Lehramt Primarstufe Englisch (BA/MA)
Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen für Studierende des Lehramts für die Primarstufe. Bewerber*innen und Studierende anderer Studiengänge informieren sich bitte auf deren Seiten. Sollten Sie etwas nicht finden, geben Sie bitte dem/der jeweiligen Studienkommissionsvorsitzenden einen Hinweis.
Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Neben dem Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung ist das Bestehen einer Eignungsprüfung notwendig, wenn Sie nicht in Ihrem nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Abitur 12 Punkte in einem Leistungskurs der letzten zwei Halbjahre vor dem Abitur oder der schriftlichen Abiturprüfung haben. In diesem Fall benötigen Sie keine Äquivalenzbescheinigung, sondern legen einfach Ihr Abiturzeugnis den Bewerbungsunterlagen bei.
Was muss ich zur Eignungsprüfung wissen?
Gegenstand dieser Prüfung sind Ihre Sprachkompetenzen im Englischen in den Bereichen Orthographie, Wortschatz und Grammatik. Um ein Studium am Institut für Anglistik und Amerikanistik (IAA) der Universität Potsdam beginnen zu können, muss vor der Bewerbung um einen Studienplatz die schriftliche Eignungsprüfung abgelegt werden.
Die Online-Eignungsprüfung im Bereich Englische Philologie wird vom Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) in Zusammenarbeit mit dem IAA der Universität Potsdam durchgeführt.
Muss ich zwangsläufig eine Eignungsprüfung ablegen? Was, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?
Bewerber*innen, die die Eignungsprüfung nicht zu den vorgesehenen Terminen ablegen können, können ihre Sprachkompetenz auch durch von uns anerkannte standardisierte Testergebnisse nachweisen und diese als beglaubigte Kopie den Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen beilegen.
Falls vorhanden, können folgende Äquivalenzleistungen geltend gemacht werden: 12 Punkte im Abitur-Leistungskurs Englisch (in der Abiturprüfung oder einem der letzten beiden Schulhalbjahre) bzw. 12 Punkte im Fach Englisch mit erhöhtem Niveau (mind. 4 Wochenstunden) bei erfolgreich abgeschlossener 2-jähriger gymnasialer Oberstufe (in der Abiturprüfung oder einem der letzten beiden Schulhalbjahre); in diesem Fall benötigen Sie KEINE gesonderte Äquivalenzbescheinigung; TOEFL Internet-based Test 87 Pkt.; Cambridge Certificate of Proficiency; Cambridge Certificate of Advanced English; IELTS (Academic Version): im Durchschnitt 6.5 Pkt. Die Absolvierung der Prüfungen bzw. Tests darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Anträge auf einen Äquivalenznachweis müssen 4 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist an den Prüfungsausschuss gestellt werden.Ohne einen von uns anerkannten Nachweis der Sprachkompetenz kann das Studium im Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam nicht aufgenommen werden.
Ablauf: zuerst Studienfachberatung, dann Prüfungsausschuss |
Prüfungsausschuss (Englisch Lehramt Primarstufe) |
Wie laufen Bewerbung und Zulassung ab?
Bewerbungsablauf
Die Bewerbung für Bachelorstudiengänge erfolgt über das Studienplatzportal der Universität Potsdam. Nähere Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die geltenden Bewerbungsfristen und ggf. Zulassungsbeschränkungen für die Studiengänge.
Was muss ich zur Immatrikulation wissen?
Die Immatrikulation sollten Sie so früh wie möglich angehen, da Sie nur so in den Besitz einer E-Mail-Adresse kommen, die Ihnen den Zugang zu allen Ressourcen der Universität Potsdam ermöglicht. Hinweise zum Immatrikulationsverfahren erhalten Sie mit dem Zulassungsschreiben.
Die Immatrikulation wird im Allgemeinen erst dann vorgenommen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Kopien von Urkunden und Zeugnissen beglaubigt sein müssen, wenn sie zur Immatrikulation vorgelegt werden.
Sollten Sie absehen können, dass die Vorlage eines solchen Dokumentes bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nicht möglich sein wird, kann zunächst eine vorläufige Immatrikulation durchgeführt werden.
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Fristenzur Immatrikulation im Sommersemester und Wintersemester.
Müssen Studiengebühren entrichtet werden?
