Tarif und mehr
Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Potsdam. Dies beinhaltet das Tariflohnsystem, die betriebliche Altersvorsorge, Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Urlaubsanspruch für Beschäftigte, sowie besondere Regelungen zu Leistungszulagen und Sonderurlaub.
Tariflohn
Entgeltgruppe
Die Vergütung der Angestellten der Universität Potsdam richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Höhe Ihres Gehalts bestimmt sich durch die jeweilige Entgeltgruppe (EG) der Stelle und den damit verbundenen Tätigkeiten.
Stufensystem
In Abhängigkeit von der Feststellung Ihrer einschlägigen Berufserfahrung werden Sie innerhalb Ihrer tariflichen Eingruppierung einer Erfahrungsstufe zugeordnet. Aus der Tariftabelle ergibt sich daraus Ihr Gehaltsanspruch. Über die Dauer Ihrer Beschäftigung wird die Stufenlaufzeit fortgeführt. Dadurch steigt Ihre Erfahrungsstufe entsprechend der tariflichen Bestimmungen an.
Betriebliche Altersvorsorge
Wer eine Beschäftigung an der UP antritt, wird vom ersten Tag an in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge "VBLklassik" der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) angemeldet. Diese tarifvertraglich geregelte Pflichtversicherung ist eine Basisversicherung für Ihre lebenslange Betriebsrente. Befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können auf Antrag von der Pflichtversicherung befreit werden.
VBL - Die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst
Erklärfilme zur VBL-Altersvorsorge
Darüber hinaus können Sie über zusätzliche Beiträge oder über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für das Alter vorsorgen und Ihre Rentenlücke schließen. Bei der Entgeltumwandlung kann ein Teil Ihrer Bruttobezüge in wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Zusätzlich erhalten Sie gemäß § 1a Absatz 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) entgeltabhängig bis zu 15 v. H. der freiwilligen Beiträge als Arbeitgeberzuschuss. Ihre Beiträge sind dabei bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialversicherungsbefreit.
Weitere Informationen der VBL zur Entgeltumwandlung
Weitere Informationen des Landes Brandenburg zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Außerdem bietet die UP Ihnen die Möglichkeit, eine individuelle Beratung in Rentenversicherungsfragen wahrzunehmen.
Arbeitszeitgestaltung
Flexible Präsenz-Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bereits seit 1995 gilt für das nicht-wissenschaftliche Personal mit Ausnahme der Teilzeitbeschäftigten das Prinzip der gleitenden Arbeitszeit. Diese erlaubt einen flexiblen Arbeitsbeginn zwischen 6:30 Uhr und 9:00 Uhr, sowie ein ebenso flexibles Arbeitsende zwischen 15:00 (freitags 14:00) und 19:00 Uhr. Die Regelungen zur Gleitarbeitszeit sind in einer Dienstvereinbarung vom 19.11.2012 festgehalten. Davon abweichende, individuelle Arbeitszeitmodelle können ggf. mit den direkten Vorgesetzten abgesprochen werden.
Dienstvereinbarung über die Fortführung der gleitenden Arbeitszeit
Alternierende Wohnraumarbeit
Alternierende Wohnraumarbeit bedeutet, dass ein Teil der Arbeit, insbesondere mittels elektronischer Medien, von zuhause aus erledigt wird und der andere Teil an einem festen Arbeitsplatz bei der Arbeitgeberin. Beschäftigte im Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals der Universität Potsdam können nach vorheriger Abstimmung mit ihren jeweiligen Vorgesetzten beim Personaldezernat einen Antrag auf alternierende Wohnraumarbeit im Sinne von alternierender Wohnraumarbeit stellen. Der Antrag muss genaue Angaben über den geplanten Umfang sowie die Aufgaben, die zu Hause bearbeitet werden sollen, enthalten.
Dienstvereinbarung über alternierende Wohnraumarbeit
Reduktion der Arbeitszeit
Wenn die Anforderungen in der Betreuung oder Pflege von Kindern oder anderen nahen Angehörigen zu hoch für die verbleibende Zeit nach der Arbeit werden, kann ein (Aus-)Weg sein, die bisherige Arbeitszeit zu reduzieren. Grundlage für das grundsätzliche Recht auf Teilzeit-Arbeit für Beschäftigte, die bereits mehr als sechs Monate lang im Dienst sind, ist § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Den Wunsch nach einer Verringerung der Arbeitszeit müssen Sie mindestens drei Monate vorher anmelden. Der Arbeitgeber muss zustimmen; er kann aus betrieblichen Gründen allerdings auch den Antrag ablehnen (bis zu einem Monat vor Beginn). Im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert und ermöglicht die Uni Potsdam Teilzeit-Beschäftigung auch in Führungspositionen.
Langzeitarbeitskonto
Unbefristet Beschäftigte bzw. Beschäftigte mit einer Befristung von mindestens einem Jahr können ein Langzeitarbeitskonto vereinbaren. Das Langzeitarbeitskonto ist ein Sparkonto für mehr Freizeit. Mit einer maximalen Dauer von 12 Jahren für die Langzeitvereinbarung, können Sie je nach eingebrachtem Stundenumfang und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine zusammenhängende bezahlte Freistellung von bis zu 2 Jahren realisieren. Die Beratung und Antragstellung erfolgt über das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten.
Urlaub
Erholungsurlaub
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen bei einer Vollzeitbeschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) 30 Urlaubstage zu. Weitere Informationen zum Erholungsurlaub werden im Intranet zur Verfügung gestellt.
Betriebsruhe
Im Rahmen einer Dienstvereinbarung beschließt die Universität Potsdam zusammen mit dem Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung die jährliche Betriebsruhe zum Jahreswechsel.
Dienstvereinbarung Betriebsruhe bis 2025/2026
Sonderurlaub
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich beurlauben oder freistellen zu lassen - mit oder ohne Fortzahlung des Entgelts. Weitere Informationen dazu finden Sie im Intranet.
Bildungsfreistellung
Auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes Brandenburg unterstützt die Universität Potsdam die private Weiterbildung durch Freistellung an 10 Tagen in zwei aufeinander folgenden Jahren.
Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Besondere Leistungen / Anreizsysteme
Gewährung besonderer Leistungsbezüge
Leistung soll sich auszahlen – mit einer Prämie von bis zu einem Monatsgehalt sollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert werden.
Dienstvereinbarung leistungsbezogene Vergütungselemente
Jahressonderzahlung
Tarifbeschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis mit der Universität Potsdam stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L). Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre Jahressonderzahlung in Sonderurlaub umzuwandeln. Lassen Sie sich dazu von Ihren Personalsachbearbeitern beraten.