Personalbetreuung
Die Interessen und Angelegenheiten der Beschäftigten werden an der Universität Potsdam von verschiedenen Instanzen vertreten bzw. bearbeitet. Nachfolgend finden Sie Informationen über die Arbeit des Dezernats für Personal- und Rechtsangelegenheiten, der Personalvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung.
Personalverwaltung
Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Personal an der Universität Potsdam stehen, werden vom Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten (Dezernat 3) übernommen. Das Dezernat sieht seine wesentlichen Aufgaben in einer optimalen Personalbetreuung und -verwaltung durch kompetenten und kundenorientierten Umgang mit den Beschäftigten.
Das Leistungsspektrum umfasst u. a. Hilfestellung bei Stellenausschreibungen, Begleitung und Beratung von Personalauswahlverfahren, leistungs- und tarifrechtgerechte Eingruppierung, Vertragsgestaltung, Nebentätigkeitsrecht, Organisation und Abrechnung von Dienstreisen, Firmenticket, Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten, Maßnahmen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ebenso bei Fragen zur behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen oder zum Einwerben von finanziellen Leistungen für die Beschäftigung Schwerbehinderter oder gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten Ansprechpartner.
Professorinnen und Professoren sowie Drittmittelprojektleiter/innen wenden sich bitte zur Neueinstellung von Personal und der gegebenenfalls notwendigen entsprechenden Ausschreibungen direkt an ihr zuständiges Dekanat. Wenn die Finanzierung geklärt ist, gilt folgendes Prozedere:
- Anträge für Einstellungen oder Änderungen beim Drittmittelpersonal stellen Sie mit dem entsprechenden Formular über die Fakultätsverwaltung (i.d.R. Verwaltungsleitungen) an das Dezernat 3
- Anträge auf Einstellungen oder Änderungen bei haushaltsfinanziertem Personal stellen Sie mit dem entsprechenden Formular über den Dekan an das Dezernat 3.
Weitere Informationen und Formulare z.B. zur Beantragung von Urlaub, Dienstreisen oder zur Einstellung von Personal finden Sie in der Formularübersicht im Intranet.
Ansprechpersonen Dezernat 3
Personalvertretung
Laut Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg sind auch an den Universitäten des Landes Personalräte zu bilden. Um den Interessen der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen gerecht zu werden, existieren an der Universität mehrere Personalräte (siehe unten). Ziel aller Personalvertretungen soll es sein, zum Wohl der Beschäftigten eng mit der Dienststelle (der Universitätsleitung) zusammenzuarbeiten, damit die dienstlichen Aufgaben unter Beachtung von Gesetzen, Verordnungen und des Tarifvertrages erfüllt werden. Gleichzeitig soll der Personalrat dabei helfen, im Konfliktfall die Rechte des Beschäftigten im Arbeitsleben zur Geltung zu bringen. Dafür hat der Personalrat laut Personalvertretungsgesetz unterschiedliche Rechte (Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte). Eine Personalvertretung wird in der Regel für 4 Jahre gewählt. Alle Personalratsmitglieder unterliegen der Schweigepflicht.
Die Personalvertretungen an der Universität Potsdam sind wie folgt unterteilt:
Gesamtpersonalrat (GPR)
Der Gesamtpersonalrat ist die Interessenvertretung für alle Beschäftigten der Universität Potsdam (ausgenommen die im § 90 (1) PersVG-BB genannten Beschäftigtengruppen), insbesondere bei übergreifenden sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten. Er soll die Arbeit mehrerer örtlicher Personalräte koordinieren, die in einer Dienststelle gebildet sind und einer gemeinsamen Dienststellenleitung unterstehen. Ein wichtiges Prinzip unserer Arbeit und gleichzeitig gesetzlicher Auftrag ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Wahrnehmung der Beteiligungsrechte nach dem Personalvertretungsgesetz. Wichtige Tätigkeitsfelder sind das Abschließen von Dienstvereinbarungen, der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten sowie die Einführung neuer IT - Verfahren und der Datenschutz.
Homepage des Gesamtpersonalrats
Personalrat für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung
Der Personalrat für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung (PR MTV) ist das gewählte Verbindungsglied zwischen den Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung der Universität Potsdam und der Universitätsleitung. Der PR MTV vertritt die spezifischen Interessen dieser Arbeitnehmergruppe und nimmt die entsprechenden Rechte auf Mitbestimmung und Mitwirkung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (§§ 63 - 68 des PersVG-BB) wahr. Darüber hinaus steht der PR MTV den Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner beratend zur Seite.
Homepage des Personalrats für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung
Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal einschließlich WHK (WiMi)
Der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal (WiMiPR) vertritt das akademische Personal (ohne Professor*innen, Juniorprofessor*innen und Lehrbeauftragte, jedoch auch die SHK bzw. WHK). Dabei ist gleich auf eine Besonderheit zu verweisen: Während die Angestellten im technischen Bereich automatisch in allen Fragen von ihrem Personalrat vertreten werden, sieht dies das Personalvertretungsgesetz Brandenburg für das akademische Personal nicht vor. Eine umfassende Vertretung ist nur möglich, wenn der bzw. die Beschäftigte den Personalrat dafür legitimiert. Das Formular ist auf der Internetseite des Personalrates für das wissenschaftliche und künstlerisches Personal zu finden. Eine Beratung durch den WiMiPR ist jederzeit formlos möglich. Dies gilt auch für Bewerber*innen, die noch vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages an der Universität Potsdam Fragen an den Personalrat richten möchten.
Homepage des Personalrats für das wissenschaftliche und künstlerische Personal
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt Auszubildende und junge Mitarbeitende an der Universität Potsdam. Die JAV achtet auf die Einhaltung der Gesetze und Tarifverträge. Die Mitglieder der JAV sind daher Ansprechpartner in allen Fragen zur Gestaltung einer qualifizierten Ausbildung, den Arbeitsbedingungen für Jugendliche und Auszubildende und der Übernahme von Auszubildenden.
Gleichstellungsbeauftragte
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre (dezentralen) Stellvertreterinnen unterstützen die Hochschule gemäß §§ 7 und 68 BbgHG bei der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter und der Umsetzung der Geschlechtervielfalt. Sie berät Hochschulangehörige bei gleichstellungsrelevanten Fragen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile insbesondere auf Grund von Geschlechtsdiskriminierung hin.
Vertretung für Schwerbehinderte
Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für Mitarbeiter/-innen mit Beeinträchtigung ein. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Inklusion schwerbehinderter Menschen.