Nein, allerdings fallen Semestergebühren an. Diese beinhalten ein Semesterticket für das gesamte Nahverkehrsnetz von Berlin und Brandenburg. Die kostenlose Fahrradmitnahme im Bereich ABC Berlin und ABC Brandenburg ist ebenso enthalten.
Ich studiere bereits Lehramt an der Universität Potsdam. Was muss ich beim Übergang vom Bachelor zum Master beachten?
Für den Übergang vom Bachelor in den Master ist im Rückmeldezeitraum der Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang im Studierendensekretariat einzureichen. Ferner ist der Semesterbeitrag für die Rückmeldung zu überweisen, damit Sie vorerst im Bachelor zurückgemeldet werden können.
Alle weiteren erforderlichen Schritte entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Kurswahl und Anmeldung
Ich bin für mein Lehramtsstudium nach Potsdam gekommen. Wo finde ich die wichtigsten Informationen für meinen Studienstart?
Die Universität Potsdam bietet ein breites Spektrum von Informationen und Beratungsmöglichkeiten für neue Studierende. Die Wichtigsten davon finden Sie in einer Informationsbroschüre der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Wie stelle ich mir meinen Stundenplan zusammen?
Bitte beachten Sie, dass zwei Studienordnungen während Ihres Lehramtstudiums für Sie relevant sind. In der fachspezifischen Studienordnung für das Fach Englisch für das Lehramt für die Primarstufe und in der Studienordnung für die Studienbereiche Grundschulbildung und Bildungswissenschaften für das Lehramt für die Primarstufe finden Sie Informationen dazu, welche Module Sie belegen müssen. Dazu gehören auch exemplarische Studienverlaufspläne, die Ihnen zeigen, wann Sie welche Kurse belegen sollten. Die folgenden Erläuterungen richten sich an Lehramtsstudierende, die Englisch als Fach studieren (also Variante A, s. diese Übersicht).
Worauf muss ich bei der Planung und Belegung der fachdidaktischen Lehrveranstaltungen im Bachelor achten?
Bitte sehen Sie sich hierfür die folgende Übersicht an.
Worauf muss ich bei der Anmeldung und Belegung des Seminars „Planung und Gestaltung von Englischunterricht (PuG) und den „Schulpraktischen Studien (SPS)“ achten?
- Das Seminar „PuG“ und das Schulpraktikum „SPS“ liegen laut Studienverlaufsplan im selben Semester. Das Seminar „PuG“ vermittelt zentrale Inhalte, die für ein erfolgreiches Absolvieren der SPS notwendig sind. Anders als in anderen Fächern findet deshalb in der Englischdidaktik das Seminar „PuG“ als Blockseminar vor den SPS statt und demzufolge vor Vorlesungsbeginn, also im September/Oktober oder März/April. Die SPS hingegen finden während der gesamten Vorlesungszeit statt. Aus diesem Grund ist es für uns als Fachbereich notwendig, den Bedarf an Praktikumsplätzen und folglich Seminarplätzen frühzeitig zu wissen, damit wir allen Studierenden einen Platz anbieten können. Im Fach Englisch bestehen daher besondere Anmeldemodalitäten:
- Wenn Sie planen, PuG und SPS im Wintersemester zu absolvieren, dann melden Sie sich bitte zwischen dem 15.04. und 15.06. (also im vorausgehenden Sommersemester) über den auf der TEFL-Homepage hinterlegtem Link zum SPS-Moodlekurs an.
- Wenn Sie planen, PuG und SPS im Sommersemester zu absolvieren, dann melden Sie sich bitte zwischen dem 15.10. und 15.12. (also im vorausgehenden Wintersemester) über den auf der TEFL-Homepage hinterlegtem Link zum SPS-Moodlekurs an.
Weitere Informationen zu den SPS finden Sie unter dem folgenden Link.
Worauf muss ich bei der Planung und Belegung der fachdidaktischen Lehrveranstaltungen im Master achten?
- Praxissemester:
- Grundsätzlich verantwortlich für die Planung und Organisation des Praxissemesters, ob im In- oder Ausland, ist das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB). Unter folgender Internetseite finden Sie die richtigen Ansprechpartner*innen und Antworten auf organisatorische Fragen.
