Grillplätze
Bei der Buchung von Grillplätzen ist der Brandschutz zu beachten. Eine Buchung, bzw. Nutzung ist daher nur mit genehmigter Anzeige einer Grillenveranstaltung möglich, die dem Sicherheitswesen und der Zentralen Abteilung vorliegen müssen.
Das Dezernat 5 und die Zentrale Abteilung werden von der Stellungnahme des Sicherheitswesens in Kenntnis gesetzt. Der unterschriebene Antrag zeigt ausschließlich an, dass Belange des Brandschutzes beachtet und eingehalten werden. Sonstige Themen wie Gema, Schankerlaubnis, Duldung der/s Hausverwaltung/-verantwortlichen etc. werden mit diesem nicht betrachtet.
Die Durchführbarkeit bleibt abhängig von den sich entwickelnden Witterungsbedingungen und einem generellen Grillverbot auf öffentlichen Plätzen, das die Landeshauptstadt Potsdam aussprechen kann.
Die Buchung eines Grillplatzes beinhaltet weder einen Grill, noch Sitzplätze.