-25, Haus 25 B , Raum 0.08
14476 Potsdam Tel.: +49 (0) 331 - 977 5241
pabam2020 (at) uni-potsdam.de
Danach holen Sie das unterschriebene Antragsformular wieder ab.
Bitte beachten Sie: Das Thema muss vom Kandidaten innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden im Dezernat 2: Studienangelegenheiten registriert werden. Bei schuldhaftem Versäumnis muss ein neues Thema registriert werden!
Masterarbeit: Gibt es einen Leitfaden für die Erstellung der Masterarbeit?
Ja, es gibt einen Leitfaden zur Orientierung für die Erstellung der Masterarbeit.
Masterarbeit: Wie kann ich eine Verlängerung der Masterarbeit beantragen?
Gemäß der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung ist bei wichtigen Gründen und mit Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin eine Fristverlängerung um bis zu einem Monat möglich. Hierzu ist über das Sekretariat ein formloser Antrag (unterschrieben vom Kandidaten/der Kandidatin und dem Betreuer/der Betreuerin) an den Prüfungsausschussvorsitzenden BAM zu richten. Nach dessen Zustimmung wird der Verlängerungsantrag vom Kandidaten/der Kandidatin beim Prüfungsamt eingereicht. Bitte beachten Sie: die in der fachspezifischen Ordnung vorgesehene Möglichkeit einer Verlängerung von bis zu 3 Monaten wird von der allgemeinen Ordnung ab deren Gültigkeit überschrieben.
Masterarbeit: Wie organisiere ich die Verteidigung der Masterarbeit?
Bitte lesen Sie zuerst die allgemeinen und spezifischen Studienordnungen sorgfältig durch. Alle formalen (rechtsverbindlichen) Informationen zum Studium und zu den Prüfungen sind in diesen Dokumenten beschrieben. Wenn es keine fachspezifische Regel gibt, gilt die allgemeine Regel.
Zur Verteidigung muss der Student eine Kommission zusammenstellen, die aus mindestens 3 Personen mit einem Dr.-Titel besteht. Von diesen drei Personen werden zwei die Prüfer der Arbeit sein und sollten entweder Professoren oder unabhängige Gruppenleiter sein. Mindestens einer Ihrer Gutachter muss Professor sein. Die beiden Prüfer sollten aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen. Eine Kommission bestehend aus drei Gutachtern derselben Arbeitsgruppe ist nicht zulässig. Der Student ist dafür verantwortlich, einen Termin für die Arbeit mit der Kommission abzustimmen.
Wenn Sie den Termin gefunden haben, bitten Sie Ihren Betreuer, einen Raum für die Verteidigung zu finden. Melden Sie sich anschließend über dieses Formular den Titel Ihrer Arbeit, das Datum und den Ort der Verteidigung sowie die Namen der Kommission an die Prüfungskommission mit der Email pabam2020 (at) uni-potsdam.de. Bitte füllen Sie auch die öffentliche Ankündigung der Disputation aus und schicken sie sie an diese Emailadresse. Der/Die LeiterIn des Prüfungsausschusses muss dem Vorschlag für die Kommission zustimmen, und es wird sich dann jemand um die öffentliche Bekanntmachung kümmern, zu der die Studienordnung verpflichtet ist.
Bitte beachten Sie Folgendes:
• Zusammensetzung der Kommission (siehe Kriterien oben)
• Termine: Planen Sie die Verteidigung nicht vor Eingang der Gutachten
• Gemäß der Studienordnung muss der Hinweis 2 Wochen vor der Verteidigung veröffentlicht werden.
Sie sollten die Prüfungskommission also 3 Wochen im Voraus informiert haben, damit noch Zeit für Änderungen, Druck und Unterschrift bleibt.
Die Verteidigung kann nur in den Räumen der Universität Potsdam stattfinden.
Masterarbeit: Wie erfolgt die Verteidigung der Masterarbeit?
Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit eingereicht haben, haben die Prüfer 6 Wochen Zeit, um ihre Gutachten zu erstellen. Danach müssen Sie Ihre Verteidigung organisieren. Die mündliche Verteidigung findet nur statt, wenn die Arbeit eine Abschlussnote von "ausreichend“ (4,0) oder besser erhalten hat. Die mündliche Verteidigung wird vom Prüfungsausschuss in einer gemeinsamen Entscheidung bewertet. Der Prüfungsausschuss besteht in der Regel aus beiden Prüfern und einem Beisitzer. Die mündliche Verteidigung umfasst eine 20-minütige mündliche Präsentation und eine 30-minütige mündliche Prüfung. Wenn die mündliche Verteidigung die Note "unzureichend“ (5,0) erhält, kann diese einmal wiederholt werden. Die mündliche Verteidigung steht der Universitätsgemeinschaft offen. Auf Antrag kann für die mündliche Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Masterarbeit: Verteidige ich auf Deutsch oder Englisch?
Die Masterarbeit muss in englischer Sprache verfasst sein und eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss die Abfassung in deutscher Sprache genehmigen. Die Verteidigung soll auch in englischer Sprache stattfinden.
Masterarbeit: Wo finde ich eine Protokollvorlage zur Verteidigung einer Masterarbeit und die Meldung der Benotung zur Verteidigung einer Masterarbeit?
Bitte nutzen Sie folgende Formulare:
Bitte beachten: Beide Dokumente müssen von der Betreuerin / vom Betreuer ans Prüfungsamt weitergeleitet werden.
Graduierung: Formalia
Wichtige Informationen und Formalia zu ihrem Studienabschluss sowie Rückmeldung und Exmatrikulation
Graduierung: Abschlussdokumente
Informationen zum Prozedere der Graduierung und zur Erstellung Ihrer Abschlussdokumente finden Sie hier
Berufsorientierung: Praxisportal und Career Service
Das uniinterne Praxisportal bietet Studierenden und Alumni der UP eine Stellenbörse mit Praktikums- und Jobangeboten sowie festen Kooperationspraktika mit Partnereinrichtungen im Ausland. Ein ergänzendes Infoportal gibt Informationen rund um die Themen Praktikum, Bewerbung und Arbeitsmarkt: www.uni-potsdam.de/praxisportal
Neben dem Praxisportal unterstützt der Career Service auch dabei, sich bereits während des Studiums mit dem Übergang in die Arbeitswelt auseinanderzusetzen und den eigenen beruflichen Weg zu finden. Trainings, persönliche Beratung und verschiedene Veranstaltungen mit Praxisvertreter/innen aus unterschiedlichen Arbeitskontexten geben Einblick in die berufliche Praxis: www.uni-potsdam.de/career-service