- Die Fachdidaktik Englisch zeigt sich im Rahmen des Praxissemesters verantwortlich für den Unterrichtsbesuch und die inhaltliche, jedoch nicht die organisatorische Gestaltung der Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsseminare. Alle diesbezüglichen Informationen werden in der Vorbereitungswoche des Praxissemesters im ersten Englischseminar bekannt gegeben. Ansprechpartnerin für das Praxissemester im Inland ist Frau Susanna Lörken (loerkenuuni-potsdampde).
- Praxissemester im Ausland: Um das Praxissemester Englisch im Ausland absolvieren zu können, bedarf es einer gesonderten Zustimmung. Diese erteilt für das Fach Englisch die für das Praxissemester im Ausland verantwortliche Mitarbeiterin nach einem persönlichen Gespräch. Ansprechpartnerin für das Praxissemester im Ausland ist Frau Susanne Gnädig (susanne.gnaediguuni-potsdampde).
Weitere Informationen sind auf den Seiten des ZeLB zu finden.
- Sprachpraxis:
Relevante Hinweise finden Sie hier.
- Literary/Cultural Studies:
- 1. Semester (Basismodul): Bitte besuchen Sie beide fachwissenschaftlichen Teile (Introduction to Literary Studies; Introduction to Cultural Studies) parallel, da beide mit einer gemeinsamen Zentralklausur abschließen. Empfohlen wird die Belegung im 1. Semester, da das Bestehen des Moduls Voraussetzung für den Besuch der Aufbaumodule ist.
- Aufbau-/Vertiefungsmodule: Bitte achten Sie auf die Ausdifferenzierung in benotete/unbenotete Kurse und die angestrebten Modulleistungen
Bitte beachten Sie zudem bei der Kurswahl, dass Sie realistisch gesehen in all Ihren Fächern insgesamt wahrscheinlich nicht mehr als 30 LP (d.h. zehn Kurse mit dazugehörigen Prüfungen, Hausarbeiten oder Essays) pro Semester schaffen. Siehe auch Informationen zu Erwerbstätigkeit etc..
Wo finde ich die angebotenen Kurse für die englischsprachigen Studiengänge der Universität Potsdam?
Die Kurse und ihre Modulzuordnungen werden sowohl im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Universität Potsdam (KVV) als auch auf PULS (dem Leistungserfassungssystem der UP) aufgeführt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr gewünschter Kurs auch wirklich für das von Ihnen zu belegende Modul geöffnet ist.
Für den Anfang ist es am einfachsten, zunächst im Menüfeld „Meine Module“ auf PULS das jeweilige Fach anzuwählen. Dort finden Sie alle für das Modul wählbaren Lehrveranstaltungen.
Haben Sie einen Kurs gewählt, müssen Sie sich in der Regel über PULS dafür anmelden (siehe auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung über PULS).
Wie kann ich mich als noch nicht immatrikulierte/r Studierende/r mit Studiumszulassung für meine Kurse anmelden?
Bemühen Sie sich bitte um baldmöglichste Immatrikulation. Wenn Sie eine Zulassung für Ihren Studiengang erhalten haben, aber noch nicht immatrikuliert sind, besuchen Sie bitte die von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltungen des Studienganges und teilen dem/der Lehrenden diesen Umstand mit. In der Regel haben die Dozent*innen Verständnis für Ihre Lage und werden Sie nach Möglichkeit bei der Platzvergabe berücksichtigen. Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie sich nachträglich offiziell für den Kurs über PULS anmelden.
Wenn ich ein Seminar über PULS belegen möchte, werde ich aufgefordert, unbedingt eine der voranstehenden Leistungserfassungen auszuwählen. Dabei taucht ein und derselbe Kurs unter einem Modul mit vielen verschiedenen Prüfungsnummern auf. Was heißt das?
Dies kann Folgendes bedeuten:
1. Erstens kann dieser Kurs vielleicht über mehrere Module verbucht werden. Das trifft vor allem auf die Aufbaumodule in den Kultur- und Literaturwissenschaften zu. Sie sollten sich also im Klaren darüber sein, in welchem Modul Sie den Kurs belegen wollen. Hierbei gibt es zwei Dinge zu beachten:
a) Jedes Modul umfasst 6 LP (a-Modul) und 9 LP (b-Modul). Sie müssen nur ein Modul im Umfang von 6 LP wählen. In beiden Varianten werden pro Modul zwei Kurse angewählt. Das b-Modul unterscheidet sich vom a-Modul in der Regel nur durch den höheren Umfang der abzulegenden Prüfungsleistung.
b) Sie müssen insgesamt nur drei der vier Aufbaumodule in den Literatur- und Kulturwissenschaften belegen.
