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Finanzierungstipps für Ihr Praktikum

Die Vorteile eines guten Praktikums sind nicht von der Hand zu weisen, allerdings steht bei vielen Studierenden die nicht unbedeutende Frage im Raum, woher während dieser Zeit der Lebensunterhalt kommen soll. Durch das Mindestlohngesetz sind zwar freiwillige Praktika ab einer Dauer von drei Monaten abgesichert, aber oftmals werden genau aus diesem Grund eher Pflichtpraktika vergeben oder eben kürzere freiwillige Praktika. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen und prüfen Sie zunächst einmal, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen.

Wichtig! Planen Sie ein Auslandspraktikum? Dann besuchen Sie bitte die Seite des International Office, das zu diesem Thema berät und informiert. Beispielsweise können Sie bei Pflichtpraktika im Ausland nicht nur BAföG beziehen, sondern auch Reisekostenbeihilfen beantragen. Hier lohnt es sich definitiv, sich vorab zu informieren.

Für alle, die ein Praktikum in Deutschland planen, haben wir im Folgenden einige Tipps. 

Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Arbeitgebendenfinanzierung
Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten können Sie durch Ihre Praktikumsgebung bekommen: Neben einem normalen Praktikumsgehalt kann dieser finanzielle Beitrag aber zum Beispiel auch darin bestehen, dass Sie Essensgutscheine erhalten, um günstig in der Kantine essen zu können oder die Praktikumsgebung die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Unternehmen übernimmt. Bei Praktika, die 6 Monate oder länger dauern, wäre es auch legitim bei der Praktikumsstelle nach Weiterbildungsmöglichkeiten anzufragen, deren Kosten die Arbeitgebenden übernehmen können.

BAföG
Ob Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum – eine Förderung durch BAföG ist in den meisten Fällen möglich. Nicht gefördert werden beispielsweise freiwillige Praktika vor Beginn des Studiums. Auch wenn Sie ein Praktikum während eines Urlaubssemester machen möchten, erlischt Ihr Anspruch auf BAföG. Sie sollten sich also im Vorfeld überlegen, welche Art von Praktikum Sie machen möchten und welcher Zeitpunkt in Ihrem Studium am günstigsten dafür ist. Wenn Sie eine Vergütung für Ihr Praktikum erhalten, wird diese bei der Berechnung des  BAföG-Satzes  berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie je nach Höhe des Gehalts weniger BAföG erhalten können. Insgesamt dürfen Studierende pro Kalenderjahr 4880 EUR dazu verdienen, ohne dass Ihnen Beiträge vom BAföG abgezogen werden. Ausschlaggebend ist die Gesamtsumme des Verdienstes pro Jahr. Ihr Einkommen darf also in einigen Monaten den Betrag von rund 400 Euro übersteigen, wenn Sie in anderen Monaten entsprechend weniger verdienen.
Hinweis! Wenn Sie sich bei einem freiwilligen Praktikum ein Urlaubssemester nehmen, haben Sie keinen BAföG-Anspruch mehr! Bitte informieren Sie sich im Vorfeld genau über die jeweiligen Regelungen zu Ihrem Förderungsanspruch während des Praktikums unter: www.bafög.de

Kindergeld
Bitte beachten Sie, dass während eines Praktikums unter Umständen Ihr Anspruch auf Kindergeld wegfallen kann.
Um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben, muss das Praktikum normalerweise zur Berufsausbildung gehören (also z.B. ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum sein) oder zumindest für den Beruf relevante Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln (muss evtl. im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden).
Bitte lassen Sie daher vor dem Praktikum Ihren Anspruch auf Kindergeld bei der zuständigen Kindergeldkasse prüfen!
Hier finden Sie denLink zum Kindergeldgesetz

Fremdfinanzierung
Stiftungen und Vereine fördern nicht nur Praktika, sondern teilweise auch ein ganzes Studium. Allerdings ist jedes Stipendium an andere Kriterien gebunden, beispielsweise an bestimmte Studienfächer, an das Leistungsniveau oder gesellschaftliches Engagement. Um das richtige Stipendium zu finden, muss man sich erst einmal durch die Vielzahl der Angebote durchklicken. Falls Sie ein Auslandspraktikum planen, lesen Sie bitte unseren Artikel zu Finanzierungsmöglichkeiten im Ausland.

  • Studienstiftung des Deutschen Volkes: http://www.studienstiftung.de/
  • Kuhlmann Stiftung: Eine kleine Stiftung, bei der Sie sich um einen Finanzierungszuschuss für Ihr Praktikum bewerben können: http://www.kuhlmann-stiftung-hamburg.de/
  • Auf www.mystipendium.de finden Studierende oder Doktoranden nach der Registrierung die zum jeweiligen Studienfach passenden Fördermöglichkeiten.
  • Die Stipendiendatenbank des DAAD gibt einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte oder Hochschulmitarbeitende - egal ob aus Deutschland oder der Welt.
  • Die Universität Potsdam fördert und unterstützt verschiedene Zielgruppen mit universitätsinternen Programmen (Förderinstrumenten). Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Förderinstrumente nach Zielgruppen geordnet.
  • Speziell für Auslandspraktika: auf der Homepage des International Office der Universität Potsdam finden Sie eine Übersicht über Stipendienprogramme, die finanzielle Unterstützung für Auslandspraktika bieten.