Krankmeldung
Allgemein gilt: Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sein, muss Ihr/-e Vorgesetzte/-r unverzüglich darüber informiert werden. Hierzu sind Sie laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bzw. § 61 Landesbeamtengesetz (LBG) verpflichtet.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 9:00 Uhr des betreffenden Arbeitstages – telefonisch oder per E-Mail bei Ihrem Vorgesetzten und teilen Sie mit, wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sein werden.
Eigene Erkrankung
Teilen Sie uns bitte über das Service Portal die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit mit. Nur über die Meldung im Service Portal erfolgt eine Information an das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten. Sie können dort ebenfalls ihre/n Vorgesetzte/n und/oder Ihre Assistenz informieren.
Bitte beachten Sie, dass bei Erkrankungen, die länger als drei Kalendertage (inkl. Wochenende) andauern, eine ärztliche Bescheinigung vorliegen muss.
Für gesetzlich Krankversicherte wurde am 1.1.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Die Bescheinigung, die Sie vom Arzt bekommen, ist nur für Ihre Unterlagen bestimmt und muss als rechtsgültiger Nachweis ihrer Erkrankung unbedingt aufbewahrt werden, z. B. für den Fall, dass die elektronische Übermittlung der Daten fehlerhaft ist. Wir übernehmen, mit ihrer Meldung über das Service Portal, die Abfrage bei ihrer Krankenkasse und benötigen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform oder per Email!
Privat Krankenversicherte melden Sich analog wie gesetzlich Krankenversicherte über das Service Portal arbeitsunfähig und laden Ihr ärztliches Attest mit Ihrer Meldung im Service Portal hoch. Ein entsprechendes Feld steht Ihnen dazu im Service Portal für Personal zur Verfügung.
Informationen zur Verarbeitung von Daten über Abwesenheiten (im SPP)
Betreuung eines erkrankten Kindes
Bitte melden Sie sich über das Service Portal für Personal „Kind krank“ und laden Sie einen Scan / Foto der Bescheinigung direkt mit Ihrer Meldung hoch.
Reha/Kur
Ist eine Reha-Maßnahme oder Kur geplant, dann reichen Sie uns die Bescheinigung für den Arbeitgeber ein und teilen Sie uns mit, in welchem Zeitraum die Reha- oder Kur-Maßnahme stattfinden soll.
Bei Verlängerungen der Maßnahme informieren Sie uns bitte umgehend.
Nach Beendigung laden Sie bitte unverzüglich die Aufenthaltsbescheinigung im Service Portal für Personal hoch und teilen uns dort die Aufenthaltsdauer mit.
Eltern-Kind-Kur
Sie planen eine Eltern-Kind-Kur anzutreten?
Liegt Ihnen die Zusage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vor, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich über den Beginn der Kur über krankmeldunguuni-potsdampde .
Bei Verlängerungen der Maßnahme lassen Sie uns dies umgehend wissen.
Nach Beendigung der Maßnahme melden Sie sich bitte, über das Service Portal für Personal und laden die Aufenthaltsbescheinigung direkt dort hoch. Bitte geben Sie dort den Gesamtzeitraum der Abwesenheit ein.