2. Zweitens können Sie gefragt werden, ob Sie den gewählten Kurs als Seminar 1 oder 2 buchen wollen. Beachten Sie, dass nur Ihre Prüfungsleistung des Kurses, den Sie als Seminar 2 auf PULS buchen, mit einer Note bewertet wird. Diese Note ist gleichzeitig die Abschlussnote des Moduls. Dies trifft auch auf die Aufbaumodule der Linguistik zu.
In M.Ed. Modulen sind die Seminare immer unbenotet. Die Modulprüfung wird entweder bei der Kursbelegung des Seminars ausgewählt oder Sie müssen sie (Fachdidaktik) separat anmelden.
Kann ich von Kursen wieder zurücktreten?
Der Rücktritt von Kursen ist nur innerhalb des Rücktrittszeitraums möglich.
Ich benötige eine Studienfachberatung. An wen wende ich mich?
Die Studienfachberatung erfolgt voneinander getrennt für den 2-Fach BA bzw. für das Lehramt.
Prüfungsmodalitäten
Welche Leistungen müssen für das Absolvieren der Module erbracht werden?
Das unterscheidet sich von Modul zu Modul, genau nachzulesen ist das in Ihrer jeweiligen Studienordnung. In den Seminaren der Sprachausbildung legen Sie beispielsweise im Bachelorstudium in jedem Kurs eine benotete Leistung ab. In den Modulen der Fachwissenschaften und Fachdidaktik legen Sie Modulprüfungen ab, die entweder unmittelbar an ein Seminar geknüpft sind oder als übergeordnete Modulprüfung losgelöst von einer konkreten Veranstaltung erbracht werden müssen.
Für welche Prüfungsleistungen muss ich mich separat auf PULS anmelden?
Derzeit ist für das Basismodul Linguistik und das Basismodul Literatur- und Kulturwissenschaft eine gesonderte Anmeldung für die Modulabschlussklausur in PULS notwendig. Außerdem müssen Sie Ihr Portfolio für das Aufbaumodul Fachdidaktik und die Modularbeit (Hausarbeit) im fachdidaktischen Vertiefungsmodul gesondert in PULS anmelden.
Was muss ich bei Modulprüfungen beachten?
- Modulprüfung Aufbaumodul Fachdidaktik
Die Modulprüfung setzt eine Teilnahme an allen Veranstaltungen des Moduls voraus. Eine Anmeldung ist bei allen auf PULS aufgeführten Prüfer*innen möglich. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Verteilung der Prüfungslast vorkommen kann, dass Sie sich bei einem Prüfer oder einer Prüferin anmelden müssen, bei dem/der Sie weder das Seminar „Planung und Gestaltung von Englischunterricht“ noch das Praktikum „Schulpraktische Studien“ besucht haben. Die Modulprüfung besteht aus der kumulativen Erarbeitung eines Portfolios. Alle weiteren Informationen zum Portfolio finden Sie unter folgendem Link.
- Modulprüfung Vertiefungsmodul Fachdidaktik
Bevor Sie sich auf PULS für die Modulprüfung anmelden, berücksichtigen Sie unbedingt die Informationen zu Modulprüfungen (u.a. zu Voraussetzungen und Abgabefristen) in der Fachdidaktik auf der folgenden Webseite. Überlegen Sie bitte, zu welchem Thema aus welchem der von Ihnen belegten Seminare des Moduls Sie Ihre Modularbeit verfassen möchten und kontaktieren Sie die/den entsprechende/n Dozent*in, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren. Vor dem Sprechstundentermin sollten Sie sich in das betreffende Thema eingelesen und ein Abstract inkl. grober Gliederung und Forschungsfrage / These (max. 1 Seite) verfasst haben, welches Sie dem/der Dozent*in vor der Sprechstunde zusenden. Weitere Informationen zum Verfassen eines Abstracts und zu den Anmelde- und Abgabefristen finden Sie unter dem oben genannten Link.
Erst nach Besprechung des Abstracts und erfolgter Zustimmung des/r Betreuers/in erfolgt eine Zulassung auf PULS.
