Zum Hauptinhalt springen

Datenschutz

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

 

Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10
Haus 8, Raum 1.52
14469 Potsdam

Behördliche Datenschutzbeauftragte

 

Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10
Haus 8, Raum 1.55
14469 Potsdam


Die für die Beschäftigten der Universität Potsdam geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben finden sie im Intranet.

Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Für die Geltendmachung des sich aus Art. 15 DSGVO ergebenden Rechts auf Auskunft über Ihre von der Universität Potsdam verarbeiteten Daten verwenden Sie bitte das Formular Auskunftsbegehren.

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss unter den Voraussetzungen von Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Ein Formular, in dem alle dafür notwendigen Informationen erfasst und im Anschluss zunächst an den Datenschutzbeauftragten übermittelt werden können, finden Sie im Intranet der Universität Potsdam unter dem Punkt Datenschutz. Bitte senden Sie das Formular so rechtzeitig ab, dass genügend Zeit für die Beurteilung der Rechtslage vor Ablauf der Frist von 72 Stunden verbleibt.