Bitte konsultieren Sie auch unbedingt die Guidelines zum Verfassen der Modularbeit, die Sie unter dem oben genannten Link finden.
Wie werden mir meine Leistungen bescheinigt?
Leistungen werden in aller Regel direkt durch die Dozierenden in unserem Notenverbuchungssystem PULS verbucht.
Wie funktioniert das Benotungssystem?
Im Modul Grundschulbildung Englisch „Fachspezifische Kompetenzen“ wird nur das Seminar 2 bewertet. (Sehen Sie sich die Studienordnung Grundschulbildung und Bildungswissenschaften, Teilbereich Englisch oder die Modulbeschreibung in PULS an). Die Bewertung erfolgt im 0,3er-System (1,0; 1,3; 1,7; 2,0 etc.). Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (schlechter als 4,0) wird mit 5,0 bewertet.
Lediglich in den Modulen der Sprachpraxis kommt es zur Verrechnung aller Prüfungsnoten. Wenn Sie die Kurse beispielsweise mit den Noten 2,0, und 3,0 abgeschlossen haben, ergibt sich für das Modul die Gesamtnote 2,5.
Erwerbstätigkeit, Schwangerschaft, gesundheitliche Beeinträchtigungen und familiäre Verpflichtungen
Was muss ich hier beachten?
Das Lehramtsstudium ist als Vollzeitstudium angelegt. Bei Erbringen aller Studienleistungen laut vorgeschlagenem Studienverlaufsplan und in der Regelstudienzeit von (sechs bzw. vier) Semestern haben Sie freie Wochenenden und ca. 3-4 Wochen Urlaub im Jahr. Eine größere Erwerbstätigkeit daneben ist daher nur schwer möglich.
Probleme kann es auch geben bei der Pflege von Angehörigen oder kranken Kindern sowie eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, beachten Sie bitte die folgenden Möglichkeiten:
Eine Schwangerschaft können Sie anzeigen, um den Schwangerenschutz in Anspruch nehmen zu können.
Die wichtigsten Informationen zum Teilzeitstudium sind zudem in der Informationsbroschüre für Masterstudierende der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen nach Ablauf von 12 Semestern ohne Studienabschluss die Zwangsexmatrikulation droht.
Wo bekomme ich eine Bescheinigung für das BAföG?
In der Sprechstunde der BAföG-Beauftragten des Instituts erhalten Sie eine Bescheinigung. Bedenken Sie, dass Sie für jedes Ihrer Fächer eine Bescheinigung brauchen.
Auslandsaufenthalte
Ich möchte während meines Studiums eine längere Zeit im Ausland verbringen. Welche Möglichkeiten gibt es dafür?
Grundsätzlich ist ein längerer Aufenthalt im Ausland während des Studiums zu empfehlen, da Sie nicht nur Ihre sprachlichen, sondern auch Ihre fachlichen Kompetenzen um wichtige Erfahrungen erweitern können.
Dabei gibt es verschiedene Optionen, zwischen denen Sie wählen können:
- Zunächst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie an einer ausländischen Universität für ein oder mehrere Semester studieren oder ob Sie im Zuge eines Praktikums ins Ausland gehen möchten.
- Wichtig ist auch das Land, in das Sie reisen möchten. Überlegen Sie sich gut, nach welchen Kriterien Sie vorgehen möchten. Zu beachten sind dabei u.a. Sprache und Fächerangebot.
Sollten Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden, lohnt es sich, sich frühzeitig zu informieren und vorzubereiten. Wissenswertes finden Sie unter anderem auf dieser Seite, aber auch über die folgenden Links:
- Das International Office
- Mitarbeiter*innen und Sprechzeiten des International Office
- Vorüberlegungen für ein Auslandspraktikum
- Vorüberlegungen für ein Auslandsstudium
- Für einen Auslandsaufenthalt wichtige Formulare
- Aktuelle Bewerbungsfristen, Termine & Informationsveranstaltungen
Das ZeLB unterstützt Sie dabei, Ihr Schulpraktikum (Praxissemester) im Ausland zu absolvieren.
Was ist bei der Planung eines Auslandsstudiums zu beachten?
Grundsätzlich ist es ratsam, im Rahmen des Auslandsteilstudiums Lehrveranstaltungen zu besuchen, die Sie sich anschließend an der Universität Potsdam anrechnen lassen können. Somit sollten Sie sich während Ihres Auslandsteilstudiums auf eine der Fachrichtungen Ihres Studiengangs konzentrieren, ggf. auch auf Ihr weiteres Studienfach. Es gibt zahlreiche Partnerhochschulen der Universität Potsdam, die ein Studium der Anglistik, Literatur- und Kulturwissenschaften oder Linguistik inner- und außerhalb des ERASMUS-Programms anbieten.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Auswahl der Kurse, die Sie während Ihres Auslandssemesters besuchen wollen, vor Ihrer Abreise mit dem/der ERASMUS-Verantwortlichen unseres Instituts oder dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden abstimmen, damit die Anerkennung der von Ihnen erbrachten Leistungen gewährleistet werden kann.
Bitte beachten Sie dazu auch das Learning Agreement.
Was sind die gängigsten Austauschmöglichkeiten?
- ERASMUS:
Das ERASMUS/Lifelong Learning Programm ist ein Mobilitätsprogramm der Europäischen Union und fördert Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von 3 bis 12 Monaten.
Zu den finanziellen Bedingungen ist festzuhalten, dass Studiengebühren an den Partnerhochschulen entfallen und Stipendiat*innen einen finanziellen Zuschuss für die Dauer des Aufenthaltes erhalten.
Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert und findet an den einzelnen Fakultäten und Instituten statt. Zu beachten ist allerdings, dass es nur eine Bewerbungsrunde für beide Semester gibt und diese meist zu Beginn des Wintersemesters erfolgt. Die ERASMUS-Koordinator*innen am Heimatinstitutentscheiden über die Auswahl der Studierenden und beraten Sie, ggf. auch gemeinsam mit den Modulverantwortlichen und/oder dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden bezüglich der Kursauswahl an den Partnerhochschulen. Dies ist in einem Learning Agreement festzuhalten. Die erbrachten Leistungspunkte können im Rahmen geltender Richtlinien anerkannt werden. Nehmen Sie dazu dann nach Ihrer Rückkehr bitte Kontakt mit dem/der jeweiligen Ansprechpartner*in auf.
Mehr Informationen zum ERASMUS-Programm finden Sie hier.
- Hochschulpartnerschaften
Die Universität Potsdam unterhält zahlreiche Partnerschaften zu Hochschulen innerhalb Europassowie außerhalb Europas.
An diesen Hochschulen können Potsdamer Studierende unter vertraglich geregelten Bedingungen für die Dauer von einem akademischen Jahr studieren.
Neben dem Erlass oder der Reduzierung der Studiengebühren gibt es keine weitere finanzielle Unterstützung. Allerdings gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung der Bewerber*innen liegt in diesem Fall bei den Gasthochschulen, wenn auch vorab eine Kommission der Universität Potsdam über die Nominierung der Studierenden entscheidet.
Weitere Informationen zum Hochschulpartnerschaftsprogramm inkl. Bewerbungsterminen und -unterlagen finden Sie hier.
Bitte erstellen Sie auch hier vor Abreise ein Learning Agreement.
- Individualbewerbungen
Sie planen Ihren Auslandsaufenthalt komplett selbst, d.h. Sie informieren sich eigenständig (Land, Hochschule, Zulassungsvoraussetzungen der ausländischen Hochschule, benötigte Unterlagen und vorgeschriebene Termine). In diesem Fall sollten Sie sich möglichst ein Jahr Zeit nehmen, um sich bestmöglich auf das Auslandsstudium vorbereiten zu können.
Beachten Sie, dass die ausländischen Hochschulen die Studienbedingungen festlegen und diese von Hochschule zu Hochschule auch innerhalb eines Landes verschieden sein können. Der DAAD (= Deutscher Akademischer Austauschdienst) bietet eine Stipendiendatenbankfür Auslandsaufenthalte, die man nach Fachrichtung und Zielland filtern kann.
Mehr Informationen zu Individualbewerbungen finden Sie hier, außerdem erhalten Sie Auskünfte zu Bewerbungsunterlagen, die Sie in jedem Fall benötigen werden.
Bitte erstellen Sie auch hier vor Abreise ein Learning Agreement mit dem jeweiligen ERASMUS-Verantwortlichen oder dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden.
Für Lehramtsstudierende bietet zudem der Pädagogische Austauschdienst der KMK Möglichkeiten, als Fremdsprachenassistenzkraft in einer Schule im Ausland zu unterrichten.
Wie bekomme ich einen Sprachnachweis für meine Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt?
Information zur Ausstellung eines Sprachnachweises finden Sie unter folgendem Link.
Anerkennung von Leistungen
(Wie) Kann ich mir bereits vor Beginn des Studiums an der Universität Potsdam als Gasthörer*in oder im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen?
- Für Anerkennung von Leistungen (allgemein und für Studienwechsler*innen):
Bitte benutzen Sie das passende Formular für Ihren Studiengang (siehe hier) und fügen Sie alle Kursbelege bei (Transcripts, Kurs- und Modulbeschreibungen, Arbeiten oder Klausuren).
Die Anträge können nach der Sachprüfung durch die Berater*innen im Sekretariat des für Sie relevanten Prüfungsausschusses zur Unterschrift abgegeben werden oder in der Sprechstunde des Prüfungsausschusses unterschrieben werden. Bitte beachten Sie die mindestens vierwöchige Bearbeitungszeit. Die unterschriebenen Anträge müssen dann von den Studierenden beim Prüfungsamt eingereicht werden.
- Für im Ausland erbrachte Leistungen:
Studierende der Universität Potsdam, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes Studienleistungen im Fach Anglistik/Amerikanistik erbracht haben, können diese auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Dazu benötigen Sie das entsprechende Formular (siehe hier) sowie die vollständigen Belege über die erbrachten Leistungen (Transcripts, Modul- oder Kursbeschreibungen, korrigierte und benotete Arbeiten oder Klausuren, etc.).
Bitte gehen Sie mit diesen Unterlagen jeweils zu den Fachvertreter*innen der Module/Bereiche, in denen Sie sich die Leistung anerkennen lassen möchten (Sprachpraxis, Anglistik, Amerikanistik, Postkoloniale Literatur und Kultur, Sprachwissenschaft, Fachdidaktik). Die Fachvertreter*innen prüfen die jeweiligen Kurse in ihrem Zuständigkeitsbereich und zeichnen die Kurse gegen.
Die fertig bearbeitete Liste reichen Sie im Sekretariat des zuständigen Prüfungsausschusses ein oder Sie holen sich die Unterschrift direkt in der Sprechstunde Ihres Prüfungsausschusses.
Vor dem Studienaufenthalt im Ausland empfehlen wir Ihnen, sich bei der Studienfachberatung vorab über das Kursangebot und die Möglichkeiten der Anerkennung zu informieren sowie ein Learning Agreement abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie im Ausland mehrere Fächer studieren wollen, für jedes einzelne ein Learning Agreement brauchen, d.h., es reicht nicht, Kurse für die Anglistik vom/von der Erasmuskoordinator*in der Romanistik abzeichnen zu lassen.
zunächst - jeweilige Fachvertreter*innen; |
(Wie) Kann ich auch Schlüsselkompetenzen anerkennen lassen (Nicht-Lehramt)?
Bitte beachten Sie die Informationen zur Anerkennung von Leistungen unter dem folgenden Link.
Abschlussarbeit
Was muss ich bei der Anfertigung meiner Abschlussarbeit beachten?
Ein Thema finden Sie in einem der von Ihnen belegten Seminare – in jedem Fall sollte das gewählte Thema einen Bezug zu einem der belegten Seminare haben. Die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit kann dann von dem/der entsprechenden Dozent*in übernommen werden; bei einem "eigenen" Thema müssen Sie eine Lehrkraft ansprechen, die in dem Gebiet (oder einem ähnlichen) unterrichtet. Diese wird gleichzeitig Ihr/e Erstgutachter*n.
Bitte beachten Sie hierzu die Vorgaben und Fristen der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung.
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Fach Englisch planen, beachten Sie bitte zunächst die allgemeinen Hinweise im Dokument „Guidelines for Submitting Papers and Theses in English Linguistics and TEFL“
Die Themenfindung für die Abschlussarbeit sollte spätestens im vorletzten Semester erfolgen (für die Bachelorarbeit ist auch das letzte Semester in der Regel ausreichend, aber beachten Sie eventuelle Modularbeiten oder Praktika, die Sie auch in Ihrem anderen Fach noch abzulegen haben). Die Themenabsprache mit den Gutachter*innen sollte spätestens am Ende der vorlesungsfreien Zeit des Abschlussarbeitssemesters erfolgen. Für die Anmeldung der Masterarbeit muss keine Mindestleistungspunktzahl erreicht sein (für die Bachelorarbeit gilt in der Regel eine Mindestpunktzahl von 120 LP), allerdings wird sie in der Regel im letzten Semester angefertigt. Die offizielle Bearbeitungszeit beträgt höchstens 18 Wochen für Bachelor- und 4 Monate für Masterarbeiten vom Tag der Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt. Melden Sie die Arbeit unbedingt rechtzeitig an (das Prüfungsamt leitet die Arbeit sonst erst an die Gutachter*innen weiter, nachdem ein Drittel der vorgesehenen Bearbeitungszeit um ist). Um bis zum Ende eines Semesters das Studium abschließen zu können, sollten Sie die Arbeit spätestens 10 Wochen vor dem jeweiligen Semesterende einreichen. Bitte weisen Sie Ihre Gutachter*innen auf eventuell für Sie anstehende Termine hin. Beachten Sie auch, dass die ggf. nötige Disputation ebenfalls noch vor dem Abschluss Ihres Studiums erfolgen muss.
Alle weiteren Details der Arbeit klären Sie mit ihrem/r Gutachter*in.
Für die Benotung benötigen Sie zwei Gutachter*innen. Als Gutachter*in kommen alle Lehrkräfte der Fakultät in Frage, die mindestens einen Master- oder gleichwertigen Abschluss besitzen. Eine/r der Gutachter*innen sollte Professor*in sein. Die Gutachter*innen werden durch die Unterschrift des/der Prüfungsausschussvorsitzenden auf dem Anmeldeformular bestätigt. Dabei muss das Thema nicht extra vorgestellt werden, es muss aber auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Die genaue Vorgehensweise sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in ab.
Die Unterschrift der Prüfungsausschussvorsitzenden können Sie entweder direkt in der Sprechstunde des Prüfungsausschusses einholen oder das Formular zum Unterschreiben im Sekretariat des zuständigen Prüfungsausschusses hinterlegen. Nachdem alle Unterschriften eingeholt wurden, müssen Sie das Formular selber unterschreiben und innerhalb von einer Woche im Prüfungsamt einreichen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit: siehe Kommentierung des Dezernats für Studienangelegenheiten.
Was ist die Disputation?
Zur Verteidigung der Masterarbeit setzt der Prüfungsausschuss nach Abgabe der Arbeit eine Disputation an. Die Disputation findet nur statt, wenn die Arbeit mit der Endnote „ausreichend“ (4,0) oder besser benotet worden ist. Die Disputation wird von einer Prüfungskommission bewertet. Die Prüfungskommission besteht aus den Prüfer*innen und einem/r Beisitzer*in. Die Disputation umfasst einen 20-minütigen mündlichen Vortrag und ein 30-minütiges Prüfungsgespräch. Sie kann im Fall einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Die Bewertung der Disputation geht zu 25 Prozent in die Bewertung der Gesamtleistung der Masterarbeit ein.
Exmatrikulation
Um eine Stelle annehmen zu können, muss ich mich exmatrikulieren. Ab wann ist dies möglich?
Theoretisch können Sie sich jederzeit exmatrikulieren. Allerdings birgt eine Exmatrikulation vor Bestätigung des Bestehens der Masterarbeit (und der damit verbundenen Disputation) bzw. der letzten Studienleistung(en) ein Risiko, da im Falle des Nichtbestehens eine Anmeldung zur Wiederholung unmöglich ist.
Zur Thematik der Rückmeldung und Exmatrikulation gibt hier das Prüfungsamt Auskunft.
Was ist die Zwangsexmatrikulation?
Wenn Sie in die Nähe der doppelten Regelstudienzeit (12 bzw. 8 Semester) geraten, erhalten Sie ein diesbzgl. Schreiben des Prüfungsamts, denn Ihnen droht die Zwangsexmatrikulation. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen herausgezögert werden, allerdings nicht beliebig. Planen Sie daher bitte Ihr Studium sorgfältig und beachten Sie die Möglichkeiten bei Erwerbstätigkeit, Krankheit, Kinderbetreuung etc.
Die wichtigsten Informationen zur Zwangsexmatrikulation und zur Studienabschlussberatung sind zudem in der Informationsbroschüre der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.